Strafanzeige gegen Arbeitgeber - Kündigung??

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

Pflegeselbsthilfe
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Pflegemängel allerorten - ein Skandal!

Beitrag von Pflegeselbsthilfe » 27.12.2006, 08:30

coci hat geschrieben: .... Pflegekräfte sollten mehr Mut aufbringen, offen auf Missstände im Pflegebetrieb hinzuweisen. Solche Hinweise sollten auch vom Arbeitgeber gerne entgegen genommen werden; handellt es sich doch eigentlich um kostenlose Verbesserungsvorschläge. Dass Pflegekräfte Sanktionen erleiden müssen, nur weil sie sich korrekt verhalten, ist ebenfalls ein Skandal. Was macht die Politik dagegen? Nichts! Sie meint auch insoweit: nur Einzelfälle, also kein Handlungsbedarf!
Wer kümmert sich endlich?
Guten Morgen coci,
wir kümmern uns um das von Ihnen angesprochene Problem.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Werner Schell ist seit 1.8.2008 Leiter / Ansprechparter bei:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vor
http://www.pro-pflege-selbsthilfnetzwerk.de

Barny
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Gegen Mißstände klagen .....

Beitrag von Barny » 12.01.2007, 20:36

Hallo liebe Forumteilnehmer/Innen,

habe etwas zu diesem Thema gefunden:

habe was bei Ver di gefunden:

Alarm schlagen? Besser gemeinsam!
Missstände außerbetrieblich zu »petzen«, weil der Arbeitgeber sich monate- oder jahrelang stur stellt, bringt oft Schwierigkeiten. Einsame Meldungen bei Presse und Behörden, Erdulden und Schweigen, das schafft nur noch mehr Probleme. Die bessere Alternative: gemeinsam handeln.
Pflege- und Bettennotstand oder unzuverlässige Arbeitszeiten strapazieren alle Beteiligten: Sie gefährden Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Eine verantwortliche Versorgung von Kranken und Bewohnern kann da unmöglich werden. Dann müssen wir Alarm schlagen. Doch wie soll das gehen im normalen Arbeitsalltag? Auch Wegschauen geht auf die Dauer nicht, wenn selbst das üblich gewordene Maß gesundheitspolitischer Verantwortungslosigkeit überschritten wird. Was sollen wir zum Beispiel tun, wenn betagte Bewohner/innen in Altenpflegeheimen verdorbenes Essen bekommen? Was, wenn Manager sich im Betrieb persönlich bereichern? Änderungsversuche auf dem ganz normalen »Dienstweg« stoßen regelmäßig auf taube Ohren. Schließlich haben wir es mit ökonomisch bedingten Problemen zu tun, die das ganze Gesundheitswesen betreffen – oder mit Straftatbeständen, die oft in den Leitungsetagen über Jahre funktionieren.

Gemeinsam entlasten!

Im Arbeitsschutzgesetz, im Bürgerlichen Gesetzbuch und oft auch im Arbeitsvertrag oder in einer Arbeitsordnung steht: Wir sollen gesundheitsgefährdende Situationen und Missstände dem Arbeitgeber oder zuständigen Vorgesetzten melden. In vielen von uns wächst ein Verdacht: Die Sache mit dem »Bitte sofort melden« ist nicht wirklich ernst gemeint. Es geht wohl eher darum, uns straf- und haftungsrechtlich verantwortlich zu machen, wenn durch Arbeitsüberlastung, Personalmangel oder schlechte Organisation Patienten oder Kolleginnen geschädigt werden.

An dieser Stelle kann die »Entlastungserklärung« oder »Überlastungsanzeige« weiterhelfen. Ziel der Beschäftigten ist dabei, sich wenigstens im Arbeitsalltag den rechtlichen Folgen des gesundheitsökonomischen Kahlschlags zu entziehen. Diese Erklärungen sollten schriftlich sein und mit dem Betriebsrat, Personalrat oder der Mitarbeitervertretung vorab besprochen werden. Wir beschreiben, was schief läuft, was wir vergeblich versucht haben und was geändert werden sollte. Damit ist der Arbeitgeber am Zug. Er muss dafür sorgen, dass genügend Personal vorhanden ist.

Unternimmt der Arbeitgeber nichts, haftet er, wenn die Pflegebedürftigen als Folge der Überlastung der Pflegenden zu Schaden kommen. Zeigt der Pflegende die Überlastung nicht an, haftet der Pflegende bzw. die Pflegende, wenn es als Folge der Überlastung zu Pflegefehlern kommt.

