Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten?
Verfasst: 28.03.2007, 12:23
Ich arbeite als Hilfskraft in einem Pflegeheim und habe mir in meiner Freizeit an der linken Hand einen Bänderriß zugezogen, der operiert wurde. Ich werde voraussichtlich ca. 6 Wochen arbeitsunfähig geschrieben sein.
Ich habe nun meinem AG vorgeschlagen, z.B. bei Essensreichungen oder mit einem "offenen Ohr" und viel Zeit für ein Gespräch mit den Bewohnern wenigstens einen geringen Teil meiner Arbeitskraft stundenweise einzubringen. Der AG lehnte aber ab mit der Begründung, dass es versicherungsrechtlich nicht machbar sei. Entweder ich sei arbeitsunfähig oder gesund und arbeitsfähig. Es gäbe kein "Zwischending".
Gibt es konkrete Fundstellen / Links, evtl. Kommentare, die das widerlegen?
Ich bedanke mich im voraus.
Ich habe nun meinem AG vorgeschlagen, z.B. bei Essensreichungen oder mit einem "offenen Ohr" und viel Zeit für ein Gespräch mit den Bewohnern wenigstens einen geringen Teil meiner Arbeitskraft stundenweise einzubringen. Der AG lehnte aber ab mit der Begründung, dass es versicherungsrechtlich nicht machbar sei. Entweder ich sei arbeitsunfähig oder gesund und arbeitsfähig. Es gäbe kein "Zwischending".
Gibt es konkrete Fundstellen / Links, evtl. Kommentare, die das widerlegen?
Ich bedanke mich im voraus.