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Waschen in der Grundpflege/Zensierung durch PDL

Verfasst: 25.07.2008, 22:12
von Bobo
In einem Heim der Pro Vita Gruppe führt die PDL und die zuständige WBL mit allen Pflegehilfskräften eine erneute Prüfung mit Zensierung in der Grundpflege durch. Dabei geht es direkt um die Grundpflege mit Bewohnern und die Beantwortung von Zusatzfragen, darunter auch die Prophylaxen. Bei den Mitarbeitern handelt es sich auch um Personen, die staatlich anerkannte Abschlüsse besitzen und schon mehrere Jahre im Heim arbeiten.
Nun meine Fragen:
Sind eine PDL/WBL rechtlich befugt solche Prüfung durchzuführen bzw. abzunehmen?
Kann man als Mitarbeiter diese Prüfung ablehnen?
Gibt es dafür gesetzliche Festlegungen, die ich einsehen kann?
Es wäre nett, wenn mir jemand kurzfristig einen Tipp geben kann.
Dankeschön!

Prüfungs- und Kontrollpflichten des Arbeitgebers

Verfasst: 26.07.2008, 08:29
von Herbert Kunst
Hallo Bobo,

eine Antwort ist etwas schwierig. Man müsste die näheren "Begleitumstände" kennen.

Grundsätzlich ist es aber so, dass es in den Ausbildungsvorschriften keine "Nachprüfungsverfahren am Arbeitsplatz" gibt. Allerdings sind alle Beteiligten zur sorgfältigen Dienstleistung verpflichtet, was z.B. auf Arbeitgeberseite natürlich das Recht bzw. die Pflicht beinhaltet, MitarbeiterInnen zu beaufsichtigen, zu kontrollieren und ggf. mit Weisungen hinsichtlich des korrekten Arbeitens auszustatten (= Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers). Daraus müssten ggf. Fortbildungsangebote abgeleitet werden.

Allerdings wird ein solches Verfahren wohl dadurch begrenzt, dass das Miteinander im Betrieb durch Treue- und Rücksichtnahmepflichten berührt wird. Daher müsste z.B. ein arbeitgeberseitiges Kontrollverfahren von Rücksicht geprägt sein, nicht verletzend, verabwürdigend, wirken.

Was sagt denn vor Ort die Arbeitnehmervertretung? Sollte es nämlich eine grundlegende Strategie des Arbeitgebers sein, MitarbeiterInnen nach einem eigens gestrickten Verfahren "zu prüfen", wäre zumindest die Arbeitnehmervertretung zu beteiligen.

Gruß
Herbert Kunst

Waschen in der Grundpflege/Zensierung durch PDL

Verfasst: 26.07.2008, 13:29
von Bobo
Hallo Herbert
und danke für die Antwort. Leider gibt es in diesem Haus keine Arbeitnehmervertretung, ist vermutlich auch nicht erwünscht. Die dortige PDL handelt nur nach ihren eigenen Vorstellungen. Meines Erachtens dient diese Maßnahme nur dazu, um vermutlich wieder jemanden von einfachen Personal durch eine schlechte Benotung als unfähig darzustellen und letztlich entlassen zu können. Dadurch kann dann wieder neues Personal eingestellt werden und deren Einkommen zu kürzen. Doch dazu werde ich in Kürze noch einen anderen Beitrag einstellen.

Viele Grüße
Bobo

Pflegekräfte die "Prügelknaben der Nation"!

Verfasst: 26.07.2008, 14:40
von Rob Hüser
Hi Bobo,

ich glaube, dass die PDL in der Tat nichts Redliches im Schilde führt. Prüfungen im technischen Sinne sind natürlich nicht möglich. Allerdings können Begleitungen, Kontrollen usw. nahezu beliegig als notwendig hingestellt werden. Wie Herbert ja schon ausführte, obliegen allen Beteiligten Sorgfaltspflichten - und diese gewährleisten zu wollen, kann die Arbeitgeberseite letztlich immer wieder behaupten. Eine unschöne Situation. Wenn es im Bereich des Möglichen liegt, wäre die Umschau nach einer neuen Beschäftigung eher nicht verkehrt.
Claus Fussek würde jetzt wohl sagen, dass das Pflegepersonal zurecht mehr Druck braucht. Denn er bezeichnet es ja zu 40% als ungeeignet, und das als Pflegekritiker, ungeheuerlich. Siehe dazu u.a. unter
Fussek kritisiert Pflegende - `40 % sind ungeeignet`
viewtopic.php?t=8862
Die Pflegekräfte sind wohl freigegeben, die "Prügelknaben der Nation" zu werden.

MfG
Rob

Verfasst: 26.07.2008, 20:15
von R.Koep
Hallo Bodo,

erstens gebe ich Herrn Herbert Kunst recht, dass es keine Rechtliche Nachprüfung gibt - auch nicht durch eine PDL. Ich finde das Verfahren stört das Vertrauensverhältnis zwischen Bewohner und Mitarbeiter, wenn die PDL solche Verfahren durchführt.
Pro Vita ist kein kleiner Verein und ab fünf Mitarbeiter haben Sie auch das recht eine Arbeitnehmervertretung zu wählen.

Mit freundlichen Grüßen
R.Koep

Aufsicht ja, Mobbing nein

Verfasst: 27.07.2008, 08:38
von Gaby Modig
Guten Morgen,
eine Prüfung im beschriebenen Sinne halte ich auch eher für unzulässig, auf jeden Fall für problematisch. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht daran gehindert, seine MitarbeiterInnen zu beaufsichtigen, und dies auch in Form einer Begleitung bei der Stationsarbeit zu erledigen. Denn wie sonst soll er sich von der guten und richtigen Verrichtung der gebotenen Dienstleistungen überzeugen?
Aber, wie schon ausgeführt, gelten insoweit auch die Grundsätze der Rücksichtnahme und Fürsorgepflicht. Wenn die Kontrolle in Richtung Mobbing usw. geht, ist klar eine Grenze überschritten.
MfG
Gaby

Verfasst: 27.07.2008, 12:23
von R.Koep
Sehr geehrte Damen und Herren,

sicher kann eine PDL im Rahmen einer Qualitätsprüfung auch die Arbeitsweise ihrer Mitarbeiter kontrollieren. Nur im dem hier geschilderten Fall halte ich diese Prüfung in diesem Ausmaß für unangebracht.
Wenn die Prüfung am oder im beisein des Bewohners stattfindet, dann ist das vertrauensverhältnis Bewohner/Pflegekraft gestört.

Mit freundlichen Grüßen
R.Koep

Verhalten der PDL mehr als problematisch

Verfasst: 27.07.2008, 16:15
von PflegeCologne
R.Koep hat geschrieben:... sicher kann eine PDL im Rahmen einer Qualitätsprüfung auch die Arbeitsweise ihrer Mitarbeiter kontrollieren. Nur im dem hier geschilderten Fall halte ich diese Prüfung in diesem Ausmaß für unangebracht. Wenn die Prüfung am oder im beisein des Bewohners stattfindet, dann ist das vertrauensverhältnis Bewohner/Pflegekraft gestört. ...
Ich kann mich gut dieser Beurteilung anschließen. Eine öffentlich durchgeführte Prüfung erscheint mir nur im Rahmen eines vorgegebenen gesetzlichen / behördlichen Verfahrens gerechtfertigt.
Problematisch ist aber gleichwohl, wie jetzt arbeitnehmerseitig zu reagieren ist. Protest gegenüber PDL, Brief an den Arbeitgeber, Gründung eines Betriebsrates usw. ?
MfG
PflegeCologne