Hygiene-Heft des Rhein-Kreises Neuss
Verfasst: 03.05.2009, 06:25
Piercing, Tattoo, Fußpflege - Sauberkeit und Hygiene sind oberstes Gebot
Hygiene-Heft des Rhein-Kreises Neuss

Hauke Eißing stellt das Hygiene-Heft vor
Wer zur Fußpflege, zur Kosmetik, in ein Piercing- oder Tattoo-Studio geht, hat Anspruch auf eine Dienstleistung, die den Standards der Hygieneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen entspricht. Denn bei Behandlungen in diesen Betrieben können die Erreger gefährlicher Infektionskrankheiten wie beispielsweise AIDS oder Hepatitis B und C übertragen werden. "Hygienevorschriften sind zum Schutz der Kunden und aus Gründen des Eigenschutzes vor der Übertragung von Krankheiten genau zu beachten", so Dr. Michael Dörr, Leiter des Kreisgesundheitsamts.
Um Gewerbetreibende bei der Einhaltung und Umsetzung der Hygiene-Vorschriften zu unterstützen, hat Hauke Eißing, Hygienekontrolleurin des Rhein-Kreises Neuss, eine Broschüre mit Informationen zum hygienisch korrekten Arbeiten und zur Umsetzung der Hygieneverordnung entwickelt. "Der Leitfaden informiert über gesetzliche und fachliche Grundlagen, über Gesundheitsrisiken und Infektionen. Außerdem gibt es nützliche Tipps und Vorlagen für Reinigungs- und Desinfektionspläne, Dosiertabellen und Hygienepläne", erklärt Gesundheitsaufseherin Eißing. Die Neuauflage des 50 Seiten starken Handbuchs wird vom Kreisgesundheitsamt kostenlos zur Verfügung gestellt und kann bei Hauke Eißing bestellt werden. Die Hygiene-Broschüre kann auch unter nachfolgendem Link abgerufen werden.
Ansprechpartner
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Hauke Eißing
Umweltmedizinischer Dienst
02181 601-5304 (Telefon)
02181 601-5399 (Telefax)
hauke.eissing@rhein-kreis-neuss.de
Quelle: Pressemitteilung des Rhein-Kreises Neuss vom 27.03.2009
http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/buer ... _heft.html
Hygiene-Heft des Rhein-Kreises Neuss

Hauke Eißing stellt das Hygiene-Heft vor
Wer zur Fußpflege, zur Kosmetik, in ein Piercing- oder Tattoo-Studio geht, hat Anspruch auf eine Dienstleistung, die den Standards der Hygieneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen entspricht. Denn bei Behandlungen in diesen Betrieben können die Erreger gefährlicher Infektionskrankheiten wie beispielsweise AIDS oder Hepatitis B und C übertragen werden. "Hygienevorschriften sind zum Schutz der Kunden und aus Gründen des Eigenschutzes vor der Übertragung von Krankheiten genau zu beachten", so Dr. Michael Dörr, Leiter des Kreisgesundheitsamts.
Um Gewerbetreibende bei der Einhaltung und Umsetzung der Hygiene-Vorschriften zu unterstützen, hat Hauke Eißing, Hygienekontrolleurin des Rhein-Kreises Neuss, eine Broschüre mit Informationen zum hygienisch korrekten Arbeiten und zur Umsetzung der Hygieneverordnung entwickelt. "Der Leitfaden informiert über gesetzliche und fachliche Grundlagen, über Gesundheitsrisiken und Infektionen. Außerdem gibt es nützliche Tipps und Vorlagen für Reinigungs- und Desinfektionspläne, Dosiertabellen und Hygienepläne", erklärt Gesundheitsaufseherin Eißing. Die Neuauflage des 50 Seiten starken Handbuchs wird vom Kreisgesundheitsamt kostenlos zur Verfügung gestellt und kann bei Hauke Eißing bestellt werden. Die Hygiene-Broschüre kann auch unter nachfolgendem Link abgerufen werden.
Ansprechpartner
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Hauke Eißing
Umweltmedizinischer Dienst
02181 601-5304 (Telefon)
02181 601-5399 (Telefax)
hauke.eissing@rhein-kreis-neuss.de
Quelle: Pressemitteilung des Rhein-Kreises Neuss vom 27.03.2009
http://www.rhein-kreis-neuss.de/de/buer ... _heft.html