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Arzneimittel - teure Entlassmedikation beklagt

Verfasst: 09.11.2009, 15:56
von Presse
Dtsch Arztebl 2009; 106(45): A-2218

fos
Arzneimittel: KVen beklagen teure Entlassmedikation

AKTUELL zum Thema
Der Bericht der Bundesregierung
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/141/1614137.pdf

Die Entlass­medikation beim Übergang aus der stationären in die ambulante Versorgung erfolgt nicht nach wirtschaftlichen und zweckmäßigen Kriterien. Das geht aus dem „Bericht über die Umsetzung der gesetzlichen Vorschrift zur Fortsetzung der Arzneimitteltherapie nach Krankenhausbehandlung“ der Bundesregierung hervor (Drs-Nr. 16/14137), der Mitte Oktober vorgelegt wurde. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=66625

Patienten wissen zu wenig über ihre Medikamente

Verfasst: 10.08.2016, 06:22
von WernerSchell
Studie zur Entlassungsmedikation
Patienten wissen zu wenig über ihre Medikamente


Wiesbaden – Nach einem Krankenhausaufenthalt kennen die wenigsten Patienten die neu verordneten Arzneimittel, die sie zukünftig einnehmen sollen. Dies offenbart eine aktuelle Studie zur Entlassmedikation. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) rät zu einem verbindlichen Austausch zwischen Arzt und Patienten und einem Arztbrief, der auch den weiterbehandelnden Hausarzt umfassend über die Therapie informiert. Ausschlaggebend für das Ergebnis der Studie sei laut Experten der Fachgesellschaft, dass zu wenig Zeit für ein angemessenes Arzt-Patienten-Gespräch zur Verfügung steht.

Sind Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt auf neu verordnete Medikamente angewiesen, besteht das Risiko, dass sie diese nicht richtig oder nur unzureichend anwenden. Grund dafür sind beispielsweise ein fehlender Medikationsplan, ein höheres Lebensalter aber auch die Aufenthaltsdauer im Krankenhaus. Besonders bei längerem Aufenthalt in Krankenhäusern und Rehakliniken zeigt sich häufig der Effekt, dass Patienten wenig über die Wirkung der ihnen verordneten Medikamente wissen und in Bezug auf ihre Behandlung resignieren. „Die Patienten sollten die Wirkung ihrer Medikamente benennen können. Wenn es uns als Ärzten nicht gelingt, diese wichtigen Informationen an die Patienten zu vermitteln, können wir auch nicht erwarten, dass die Einnahme der Medikamente nach der Entlassung aus der Klinik verschreibungsgerecht erfolgt“, sagt Professor Dr. med. Petra-Maria Schumm-Draeger, Vorsitzende der DGIM aus München. Zudem fehlten die Informationen über verschriebene Medikamente nicht selten auch den weiterbehandelnden Ärzten, was das Risiko der Verordnung interagierender Medikamente erhöhe.

Im Rahmen der Studie, die in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift erschienen ist, wurden 179 Patienten vor ihrer Entlassung aus einem Akut- oder geriatrischen Krankenhaus hinsichtlich ihrer Medikation befragt. Das Ergebnis: Den meisten Patienten – 81 Prozent – wurde während des stationären Aufenthaltes ein neues Medikament zur ambulanten Weiterbehandlung verordnet. Doch nur elf Prozent konnten dies zutreffend benennen. „Ähnliches erleben wir bei der Aufnahme von Patienten in die Klinik: Nur 20 Prozent der Patienten mit acht und mehr Arzneimitteln – also die Patienten mit besonderem Risiko – können vollständige Angaben zu ihrer Medikation machen“, sagt Professor Dr. med. Daniel Grandt, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin I am Klinikum Saarbrücken und Leiter der DGIM-Kommission für Arzneimitteltherapie-Management und Arzneimitteltherapiesicherheit.

Die DGIM befürchtet, dass nicht zuletzt die unzureichende Vergütung im DRG-System einer umfassenden Patientenaufklärung entgegensteht. „Keine Frage: Es ist die Aufgabe der behandelnden Ärzte, ihre Patienten richtig über die Medikation aufzuklären. Dafür bleibt jedoch gerade im stressigen und wirtschaftlich orientierten Klinikalltag zu wenig Zeit – diese sprechende Medizin wird nicht honoriert“, erklärt Professor Schumm-Draeger. Die Internistin empfiehlt eine ergänzende Aufklärung der Patienten durch aktuelle Medikationspläne. Nur so könnten Ärzte Wissensdefizite auffangen und damit das Risiko für unerwünschte Arzneimittelwirkungen minimieren. „Um zu gewährleisten, dass Patientinnen und Patienten zukünftig besser über mögliche Risiken, die richtige Anwendung und andere Aspekte informiert werden können, müssen wir im Vergütungs-System Raum für den Austausch mit dem Patienten – die ‚sprechende Medizin‘ – schaffen. Da ist vor allem die Gesundheitspolitik gefragt“, sagt Professor Dr. med. Dr. h. c. Ulrich R. Fölsch, Generalsekretär der DGIM. Das eHealth Gesetz sehe zwar den Anspruch des Patienten auf einen Medikationsplan durch den Hausarzt vor, nicht aber durch das Krankenhaus, obwohl dies inhaltlich genauso erforderlich sei – wie die aktuelle Arbeit in der DMW zeige. Die Fachgesellschaft befürchte zudem, dass im Zuge einer zunehmenden Ökonomisierung der Medizin die entscheidende persönliche Hinwendung zum Patienten zunehmend auf der Strecke bleibe und sieht dies in der aktuellen Studie bestätigt.