Vorsicht!: Es besteht auch unter den widrigsten Umständen die Pflicht, sorgfältig zu arbeiten. Unsere schlechten Arbeitsergebnisse werden nicht automatisch den angezeigten Strukturmängeln und den Chefs zugerechnet. Die Erfahrungen zeigen: Meist kommt die Reaktion prompt und unsachlich zurück. Wer Mängel meldet, wird plötzlich vom Boten zum angeblichen Verursacher. Wirkungsvoller sind Überlastungsanzeigen, die vom gesamten Team unterschrieben werden. Denn gemeinsam können wir leichter abwehren, wenn empörte Vorgesetzte drohen und uns beschuldigen: »Wenn Ihnen was nicht passt – ich kann auch anders.« Solche Konflikte lassen sich nur zusammen durchstehen, damit sich überhaupt etwas zum Besseren ändern kann – auf lange Sicht.

Ein Muster für Überlastungserklärungen gibt es unter:
http://www.verdi-drei.de/archive/index. ... ame=44.pdf

»Verpfeifen« im In- und Ausland

In anderen Ländern hat das »Whistleblowing« längst gute Tradition und Hinweisgeber/innen gelten nicht als »Petzen«, sondern als verantwortungsvolle Mitbürger/innen. Unproblematisch ist der Gang an die Öffentlichkeit jedoch fast nie.

* Nicht eingehaltene berufliche Standards: Der Wasserbiologe Morris H. Baslow sollte die ungünstigen Auswirkungen eines Atomkraftwerkes auf das Abwasser verschweigen – und schwieg nicht.
* Verharmlosen von Gefahren und Risiken: Roger M. Biosloy hatte die Qualität der Dichtungsringe in der US-Raumfähre Challenger angemahnt. Auch er sollte nach dem Unfall in der Öffentlichkeit des US-Kongresses schweigen.
* Unterdrücken von Dokumenten: Der Wachmann Christoph Meili hatte Hinweise über die Aktivitäten Schweizer Banken im Nationalsozialismus gefunden. Er übergab die Akten an die jüdische Gemeinde und fand in der Schweiz keine Arbeit mehr.
* Kritik an betriebsinternen Missständen: Die Ärztin Cora Jacoby berichtete in einer Talkshow über den Bettennotstand. Sie wurde entlassen, bekam aber vorm Arbeitsgericht Recht. Die Krankenschwestern Sonja Rahimic und Slavka Schuhbauer zeigten an, dass in einer privaten Einrichtung für betreutes Wohnen verdorbenes Essen, zu wenig zu trinken und medikamentöse Ruhigstellung die Regel waren. Sie wurden gekündigt, die Einrichtung später geschlossen. Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch stellte Strafanzeige gegen die Vivantes-Geschäftsführung wegen Pflegemissständen. Auch sie wurde fristlos gekündigt.

Besonders wer nicht in leitenden Positionen arbeitet, hat ein hohes Risiko, entlassen zu werden. Das gilt vor allem hierzulande. Es gibt kein Gesetz, das Hinweisgeber/innen schützt. Das ist im Ausland zum Teil anders. In Großbritannien verhindert seit 1999 der »Public Interest Disclosure Act«, dass Hinweisgeber/innen gekündigt oder diskriminiert werden. In den USA gibt es u.a. seit 2003 eine ähnliche Regelung unter dem Titel »No Fear Act«.

Arbeitsschutzgesetz

§ 15 Pflichten der Beschäftigten
(1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, (...) für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen (...) und auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.

§ 16 Besondere Unterstützungspflichten
(1) Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/index.html

Whistleblowing
Der Begriff des Whistleblowing kommt aus dem englischsprachigen Ausland. Übersetzt heißt das Wort »Pfeifen«. Gemeint ist damit, dass Betriebsangehörige Missstände öffentlich machen, beispielsweise Kontakt mit Medien, Behörden,Interessengruppen, Polizei oder Staatsanwaltschaft aufnehmen. Anlässe gibt es reichlich und Erfolge müssen mit langem Atem erkämpft werden. Gut, wenn man dabei nicht allein ist.

Anlaufstellen für Hinweisgeber/innen
Für Missstände interessieren sich:

* Betriebsrat
* Gewerkschaft im Ort/Bezirk/Landesbezirk
* BGW (Berufsgenossenschaft)
* Staatliches Amt für Arbeitsschutz
* Gesundheitsamt
* Medizinischer Dienst der Krankenkassen
* Lokalredaktionen der Zeitungen
* Betriebsarzt/-ärztin
* Staatsanwaltschaft

Erika Feyerabend

Weiterführende Informationen:

Informationsstellen und Internet

Unter http://www.whistleblowerinfo.de gibt es viele Tipps für Beschäftigte, die sich mit Hinweisen an Presse, Staatsanwaltschaft oder Behörden wenden wollen.

Unter http://www.business-keeper.com/ger_DE/3 ... ing_2.html sind ebenfalls einige nützliche Informationen für Hinweisgeber/innen nachzulesen.

