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VERHALTENSBEDINGTE KÜNDIGUNG: AZUBIS ...

Verfasst: 24.06.2008, 09:16
von Service
VERHALTENSBEDINGTE KÜNDIGUNG: AZUBIS KÖNNEN SICH NICHT ALLES ERLAUBEN

Bei Morddrohungen gegen Vorgesetzte oder Kollegen ist Schluss. Ein solches Verhalten rechtfertigt grundsätzlich die fristlose Kündigung eines Auszubildenden.
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