Kündigung wegen Unpünktlichkeit - Zuspätkommen!
Verfasst: 14.03.2007, 06:02
Wiederholtes Zuspätkommen am Arbeitsplatz kann nach entsprechender Abmahnung auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Urteil des Arbeitsgericht Frankfurt, 7 Ca 9503/98
Die Richter wiesen mit der o.a. Feststellung die Klage einer Verkäuferin gegen ein Juwelierunternehmen zurück. Die Arbeitnehmerin war bereits vier Mal wegen zum Teil erheblicher Verspätungen abgemahnt worden. Eines Morgens kam sie erneut rund 30 Minuten nach dem regulären Arbeitsbeginn in das Geschäft. Zu den Gründen ihrer Verspätung verwickelte sie sich in Widersprüche. Ihr wurde daraufhin fristlos gekündigt.
Kommt ein Mitarbeiter immer wieder zu spät, kann laut Urteil von einer Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgegangen werden. Nachdem die Arbeitnehmerin in der Vergangenheit bereits vier Mal abgemahnt worden sei, hätte sie der Arbeitgeber daher auch nicht bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist beschäftigen müssen, sagte der Gerichtsvorsitzende.
Urteil des Arbeitsgericht Frankfurt, 7 Ca 9503/98
Die Richter wiesen mit der o.a. Feststellung die Klage einer Verkäuferin gegen ein Juwelierunternehmen zurück. Die Arbeitnehmerin war bereits vier Mal wegen zum Teil erheblicher Verspätungen abgemahnt worden. Eines Morgens kam sie erneut rund 30 Minuten nach dem regulären Arbeitsbeginn in das Geschäft. Zu den Gründen ihrer Verspätung verwickelte sie sich in Widersprüche. Ihr wurde daraufhin fristlos gekündigt.
Kommt ein Mitarbeiter immer wieder zu spät, kann laut Urteil von einer Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgegangen werden. Nachdem die Arbeitnehmerin in der Vergangenheit bereits vier Mal abgemahnt worden sei, hätte sie der Arbeitgeber daher auch nicht bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist beschäftigen müssen, sagte der Gerichtsvorsitzende.