Pflegeselbsthilfe
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Gegen Mißstände vorgehen - aber mit Augenmaß

Beitrag von Pflegeselbsthilfe » 13.01.2007, 08:54

Barny hat geschrieben: .... Verpfeifen« im In- und Ausland ... .
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, seitens der MitarbeiterInnen Pflegemissstände aufzugreifen. Die vorgestellten Texte sind insoweit sehr interessant.
Tatsache ist aber, dass es in der BRD für ArbeitnehmerInnen keine problemlosen Rahmenbedingungen gibt, Missstände im Betrieb anzusprechen oder gar nach außen zu tragen. Daher muss sich jeder gut überlegen, wie er im konkreten Einzelfall vorgeht, ohne selbst Nachteile zu erleiden.
Inzwischen wurde auch das BMG eingeschaltet mit der Aufforderung, eine gesetzliche Vorschrift zu konzpieren, die es ermöglicht, Pflegemissstände (ähnlich dem § 17 Arbeitsschutzgesetz) ohne Nachteile aufzugreifen.
Pflegemissstände können zwar annonym angegangen werden; dies kann aber aus grundsätzlichen Erwägungen nicht generell empfohlen werden - anonyme Anzeigen sind auch wegen möglicher Folgen problematisch.
Wer Menschenrechtsverletzungen anprangert, muss dies offen tun dürfen!
Ein "Jammerforum" für Pflegekräfte einzurichten, und dies auch noch mit großem finanziellen Aufwand, ist ein Irrweg.

Nähere Hinweise zu diesem "Jammerforum" z.B. unter
viewtopic.php?t=5607

Ansprechpartner in der Angelegenheit: Werner Schell
Werner Schell ist seit 1.8.2008 Leiter / Ansprechparter bei:
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Gerhard Schenker
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Gegen Mißstände vorgehen - aber mit Augenmaß

Beitrag von Gerhard Schenker » 14.01.2007, 19:22

Volltreffer - genau so ist es!!

MfG
G.Sch.

Hildegard Kaiser
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Gegen Mißstände vorgehen - aber mit Augenmaß

Beitrag von Hildegard Kaiser » 16.01.2007, 13:36

Hallo Forum,

ich finde es Klasse, dass sich endlich jemand für die Interessen der Pflegenden (und damit auch der pflegebedürftigen Menschen) einsetzt. Ich halte es ebenfalls für unwürdig, anonym das anzuzeigen, was eigentlich ein schweres Verbrechen darstellt, nämlich gegen die Menschenwürde zu verstoßen. Und das geschieht in vielen Heimen tagtäglich. Nicht, weil es die Pflegekräfte so wollen. Nein, es sind die Bedingungen, die dazu fast alternativlos zwingen.

Ich finde es auch gut, dass Claus Fussek sich klar gegen das Forum ausgesprochen hat. Dazu heißt es beim Pflege-SHV:

Claus Fussek, antwortete auf unseren Brief an Ulla Schmidt: Ihre Reaktion: 100 % meine Zustimmung! Ich habe zuerst an eine "Ente" gedacht. Gerade das KDA, das seit Jahren diese Diskussion ganz vorsichtig begleitetet, die Probleme ständig relativiert und beschwichtigt hat .... Wir müssen ja nur mal auf die Mitgliederriege des KDA schauen .... Sie sollten mit dieser Kritik an die Öffentlichkeit gehen.


Es grüßt Hilde

Pflegefan
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Gegen Mißstände mit Entschiedenheit vorgehen

Beitrag von Pflegefan » 17.01.2007, 09:05

Hallo Pflege!
Ich freue mich, dieses Forum gefunden zu haben. Endlich wird einmal klar zu dem diskutiert, was Sache ist. In der Politik ist die Pflege seit Jahren schön geredet worden, notwendige Reformen wurden verschlafen. Statt Gesundheitsreform wäre jetzt dringend eine Pflegereform notwendig. - Aber es läuft alles anders. - Und dem muss man mit Entschiedenheit entgegen treten.
Ich werde mich jetzt erst einmal im Forum einlesen und dann auch an den Diskussionen teilnehmen. Das neue KDA-Debatierangebot lehne ich ebenfalls ab - nur eine Alibiveranstaltung, die viel Geld kostet und nichts, aber garnichts, bringt.
Ich grüße - ein Pflegefan
"Die Menschenwürde ist unanstastbar" (Art. 1 Grundgesetz). Dies muss in der Pflege oberste Handlungsmaxime sein - für alle!

