Dienstbesprechung in der Freizeit

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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jill1

Dienstbesprechung in der Freizeit

Beitrag von jill1 » 14.09.2005, 20:37

Wir arbeiten zu 8 (4 Vollzeit, 4 Teilzeit)Kollegen in einem Kundencenter. Wir haben regelmäßig Dienstbesprechungen. Erste Zeit hatten wir unsere Besprechungen nach Feierabend und mussten noch ca.5 km weit in eine andere Filiale. Von dort aus war der Heimweg einiger Kollegen mehr als doppelt soweit wie von der regulären Arbeitsstätte. Da kaum ein Kollege mit dem Auto fährt, wir haben alle frei Fahrt mit Bus und Bahn war der Heimweg auch zeitmässig mehr als doppelt so lang weil abends nach 20 Uhr die öffentlichen Verkehrmitte seltener (1/2 std.) fahren. Da die Besprechungen aber manchmal bis 22,30 Uhr gingen kam mancher von uns erst gegen Mitternacht nach Hause, und das nach 8,5 Std Arbeit zusätzlich.
Wir haben dann besprochen das wir in kürzeren Abständen die Dienstbesprechung 1 Std vor unserer Öffnungszeit haben womit unsere Vorgesetzten auch einverstanden waren. Nun sollen wir wieder unsere Freizeit opfern und wieder ins 5 km weiter entfernte Kc kommen und eine Dienstbesprechung um 20 Uhr beginnen. Wir wollen das aber nicht sondern weiter die besprechung zu anderen Zeiten nicht in den Abendstunden. Unser Arbeitgeber lehnt es auch grundsätzlich ab die Besprechungen in die Arbeitszeit zu verlegen. Wir haben das Geschäft von 10 bis 19 Uhr geöffnet und Samstags von 10 bis 16 Uhr.
Wir haben gesagt das wir nicht zur Besprechung kommen werden und wurden belehrt das es sich um eine " Pflichtveranstaltung" handelt. Ist das richtig

Gast

Dienstbesprechung in der Freizeit - Nein!

Beitrag von Gast » 15.09.2005, 12:22

Es ist hier schon wiederholt diskutiert und festgestellt worden: Dienstbesprechungen sind Dienst. Siehe u.a. unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1126444031

Dienstbesprechung als Freizeit ist wohl ein Witz?!
Wenn Euer Arbeitgeber unbelehrbar ist und nicht einsieht, dass die die im Interesse der Dienstausübung liegenden Besprechungen Dienst sind, müßt ihr ggf. anwaltliche Unterstützung vor Ort anstreben.

H.P.

jill1

Re: Dienstbesprechung in der Freizeit

Beitrag von jill1 » 15.09.2005, 18:42

Hallo H.P.
Ich weiß nicht ob ich mich richtig ausgedrückt habe, es geht um Dienstbesprechung in der Freizeit die wir zwar vergütet (Freistunden) bekommen die vom Vorgesetzten als Pflichtveranstaltung betitelt wird. Nicht als Freizeit.
Wir sollen IN UNSERER Freizeit an Dienstbesprechungen teilnehmen sprich 19 Uhr Feierabend und Beginn der Besprechung 20 Uhr. Für mich gelten Pflichtveranstaltung die WÄHREND der Arbeitszeit sind. Meine Freizeit kann ich doch gestalten wie ich möchte oder darf mein Arbeitgeber über meine Freizeit verfügen?

Gast

Dienstbesprechung in der Freizeit

Beitrag von Gast » 16.09.2005, 10:56

.... Wir sollen IN UNSERER Freizeit an Dienstbesprechungen teilnehmen ...
Freizeit, die nicht wirklich zur freien Verfügung steht, kann m.E. ernstlich nicht so bezeichnet werden. Diese Zeit ist dann, wenn eine Pflichtveranstaltung angeordnet wird, meiner Einschätzung nach Dienstzeit mit der Folge, dass die allgemeinen Regeln des Arbeitszeitrechts Anwendung finden müssen.
Ggf. müßte die gesamte Dienstplanung einmal von einem Gewerkschafts- bzw. Verbandsvertreter oder einem Anwalt durchleutet werden. Dann könnte man dem Arbeitgeber auf die "Sprünge" helfen!

H.P.

