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Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten?

Verfasst: 28.03.2007, 12:23
von butterblume
Ich arbeite als Hilfskraft in einem Pflegeheim und habe mir in meiner Freizeit an der linken Hand einen Bänderriß zugezogen, der operiert wurde. Ich werde voraussichtlich ca. 6 Wochen arbeitsunfähig geschrieben sein.

Ich habe nun meinem AG vorgeschlagen, z.B. bei Essensreichungen oder mit einem "offenen Ohr" und viel Zeit für ein Gespräch mit den Bewohnern wenigstens einen geringen Teil meiner Arbeitskraft stundenweise einzubringen. Der AG lehnte aber ab mit der Begründung, dass es versicherungsrechtlich nicht machbar sei. Entweder ich sei arbeitsunfähig oder gesund und arbeitsfähig. Es gäbe kein "Zwischending".

Gibt es konkrete Fundstellen / Links, evtl. Kommentare, die das widerlegen?

Ich bedanke mich im voraus.

Teilarbeitsfähigkeit fehlt - Wiedereingliederung möglich

Verfasst: 28.03.2007, 17:29
von Herbert Kunst
Hallo Butterblume,

wenn der Arzt eine AUB ausgestellt hat, liegt schulmedizinsich eingeschätzt, ein Zustand vor, der auf den Arbeitsplatz bezogen einen Beschäftigungsanspruch ausschließt. Insoweit liegt der Arbeitgeber richtig, der einen krank geschriebenen Mitarbeiter die Tätigkeit im Betrieb verweigert. Er würde damit einen Zustand ermöglichen, der dem ärztlicherseits bestätigten Urteil entgegen stünde.
Eine Teilarbeitsfähigkeit fehlt.
Siehe auch unter
http://www.pafs.de/krank/au/krank_au_index.html
http://www.aerztewoche.at/viewArticleDe ... cleId=3105
Siehe aber die stufenweise Wiedereingliederung - dazu Hinweise unter
http://www.integrationsaemter.de/webcom ... 247/i.html
http://www.personalabteilung.hu-berlin. ... gliederung

Gruß
Herbert Kunst