Tag der behinderten Menschen am 03.12.2015

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Tag der behinderten Menschen am 03.12.2015

Beitrag von WernerSchell » 27.11.2015, 08:06

3. Dezember 2015: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

Die Vereinten Nationen (UN) haben 1992 den 3. Dezember zum alljährlichen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen ausgerufen. Dieser Tag wird weltweit für Aktionen genutzt, um die volle Teilnahme und Gleichstellung behinderter Menschen zu erreichen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten zum Jahres­ende 2013 7,5 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland, das waren 9,4 Prozent der Bevölkerung. Gegenüber 2011 ist die Zahl um rund 260.000 oder 3,6 Prozent gestiegen. Insgesamt lebten 2013 über 10 Millionen behinderte Menschen in Deutschland.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) plädiert dafür, behinderte Menschen mit ihren Problemen nicht alleine zu lassen; die weitestmögliche Integration behinderter Menschen sei vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zentraler Ansprechpartner in Deutschland ist der Deutsche Behindertenrat (DBR).

Weitere Informationen zum Thema Menschen mit Behinderungen gibt es bei dem Regionalen Informationenszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa (UNric).

Quelle: Pressemitteilung vom 24.11.2015
http://aok-bv.de/presse/gesundheitstage ... 00588.html
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
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Behindertenpolitische Versprechungen einlösen

Beitrag von WernerSchell » 02.12.2015, 17:08

DEUTSCHES INSTITUT FÜR MENSCHENRECHTE
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de

Bundesregierung muss ihre behindertenpolitischen Versprechungen einlösen

Berlin - Anlässlich des Internationalen Tags für die Menschen mit Behinderungen (3. Dezember) erklärt die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Wir erwarten, dass die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention mit Priorität umgesetzt werden. Dazu gehören das Bundesteilhabegesetz, die Reform des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes, aber auch die Einführung einer Längsschnittstudie zur Verbesserung der Datenlage, der sogenannte "Disability Survey". Ein Aufschieben oder ein Aufheben dieser Vorhaben aus welchen Gründen auch immer wäre menschenrechtlich unverantwortlich.
Zudem sollte der Entwurf des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der vergangene Woche in Berlin vorgestellt wurde, intensiv überarbeitet werden. Dieser Entwurf ist sehr enttäuschend, weil er bei vielen Handlungsfeldern, zum Beispiel beim Schutz der Persönlichkeitsrechte, beim Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt, bei der Psychiatrie und der rechtlichen Selbstbestimmung, keine systematische wie überzeugende Antwort auf die drängenden menschenrechtlichen Fragen bietet. Bereits im Mai haben die Vereinten Nationen in ihren Abschließenden Bemerkungen im Anschluss an die Staatenprüfung kritisiert, dass Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend achtet."

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Weitere Informationen
UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen:
Abschließende Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands
(Link: http://www.institut-fuer-menschenrechte ... NTWURF.pdf )

Quelle: Pressemitteilung vom 02.12.2015
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14
Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Überprüfung des Betreuungsrechts

Beitrag von WernerSchell » 18.01.2017, 14:58

Überprüfung des Betreuungsrechts
Petitionsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach Überprüfung des geltenden Betreuungsrechts. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Material zu überweisen.
In der Petition wird eine Prüfung verlangt, ob die Vorschriften des deutschen Betreuungsrechts mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen übereinstimmen. Nach Ansicht des Petenten sind die betreuungsrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht identisch mit den Vorschriften der UN-Behindertenkonvention, wodurch behinderte Personen benachteiligt würden. Dieses Unrecht müsse korrigiert werden, heißt es in der Petition.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass sowohl das Betreuungsrecht - geregelt in den Paragrafen 1896 ff. BGB - als auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) geltendes deutsches Recht seien. "Die UN-BRK ist seit dem 26. März 2009 Bestandteil des deutschen Rechts im Range eines einfachen Bundesgesetzes", heißt es dazu in der Vorlage. Dies bedeute, dass Behörden und Gerichte das Übereinkommen bei der Anwendung und Auslegung des geltenden Rechts berücksichtigen müssen, sofern die UN-BRK im Einzelfall nicht bereits unmittelbar Anwendung finde. Insoweit erkennt der Petitionsausschuss laut der Beschlussempfehlung "keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf".
Zugleich verweisen die Abgeordneten jedoch auf eine vom BMJV in Auftrag gegebene "rechtstatsächliche Untersuchung zur Qualität der rechtlichen Betreuung". Mit diesem Forschungsvorhaben solle insbesondere empirisch überprüft werden, ob die Betreuer den Anforderungen des deutschen Betreuungsrechts und der UN-BRK hinsichtlich des Selbstbestimmungsrechts der betreuten Person gerecht werden, worin etwaige Mängel begründet sind und durch welche Maßnahmen erforderlichenfalls die Qualität der Betreuertätigkeit verbessert werden kann. Aus Sicht des Petitionsausschusses ist die vorliegende Petition geeignet, in die anstehenden Untersuchungen mit einbezogen zu werden.
Quelle: Mitteilung vom 18.01.2017
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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