Überlastung - Muss ich trotzdem Medikamente stellen?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Tatjana
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Überlastung - Muss ich trotzdem Medikamente stellen?

Beitrag von Tatjana » 04.12.2007, 08:45

Überlastung - Muss ich trotzdem Medikamente stellen?

Hallo,

ich habe eine Frage:
Kann ich aus Mangel an Konzentration und Überlastung, die ich durch meine Weiterbildung habe, vom Medikamenten stellen freigestellt werden ?
Ich habe meine Pflegedienstleistung und die Wohnbereichsleitung darüber informiert, sie haben es zur Kenntnis genommen und nun wird mir unterschwellig angedeutet, das ich meinem Arbeitsvertrag nicht nachkommen würde.
Hätte ich eine Überlastungsanzeige schreiben sollen? (ich habe dies nicht getan, weil man gemeint hatte, das würde beim Träger nicht gut angekommen)

Viele Grüße
Tatjana

Herbert Kunst
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Pflegemissstände - was können Pflegekräfte dagegen tun?

Beitrag von Herbert Kunst » 04.12.2007, 09:00

Hallo Tatjana,
der Arbeitnehmer hat das Direktionsrecht des Arbeitgebers zu beachten. Wenn also eine vertraglich zumutbare Arbeit, hier Medikamente stellen, angeordnet wird, muss das ausgeführt werden.
Wenn es allerdings aufgrund von Personalmangel usw. Hinderungsgründe gibt, sorgfältig zu arbeiten, muss man das mitteilen.
Zur Problematik gibt es zahlreiche Beiträge im Forum; siehe unten (kleine Auswahl).
Alles klar?
Gruß
Herbert Kunst


Siehe dazu unter
Überlastungsanzeige - Sorgfaltspflicht - Gefährliche Pflege?
viewtopic.php?t=3518&highlight=sorgfaltspflicht
Haftung nach erfolgter Überlastungsanzeige?
viewtopic.php?t=600&highlight=%DCberlastungsanzeige
Personalmangel & Überlastungsanzeige
viewtopic.php?t=7119&highlight=%DCberlastungsanzeige
Pflegemissstände - was können Pflegekräfte dagegen tun?
viewtopic.php?t=5090&highlight=%DCberlastungsanzeige
Medikamente - Richten, Stellen, Verabreichen
viewtopic.php?t=4480&highlight=sorgfaltspflicht
Richten und Gabe von Medikamenten
viewtopic.php?t=7219&highlight=sorgfaltspflicht
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Rob Hüser
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Registriert: 13.11.2005, 16:47

Arbeitnehmer sind weisungsgebunden !

Beitrag von Rob Hüser » 04.12.2007, 11:46

Tatjana hat geschrieben:Überlastung - Muss ich trotzdem Medikamente stellen? ...
Hallo Tajana,
auf diese Frage kann man zunächst nur allgemein mit Ja antworten. Die Gründe ergeben sich aus den von Herbert bereits angegebenen Fundstellen. Es ist ein Kennzeichen des Arbeitsrechts, dass der Arbeitnehmer weisungsgebunden tätig zu werden hat. Der Arbeitgeber konkretisiert sozusagen den Arbeitsvertrag durch bestimmte Anweisungen, die allerdings im Rahmen des Berufsbildes zu liegen haben.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss der Arbeitnehmer weisungsgebunden handeln. Wenn er diese Pflichten aber nicht mit der gebotenen Sorgfalt erfüllen kann, muss er darauf aufmerksam machen. Dazu gibt es die Überlastungsanzeige, die wiederum den Arbeitgeber in die Lage versetzt, weitere Weisungen zu geben oder anderweitig zu organisieren.
Eine Überlastungsanzeige zurückzuhalten, weil man Ärger befürchetet, ist natürlich sehr gefährlich. Den möglichen Ärger, den es eigentlich nicht geben darf, muss man ggf. wohl in Kauf nehmen.

MfG
Rob

didado
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Beitrag von didado » 04.12.2007, 16:39

Hi Tajana !

Wer vom Arbeitgeber überlastet worden ist muß zum Arzt gehen und sich kank schreiben lassen, und zwar sofort.

Medikamente mußt Du solange stellen, wie Du im Dienst bist.
Da geht kein Weg dran vorbei.

Da dies offensichtlich nicht mehr möglich ist, schlage ich vor, dass Du zu deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt gehst, dort die überlastende Arbeitssituation schilderst, und darum bittest sofort einen Kurantrag bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen.
Zuständig ist die örtliche Vertretung.

Damit hast Du die Überlastungsanzeige genau da eingereicht, wo sie auch hingehört.
Soll sich doch die Deutsche Rentenversicherung um die arbeitsüberlastende Situation kümmern, schließlich wollen die ja nicht, daß Du in Frührente mußt.
Weiter Informationen bekommst Du beim zuständigen Amt für Arbeitsschutz, die eine Belastungsanalyse nach § 5 Arbeitsschutzgesetz beim Arbeitgeber einfordern können.
Aber laß das alles über die Deutsche Rentenversicherung laufen.
Wenn Du dich als Einzelkämpferin zeigst, dann tritt der Arbeitgeber auf das Gaspedal "Mobbing", damit ist zu rechnen !

Aufwiederschreiben
didado

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