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Paracetamol ab April 2009 teilweise rezeptpflichtig

Verfasst: 10.03.2009, 14:39
von Presse
Schmerzmittel mit Paracetamol ab April teilweise rezeptpflichtig

Berlin (ots) - Ab dem 1. April 2009 werden Schmerz- und Fiebermittel mit dem Wirkstoff Paracetamol verschreibungspflichtig, wenn in einer Packung mehr als 10 Gramm Paracetamol enthalten sind. Zäpfchen sind davon nicht betroffen. "Richtig angewendet ist Paracetamol ein empfehlenswertes Schmerz- und Fiebermittel und auch für Kinder geeignet. Die Höchstdosis sollte aber nicht überschritten werden", so Dr. Ulrich Krötsch, Präsident der Bundesapothekerkammer. Erwachsene sollten pro Tag nicht mehr als 4 Gramm Paracetamol einnehmen. Die zulässige Dosis hängt unter anderem vom Alter und vom Körpergewicht ab. Patienten sollten sich individuell in der Apotheke informieren.

Leberschäden sind möglich, wenn ein gesunder Erwachsener einmalig mehr als 6 Gramm einnimmt. Bei Kindern sind die Grenzwerte geringer. Zudem ist Paracetamol in einigen Kombinationsmedikamenten enthalten, es kann dadurch zu unbeabsichtigten Überdosierungen kommen. Grundsätzlich sollten Schmerzmittel ohne ärztliche Verordnung nicht länger als drei Tage hintereinander und nicht häufiger als an zehn Tagen pro Monat eingenommen werden. Alle Schmerzmittel unterliegen aus Gründen des Verbraucherschutzes der Apotheken- oder Verschreibungspflicht.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.abda.de

Quelle: Pressemitteilung vom 10.03.2009
Pressekontakt:
Dr. Ursula Sellerberg
Stellv. Pressesprecherin
Tel. 030-40004 -134, Fax -133
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de

Vorsicht bei Paracetamol und Johanniskraut ab dem 1. April

Verfasst: 01.04.2009, 07:09
von Presse
Ärzte Zeitung online, 01.04.2009

Vorsicht bei Paracetamol und Johanniskraut ab dem 1. April

NEU-ISENBURG (nös). Wer ab 1. April Paracetamol oder Johanniskrautpräparate kaufen will, muss sich auf Neuregelungen gefasst machen - beides gibt es dann nur noch mit Einschränkung ohne Rezept (wir berichteten). Aber was steckt hinter diesen Änderungen? Warum wird ein Wirkstoff wie Paracetamol, der seit über 100 Jahren Anwendung findet, teilweise rezeptpflichtig? Und welche Gefahren gehen von Johanniskraut aus?

Die Verschreibungspflicht für beide Präparate hat der Bundesrat bereits Mitte Juni 2008 beschlossen. .... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/medizin/kra ... sid=540253

Schmerzmittel: Paracetamol nur noch auf Rezept

Verfasst: 02.04.2009, 08:40
von Presse
Schmerzmittel: Paracetamol nur noch auf Rezept

Ab dem ersten April sind größere Packungen des Schmerzmittels Paracetamol verschreibungspflichtig.
http://www.stern.de/wissenschaft/medizi ... 59803.html
Quelle: Stern

Rezeptpflicht für bestimmte Arzneimittel mit Paracetamol ...

Verfasst: 08.04.2009, 06:35
von Presse
Was hat sich zum 1. April 2009 geändert? Rezeptpflicht für bestimmte Arzneimittel mit Paracetamol oder Johanniskraut; neue Regeln für die Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Hilfsmittelherstellern

- 27. März 2009 - PressemitteilungSeit dem 1. April 2009 sind Tabletten und Kapseln mit den Wirkstoffen Paracetamol verschreibungspflichtig, die pro Packung mehr als zehn Gramm Wirkstoff enthalten. Arzneimittel mit Johanniskraut sind verschreibungspflichtig, wenn sie zur Behandlung mittelschwerer Depressionen zugelassen sind. Die Neuregelung zu Paracetamol trägt dem Umstand Rechnung, dass im Falle einer Überdosierung häufig lebensbedrohliche Vergiftungszustände auf Grund von Leberschäden auftreten. Die Neuregelung zu Johanniskraut erfolgt im Hinblick darauf, dass ein gewisses Suizidrisiko nicht ausgeschlossen werden kann. Johanniskraut-Präparate, die ausschließlich zur Anwendung bei leichten depressiven Zuständen zugelassen sind, können weiterhin rezeptfrei erworben werden.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber mit dem GKV-OrgWG auf fragwürdige Praktiken in der Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich reagiert. In das SGB V wurden Verbote und Verpflichtungen aufgenommen, die sich primär an die Leistungserbringer und die Krankenkassen richten. Seit dem 1. April gilt:

Leistungserbringern sind sämtliche Zahlungen und Zuwendungen an Vertragsärzte im Zusammenhang mit der Hilfsmittelversorgung untersagt.

Krankenkassen sind verpflichtet, die jeweils zuständige Ärztekammer zu informieren, wenn Vertragsärzte auf vertraglicher Grundlage an der Durchführung der Hilfsmittelversorgung mitwirken, damit die berufsrechtliche Zulässigkeit geprüft werden kann.

Krankenkassen sollen auch melden, wenn sie Auffälligkeiten feststellen, die auf eine Zuweisung von Versicherten an bestimmte Leistungserbringer oder sonstige unzulässige Praktiken hindeuten.

Mit diesen Regelungen sollen Interessenskonflikte der verordnenden Vertragsärzte und Anreize für Fehlverhalten der Beteiligten zum Nachteil der Versicherten und der Solidargemeinschaft soweit wie möglich verhindert werden.

Quelle: Pressemitteilung des BMG vom 7.4.2009