Quelle: J. Freyer, C. Greißing, P. Buchal u.a.: Was weiß der Patient über seine Entlassungsmedikation? Dtsch Med Wochenschr 2016; 141: 1

Quelle: Mitteilung vom 09.08.2016
Pressekontakt für Rückfragen:
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)
Pressestelle
Anna Julia Voormann/Janina Wetzstein
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Telefon: 0711 8931-457
Fax: 0711 8931-167
wetzstein@medizinkommunikation.org
http://www.dgim2016.de

"Gemeinsam sicheren Umgang mit Arzneimitteln fördern"

Verfasst: 21.08.2016, 10:01
von WernerSchell
Aus Forum:
viewtopic.php?f=4&t=16652&p=93808#p93808

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:
"Gemeinsam sicheren Umgang mit Arzneimitteln fördern"
Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit im Kabinett


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Das Bundeskabinett hat heute (17.08.2016) den von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegten "Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland" (Aktionsplan AMTS 2016 – 2019) beraten.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: "Arzneimittel sind in vielen Fällen entscheidend für den Heilungsprozess. Zugleich bestehen gesundheitliche Gefahren durch unsachgemäße Einnahme. Wir wollen gemeinsam mit allen Beteiligten – der Ärzte- und Apothekerschaft, den Pflegekräften sowie den Patientinnen und Patienten – den sicheren Umgang mit Arzneimitteln fördern, damit diese gut wirken können und unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen verhindert werden. Ab Oktober hat jeder Versicherte, der mindestens drei verordnete Arzneimittel anwendet, Anspruch auf einen Medikationsplan. Gerade für ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Menschen ist das eine große Hilfe. Mit dem neuen Aktionsplan zur Arzneimitteltherapiesicherheit treiben wir gemeinsam die Patientensicherheit in Deutschland weiter voran."

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen treten insbesondere bei Menschen auf, die langfristig mehrere Arzneimittel gleichzeitig anwenden. Es wird geschätzt, dass pro 100 ambulanten Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteltherapie jedes Jahr sieben vermeidbare unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. Etwa fünf Prozent aller Krankenhauseinweisungen gehen auf unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln zurück, ein Viertel davon könnte vermieden werden. Das heißt, dass schätzungsweise rund 250.000 Krankenhauseinweisungen jährlich auf vermeidbare Medikationsfehler zurückzuführen sind.

Die drei bisherigen Aktionspläne zur Arzneimitteltherapiesicherheit haben seit 2008 wichtige Beiträge zur Verbesserung auf diesem Gebiet geleistet; darunter zählt die Einführung eines bundeseinheitlichen Medikationsplanes zu den wichtigsten Ergebnissen. Mit dem Ende 2015 in Kraft getretenen E-Health-Gesetz wurde geregelt, dass ab Oktober 2016 alle Versicherten, die mindestens drei verordnete Medikamente anwenden, Anspruch auf die Ausstellung eines Medikationsplans in Papierform durch eine Ärztin oder einen Arzt haben. Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein.

Mit dem jetzt vorgelegten Aktionsplan für die Jahre 2016 bis 2019 werden die erfolgreichen Anstrengungen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit konsequent fortgesetzt. Er umfasst 42 Maßnahmen mit folgenden thematischen Schwerpunkten:
Sensibilisierung von Patienten, Ärzten, Apothekern, Pflegenden und der Öffentlichkeit für vermeidbare Risiken der Arzneimitteltherapie
Verbesserung der Informationen über Arzneimittel, Kennzeichnung von Arzneimitteln
Dokumentation der Arzneimitteltherapie und Messung der Arzneimitteltherapiesicherheit
Strategien zur Verbesserung der Sicherheit des Arzneimitteltherapieprozesses
Forschung im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit
Organisation der Umsetzung und Fortschreibung des Aktionsplans.

Der Aktionsplan wurde unter Beteiligung der Ärzteschaft, der Apothekerschaft, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Aktionsbündnis Patientensicherheit, dem Deutschen Pflegerat und Patientenverbänden erarbeitet.

Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen des Aktionsplans – wie etwa dem Aufbau einer Datenbank zur Dosierung von Arzneimitteln für Kinder oder der Entwicklung einer Medikationsplan-App für Sehbehinderte – stellt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in den Jahren 2016 bis 2019 knapp 3 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere Maßnahmen werden von den anderen Beteiligten getragen.

Hinweis: Der vom BMG geförderte „Internationale Tag zur Patientensicherheit“ am 17. September 2016 widmet sich schwerpunktmäßig dem Thema Arzneimitteltherapiesicherheit.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 17.08.2016
http://www.bmg.bund.de/presse/pressemit ... -amts.html
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... M_AMTS.pdf

Aktionsplan 2016 - 2019 zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland (Aktionsplan AMTS 2016-2019)
PDF-Datei (PDF) 2 MB
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... 6-2019.pdf

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