Neue Technologien im Gesundheits- und Pflegebereich

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Moderator: WernerSchell

WernerSchell
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Pflegeroboter nein danke

Beitrag von WernerSchell » 04.10.2013, 13:59

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat sich mit einem Statement vom 04.03.2013 zu
"Assistenzsysteme in der Pflege? – Menschliche Zuwendung muss im Mittelpunkt stehen"
geäußert und deutlich gemacht, dass bei der Betreuung und Versorgung der pflegebedürftigen Menschen der Einsatz von Pflegepersonal im Vordergrund stehen muss. Der umfängliche Einsatz von Pflegerobotern kann die menschliche Zuwendung nicht ersetzen und muss daher als wenig hilfreich eingestuft werden. Trotz gegenteiliger Erklärungen würden im Zweifel solche Roboter auch dazu benutzt, um Personal einzustufen. Mit dem nachfolgend näher bezeichneten Bericht wird die Diskussion neu aufgerollt.
Werner Schell


Pflegeroboter Meine rollende Nachtschwester heißt Rimo

28.09.2013 • Japan ist führend bei der Herstellung von Pflegerobotern. Noch gibt es keinen Massenmarkt für die elektronische Betreuung und Versorgung von Kranken. Doch eine schnell alternde Gesellschaft und ein wachsender Pflegenotstand werden das vermutlich bald ändern.
Von Carsten Germis, Tokio
ajime Kawano zeigt auf einen grauen Apparat, der etwas kleiner ist als er selbst und der schnurstracks auf ihn zurollt. Von dem quadratischen blinkenden Bildschirm aus, der auf dem grauen Kasten draufsitzt, schauen Kawano zwei große virtuelle Augen und ein grinsender Strichmund an. In diesem eckigen Apparat steckt viel Hoffnung, denn „Hospi“ ist kein gewöhnlicher Maschinenmensch; er ist ein Pflegeroboter. „Wir wollen mit ihm noch in diesem Jahr auf den Markt kommen“, sagt Kawano und legt dabei fast liebevoll seinen Arm auf Hospi.
.... (mehr) ... http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 95879.html
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Notrufsystem zur Sturzerkennung bei Senioren entwickelt

Beitrag von WernerSchell » 29.04.2014, 06:49

Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=20400

Die Westfälische Hochschule entwickelt ein Notrufsystem zur Sturzerkennung bei Senioren

Eine „Uhr“ soll den Sturz erkennen und die Hilfskette auslösen.

Gelsenkirchen. Viele Senioren wollen so lange wie möglich eigenständig und in dem ihnen vertrauten Wohnumfeld leben. Diesem Wunsch stehen jedoch oft mit zunehmendem Alter Beeinträchtigungen entgegen, was zu Notfällen etwa infolge eines unbemerkten häuslichen Unfalls, einer Ohnmacht, eines Schlaganfalls oder eines Herzinfarkts führen kann. Solche Situationen bereiten nicht nur den Betroffenen, sondern auch den Angehörigen Sorge. Und die ist nicht unbegründet, denn mehr als drei Viertel aller häuslichen Unfälle mit Todesfolge gehen bei den über 65-Jährigen auf Stürze zurück. Im Jahr 2012 waren dies, so das statistische Bundesamt, 6.245 Tote.
An der Westfälischen Hochschule arbeitet derzeit in der Mikrosystemtechnik ein Team unter der Leitung von Prof. Dr. Udo Jorczyk daran, „eine einfache und preiswerte Lösung zur Sturzüberwachung von Senioren und hilfsbedürftigen Menschen zu entwickeln“. Die Lösung sieht aus wie eine Armbanduhr, ist aber mehr, nämlich eine mit Zusatzsensoren bestückte Funk-Mikroprozessor-Uhr: Ein Sturzsensor reagiert auf „ungewöhnliche Beschleunigung“ und gibt Alarm. Den kann der Senior dann wieder wegdrücken, wenn er beispielsweise nur versehentlich mit der Uhr an die Tür geschlagen ist. Doch anders als bei Notrufsystemen, die mit einem Notknopf aktiv ausgelöst werden müssen, funktioniert die „GeroMon“ (von gerontologischem Monitoring) genannte Notruf-Uhr genau andersherum: Der Alarm bleibt bestehen, wenn er nicht aktiv weggedrückt wird, beispielsweise, weil die Geromon-Nutzer dazu gar nicht mehr in der Lage sind. Ein bleibender Alarm löst dann die Hilfskette aus.
Die Anschaffungskosten für die Uhr und den notwendigen Empfänger sollen unter zweihundert Euro liegen. Hinzu kommen die Kosten für die Rufbereitschaft. Die kann dabei auch nur darin bestehen, einem Angehörigen automatisiert eine SMS, eine E-Mail oder eine Voice-Mail zu schicken. Technisch erforderlich ist dazu eine Telefon-, DSL- oder Mobilfunk-Verbindung. Im nächsten Entwicklungsschritt soll Geromon nicht nur einen Sturz, sondern auch langsames Zu-Boden-Sinken erkennen können, wie es etwa bei einem Herzinfarkt vorkommen kann. Auch in diesem Fall soll ein Hilferuf abgesetzt werden. „Im Moment arbeiten wir an der Sensorlösung, anhand derer die Uhr den Vorgang des Zu-Boden-Gleitens technisch erkennt“, so Mitarbeiter René Rettkowski.
Abgesehen vom Einsatz im privaten Umfeld kann das Überwachungssystem mit einem zusätzlichen Computerprogramm auch zur Unterstützung von Pflegekräften in der Patientenüberwachung in Seniorenheimen oder Krankenhäusern genutzt werden. Die Installation von teurer Kameratechnik wird damit entbehrlich.
Aufgrund des demografischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung wird die Anzahl der Senioren über 65 Jahren von gegenwärtig rund einem Viertel bis 2060 auf voraussichtlich knapp die Hälfte der deutschen Bevölkerung steigen, so das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung. Schon heute lebt nach den Angaben des statistischen Bundesamtes rund ein Drittel der Senioren in Einpersonenhaushalten, Tendenz: steigend. „Wir gehen daher von einer großen möglichen Nutzergruppe unserer Anwendungsentwicklung aus der Mikrotechnik der Westfälischen Hochschule aus“, so Jorczyk.

