Krankmeldung - Darf Arbeitgeber überprüfen (lassen)?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Josef Spahlinger

Krankmeldung - Darf Arbeitgeber überprüfen (lassen)?

Beitrag von Josef Spahlinger » 07.03.2007, 08:15

Ich habe eine Frage:

Darf der Arbeitgeber eine Krankmeldung überprüfen (lassen)? Oder steht dem nicht die Aussagekraft einer Krannkmeldung bzw. die Fürsorgepflicht entgegen?
Danke!

MfG
Josef Spahlinger

R.Koep
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Beitrag von R.Koep » 07.03.2007, 12:20

nach meiner Kenntnis kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung nach einer bestimmten Praxis vom medizinischen Dienst der Krankenkasse überprüfen lassen.

m.fr.Gr.

R.Koep

Herbert Kunst
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Krankmeldung - Überprüfung ist zulässig!

Beitrag von Herbert Kunst » 07.03.2007, 18:46

Josef Spahlinger hat geschrieben: ... Darf der Arbeitgeber eine Krankmeldung überprüfen (lassen)? Oder steht dem nicht die Aussagekraft einer Krannkmeldung bzw. die Fürsorgepflicht entgegen? ....
Hallo Josef,
der Arbeitgeber darf eine Krankmeldung überprüfen, v.a., wenn es handfeste Bedenken gibt. Er kann auch die Krankenkasse oder den MDK bitten, eine Überprüfung vorzunehmen. Sogar eine Dektektei kann eingeschaltet werden.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

Josef Spahlinger

Krankmeldung darf überprüft werden

Beitrag von Josef Spahlinger » 09.03.2007, 07:03

Danke!
MfG
Josef Spahlinger

Presse
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Kündigung: Beweispflicht für Krankmeldung

Beitrag von Presse » 04.04.2007, 08:58

Kündigung: Beweispflicht für Krankmeldung liegt beim Arbeitgeber

Erkrankt einer Ihrer Mitarbeiter, so dass er arbeitsunfähig ist, dann muss er Ihnen dies unverzüglich mitteilen. Tut er das nicht, können Sie ihn abmahnen und im Einzelfall sogar fristlos entlassen.

Der Fall: Ein Arbeitgeber hatte einem Mitarbeiter wegen Verstoßes gegen die Anzeigepflicht fristlos gekündigt. Der Arbeitnehmer klagte hiergegen und behauptete, er hätte den Arbeitgeber mehrfach über seine Arbeitsunfähigkeit informiert. Der Arbeitgeber bestritt dies zwar vor Gericht, konnte es aber nicht beweisen.

Das Urteil: Behauptet ein Mitarbeiter plausibel und nachvollziehbar, dass er die Krankheit unverzüglich gemeldet hat, muss der Arbeitgeber beweisen, dass dies nicht der Fall war. Kann er dies nicht nachweisen, ist die Kündigung ungerechtfertigt (LAG Rheinland-Pfalz, 8.8.2006, 2 Sa 76/06).

Fazit: Die Entscheidung ist für Sie als Arbeitgeber ärgerlich, denn Ihnen werden übermäßig Pflichten auferlegt: Es ist nicht Ihr Arbeitnehmer, der das Vorliegen von Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen beweisen muss. Es sind vielmehr Sie, der begründen muss, warum letztlich doch ein Pflichtverstoß vorliegt. Und das kann im Einzelfall schwierig bis unmöglich sein: Wie hätte der Arbeitgeber im konkreten Fall etwa belegen können, dass der Mitarbeiter seine Krankheit nicht gemeldet hat?

Quelle: 4.4.2007
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