Berti
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Dienstbesprechung = Arbeitszeit

Beitrag von Berti » 17.09.2005, 11:32

Hallo jill,

m.E. ist es nicht zulässig, in der Freizeit Dienstveranstaltungen anzusetzen. Siehe dazu im Forum die Texte unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=4#4

Gruß Berti

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Re: Dienstbesprechung in der Freizeit

Beitrag von duetzmann » 20.10.2005, 03:22

Mich machen diese Antworten und Hinweise noch nicht so glücklich.
Mein Problem liegt darin, dass MA zu Dienstbesprechungen nicht erschienen sind, obwohl die Termine für jeweils 1 Jahr im Vorraus geplant sind und auch 4 wochen vorher nochmals bekannt gegeben wurden.
So kamen von 14 Personen nur 6 und das 2x hintereinander, so dass ich als Leitung reagierte: Ich schrieb einen DIenst für alle MA ein, Entschuldigungen galten nur für Krank, Urlaub, Nachtdienst, Schulung. Deijenigen, die an diesem Tage ursprünglich Frei hätten, hatten an diesem tage einen 1,5 Std Dienst in der Zeit der Dienstbesprechung.

Nun hielten mir aber die TZ Kräfte vor, dass sie das Spiel nicht mitmachen werden. Wenn sie beispielsweise wegfahren würden in dieser zeit, dann würden sie auf die Dienstbesprechung keine Rücksicht nehemen. Und würden nicht kommen.

Ich wies darauf hin, dass, sowie ein Dienst an diesem tag eingetragen ist, auch eine Pflicht besteht zu kommen und ein unentschuldigtes oder gar vorsetzliches "Nichterscheinen" mit personalrechtlichen Konsequenzen geahndet werden könnte!

Habe ich jetzt überzogen oder falsch gehandelt, bin ich vielleicht doch im Recht?
Mit diesem Vorhaben wollte ich lediglich den MA klar machen, dass Dienstbesprechungen mit 6 Leuten keinen Sinn machen und ich eine Willkür nicht dulde, da ich es als moralisch verwerflich und unkollegial halte. Das genau wirft man mir zwar jetzt vor.... verrückte Welt..

Was tun???
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Dienstbesprechung ... Freizeit und Rechtsanspr

Beitrag von duetzmann » 25.10.2005, 13:44

Hallo Forum,

nun kam ein Kollege und sagte, er hätte ein Gerichtsurteil gefunden/gelesen, in dem eine Leitung für die Folgen eines Wegeunfalls von einer Dienstbesprechung nach Hause aufkommen muss, weil die Dienstbesprechung keine wichtigen Themen beinhaltete.
Wie soll man denn das Verstehen?
Kennt jemand diese Rechtsprechung?
Damit wäre die Dienstbesprechung ja nocheinmal stark eingegrenzt. Manchmal hat man eben allerweltsthemen und die müsssen auch mal deutlich auf ner Dienstbesprechung angesprochen werden, wenn diese Themen Probleme im tagesablauf verursachen, oder?

Gruß
Klaus
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Dienstbesprechung in der Freizeit

Beitrag von Berti » 25.10.2005, 14:01

Hallo Klaus,
wenn der Arbeitgeber eine Dienstbesprechung ansetzt, ist das Dienst, m.E. völlig gleichzeitig, was dort besprochen wird - also ob wichtig oder nicht. Ein Gerichtsurteil, dass sich mit dem Inhalt einer Besprechung befasst, ist mir nicht bekannt.
Nimmt jemand an einer angeordneten Dienstbesprechung ohne Rechtfertigungsgrund nicht teil, ist das pflichtwidriges Handeln (durch Unterlassen). Das kann natürlich arbeitsrechtlich sanktioniert werden.
Gruß Berti

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Re: Dienstbesprechung in der Freizeit

Beitrag von duetzmann » 26.10.2005, 01:34

Danke Berti,

genau dies ist auch meine Rechtsauffassung.

Nun sieht ja der TVÖD vor, dass TZ-Kräfte nicht mehr als ihre TZ-Stunden eingesetzt werden dürfen. Gut, dass sollten sie auch vorher nicht, der Durchschnitt von 26 Wochen in Einzelfällen auch Jahreswochendurchschnitt war entscheidend.
Jetzt scheint sich dies aber irgendwie geändert zu haben, finde da aber auf der Website nix drüber.
Meine TZ-Kolleginnen meinen natürlich, dass sie nicht kommen müssten, wenn das Stundensoll im Monat eigentlich schon verplant ist.
Ich habe aber vor diese Stunden "durchschnittlich" auch wieder in Frei zu planen...also wie immer.
Ist dies unter neuem TVÖD weiterhin möglich? Weiß das jemand?

Gruß
Klaus
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