Ihr Medienansprechpartner für weitere Informationen:
Prof. Dr. Udo Jorczyk, Campus Gelsenkirchen der Westfälischen Hochschule, Fon (0209) 9596-584, E-Mail udo.jorczyk@w-hs.de

Quelle: Pressemitteilung vom 28.04.2014
Dr. Barbara Laaser (Pressestelle) Öffentlichkeitsarbeit/Pressestelle
Westfälische Hochschule
http://idw-online.de/de/news584118
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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WernerSchell
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Hausnotrufsystem teilweise zu Lasten der Pflegeversicherung

Beitrag von WernerSchell » 06.03.2017, 07:52

Die Pflegeversicherung muss die Kosten für ein Hausnotrufsystem teilweise übernehmen!

So entschied da Sozialgericht Demold. In der Urteilsschrift heißt es u.a.:

"… Vorliegend ermöglicht die Ausstattung mit einem Hausnotrufsystem als Hilfsmittel der Pflegepflichtversicherung eine selbständigere Lebensführung der Klägerin sowie dient der Pflegeerleichterung und ist auch notwendig. Bei einem Hausnotrufsystem handelt es sich um ein im Hilfsmittelverzeichnis der privaten Pflegepflichtversicherung aufgeführtes Hilfsmittel (dort unter Ziffer 3.1 Stand 02/2013). Der Klägerin wird durch die Bereitstellung des Hausnotrufsystems ein erhöhter persönlicher Freiraum geschaffen. Denn es ist ihr hierdurch möglich gewesen, weiterhin in ihrer Mietwohnung zu leben. …"

Die Pressemitteilung des Gerichts vom 01.03.2017 lautet:

Die private Pflegeversicherung einer an Demenz erkrankten Versicherten muss sich entsprechend den vertraglichen Bestimmungen an den Kosten für ein Hausnotrufsystem beteiligen.
Dies entschied das Sozialgericht Detmold im Fall einer 1928 geborenen privat pflegeversicherten Klägerin, die trotz ihrer Demenz noch in der Lage war, eigenständig in einer altersgerechten Wohnanlage zu leben.
Die beklagte Pflegeversicherung kann sich - so die Kammer - nicht darauf berufen, das Notrufsystem könne von der Klägerin nicht bedient werden und sei daher nicht notwendig. Aus den von der beklagten Pflegeversicherung eingeholten Gutachten ergaben sich keine Feststellungen, die gegen eine Nutzung des Hilfsmittels sprachen. Bis zum Umzug in ein Pflegeheim im Februar 2016 war die Klägerin jedenfalls in der Alltagskompetenz nicht so erheblich eingeschränkt, dass die Nutzung eines Hausnotrufes nicht möglich gewesen wäre. Vielmehr diente dieses Hilfsmittel einer selbstständigen Lebensführung und der Pflegeerleichterung. Der Klägerin war es trotz einer nur mangelhaften Orientierung hierdurch möglich, weiterhin in ihrer Mietwohnung zu leben. Auf Nachfrage konnte sie auch bestätigen, mit dem Notrufsystem umgehen zu können. Solange nicht sicher feststeht, dass ein Versicherter die Vorteile eines Hilfsmittels nicht nutzen kann, darf die Versorgung - so die 18. Kammer – nicht verweigert werden.
Die beklagte Pflegekasse hatte daher - unter Berücksichtigung eines Beihilfeanspruchs der Klägerin - 30% der Kosten des Hausnotrufsystems zu erstatten.
Urteil vom 15.09.2016, S 18 P 123/13 - rechtskräftig
Quelle: https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/pre ... /index.php

Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 15.09.2016 - S 18 P 123/13
Dowmload: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=190835
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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