Notwehr mit Bierglas in der Rechtsprechung
Das Oberlandesgericht Hamm entschied am 15.07.2013 unter Aktenzeichen 1 RVs 38/13 einen Fall, in dem es nach verbalen Auseinandersetzungen zu einer Gewalttätigkeit kam, die durch einen Schlag mit dem Bierglas beendet wurde. Der Getroffene erlitt eine Platzwunde, die genäht werden musste, sowie ein Hämatom und eine Gehirnerschütterung.
Weitere Hinweise zum Urteil im Nichtraucher-Info Nr. 93 - /14 -> http://www.nichtraucherschutz.de/images ... 93-114.pdf
Notwehr mit Bierglas in der Rechtsprechung
Moderator: WernerSchell
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