Gaby Modig
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Strafanzeige gegen Vorgesetzte

Beitrag von Gaby Modig » 26.09.2010, 10:16

Die Rheinische Post Düsseldorf brachte gestern, 25.09.2010, einen Hinweis zu nachfolgendem Vorgang:

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer eine Strafanzeige gegen Vorgesetzte erstattet, dies ein Verstoß gegen die Vertragliche Rücksichtnahmepflicht darstellen kann, der den Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt, wenn der Arbeitnehmer in der Strafanzeige gegen einen Repräsentanten des Arbeitgebers wissentlich oder leichtfertig falsche Angaben gemacht hat.

LAG: Rheinland-Pfalz Entscheidung vom 24.10.2007 , Aktenzeichen: 7 Sa 451/07
Vorinstanz: Arbeitsgericht Mainz vom 28.03.2007, Az. 4 Ca 1791/06
Quelle: http://www.anwalt-kiel.com/arbeitsrecht ... rgesetzte/
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

Presse
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Strafanzeige rechtfertigt keine Kündigung?

Beitrag von Presse » 04.08.2011, 06:36

Strafanzeige rechtfertigt keine Kündigung?
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Rechtstipp vom 03.08.2011

Der aktuellen Presse, unter anderem einem Artikel in der Ärztezeitung vom 24.07.2011 war die aktuelle Entscheidung des EGMR ( Az.: 28274/08 ) besprochen. Der EGMR hatte keine Berechtigung eines Arbeitgebers gesehen ein zu einer Pflegekraft bestehendes Arbeitsverhältnis (außerordentlich) zu kündigen, auch wenn diese nach Erstattung einer Strafanzeige von den deutschen Gerichten anders gesehen wurde.
.... Weiter lesen unter
http://www.anwalt.de/rechtstipps/strafa ... 19906.html

Anmerkung der Moderation:
Siehe auch die Beiträge unter
viewtopic.php?t=16115

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Europäische Rechtsprechung sorgt für Verwirrung

Beitrag von Presse » 12.05.2012, 07:02

Arbeitsrecht
Europäische Rechtsprechung sorgt für Verwirrung

11.05.2012 · Werden Diskriminierungsklagen nun leichter, wird der Kündigungsschutz ausgeweitet? Die Urteile der europäischen Gerichte stellen die Juristen hierzulande vor immer neue Rätsel.

Von Caroline Freisfeld

Für viele deutsche Arbeitsrechtler ist das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Sachen Antidiskriminierung ein Buch mit sieben Siegeln: Verschmähte Bewerber sollen zwar keinen direkten Auskunftsanspruch gegen ein Unternehmen haben, wenn sie erfahren möchten, wer die Stelle bekommen hat. Aber trotzdem kann das Schweigen dazu in einem Diskriminierungsprozess dem Unternehmer zum Verhängnis werden (Az.: C-415/10; F.A.Z. vom 20. April)
..... (weiter lesen)
http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance ... 38998.html

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Whistleblowerprozess endet mit Vergleich

Beitrag von Presse » 25.05.2012, 08:13

Arbeitsrecht
Whistleblowerprozess endet mit Vergleich
24.05.2012 · Die Altenpflegerin Brigitte Heinisch, die Missstände in ihrem Berliner Pflegeheim angeprangert hatte,
hat vor Gericht einen Vergleich geschlossen. Sie erhält nun 90.000 Euro und akzeptiert ihre Kündigung.
.... (mehr)
http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance ... 62723.html

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Whistleblowing bleibt vorerst Gewissensentscheidung

Beitrag von Presse » 30.11.2013, 15:47

Rechtsexperten: Whistleblowing bleibt vorerst Gewissensentscheidung

Berlin (epd). Die Veröffentlichung von Missständen in Unternehmen durch die eigenen Mitarbeiter bleibt nach Einschätzung von Rechtsexperten vorerst weiter eine Gewissensentscheidung. "Whistleblowing und Erhalt des Arbeitplatzes gehen in der Praxis nicht zusammen", sagte der Vizepräsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes, der Kölner Juraprofessor Ulrich Preis, dem epd. Der DGB bekräftigte die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung zum Schutz der Mitarbeiter vor Maßregelung und Kündigung.
Am Vortag war ein siebenjähriger Rechtsstreit um die Kündigung der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch mit einem Vergleich endgültig beigelegt worden. Heinisch hatte ihren Arbeitgeber, den landeseigenen Krankenhauskonzern Vivantes, wegen Pflegemängeln angezeigt. Durch den Vergleich bleibt vorerst unklar, inwieweit die deutschen Arbeitsgerichte in ihrer Rechtsprechung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom vergangenen Juli Konsequenzen ziehen. Nach dem Verzicht der Bundesregierung auf Einspruch ist die Entscheidung mittlerweile rechtskräftig.
.... (mehr)
http://www.epd.de/landesdienst/landesdi ... rst-gewiss

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