Versetzung von Kinderkrankenschwestern

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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s-gries
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Versetzung von Kinderkrankenschwestern

Beitrag von s-gries » 04.08.2005, 14:39

Kinderkliniken sind bekanntlich die Verlierer des DRG`s-System. In unserem Haus werden immer mehr Stellen in der Pädiatrie abgebaut; um Kündigungen zu vermeiden wird den Kinderkrankenschwestern eine Stelle auf Stationen der Erwachsenenpflege angeboten. Nun trifft es mich vielleicht selbst; ich arbeite seit 22 Jahren in der Kinderklinik, während der letzten Jahre auf Neo- Intensiv mit Zusatzausbildung. Da wir Kr. VI eigruppiert sind sollen wir auf die Erwachsenenintensivstation versetzt werden. Meine Frage: Ist dies überhaupt noch zumutbar? Wie sind die rechtlichen Grundlagen bei Versetzungen von Kinderkrankenschwestern zu Erwachsenen, insbesondere in der Intensivpflege? Ich habe einen Arbeitsvertrag als Angestellte zur Beschäftigung als Kinderkrankenschwester.

Berti
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Kinderkrankenschwestern in Erwachsenenpflege?

Beitrag von Berti » 04.08.2005, 20:59

Hallo,

das Thema wurde bereits in diesem Forum angesprochen. Dabei wurden zahlreiche Hinweise gegeben, die Aufschluss über die Rechtslage geben.

Siehe
Kinderkrankenschwestern in Erwachsenenpflege?      
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1

Alles klar?

Gruß Berti

Gast

Kinderkrankenschwestern in Erwachsenenpflege

Beitrag von Gast » 05.08.2005, 11:43

Hallo s-gries,
wenn es betriebliche Gründe gibt, die angesprochenen Umsetzungen / Versetzungen vorzunehmen, werden sie nicht verhindert werden können. Der Arbeitgeber wird ggf. bei Weigerung mit Änderungskündigung vorgehen. Man sollte sich rechtzeitig Gedanken darüber machen, ob man eine solche "Verschärfung" der Situation will.
Ich denke, dass es im Zweifel eine vertretbare Lösung ist, auch langjährig in der Kinderkrankenpflege eingesetzte Personen in der Erwachsenenpflege zum Einsatz zu bringen. Man muss sich die Alternativen vor Augen führen.
Sollten weiterhin Bedenken gegen eine Versetzung bestehen, wäre anwaltliche Hilfe sicherlich nicht verkehrt. Damit könnten dann bestehende Zweifelsfragen ausgeräumt werden.
MfG
Dirk

Gast

Kein Tätigkeitsschutz in der Pflege!

Beitrag von Gast » 06.08.2005, 15:07

.... Ich habe einen Arbeitsvertrag als Angestellte zur Beschäftigung als Kinderkrankenschwester. ....
Ist alles schön und gut. Wenn der Arbeitgeber aber keine Arbeit mehr für die Kinderkrankenschwester hat, muss er doch Folgerungen ziehen. Eine Folgerung ist die Kündigung. Da eine Kündigung aber immer die letzte Möglichkeit darzustellen hat, ist das geeignete Mittel der Wahl eine Umsetzung, ggf. auch in einen Bereich der Erwachsenenpflege. Dies ist rechtlich wohl in Ordnung und pflegerisch auch zumutbar. Der Arbeitgeber wird bei Bedarf eine Fortbildung anzubieten haben. Da wohl mehrere Dienstkräfte betroffen sind, wäre auch die Arbeitnehmervertretung zu beteiligen.

Flexibilität ist angesagt - auch in der Pflege! Nur so kommen wir weiter!

Alles Gute für die Neuorientierung!
Richard Merstensheimer

Klaus_Stickl

Tätigkeitsveränderung: Fortbildung organisieren!

Beitrag von Klaus_Stickl » 07.08.2005, 14:43

Guten Sonntagmorgen!

Nach meiner Meinung ist der Einsatz von ausgebildenten Kinderkrankenschwestern bei der Versorgung von erwachsenen Patienten grundsätzlich vertretbar, vorausgesetzt, es wird vom Arbeitgeber eine diesbezügliche Fortbildung organisiert und angeboten. Denn man muss ja bedenken, dass die Kinderkrankenpflege bestimmte auf das Kind bezogene Ausbildungsschwerpunkte hatte und viel auf die Erwachsenenversorgung bezogenes Wissen "verloren" gegangen ist. Hier muss nachgebessert werden. Ich denke, dass ist zu schaffen.
Da hier aber keine abschließende Beratung stattfinden kann, muss jeder selbst entscheiden, was für ihn richtig erscheint und wie er sein Verhalten auf das Arbeitgeberverlangen einstellt. Die Beratung mit einem Anwalt, einem Berufsverband bzw. einer Gewerkschaft ist wahrscheinlich vernünftig und angezeigt. Wenn mehrere Mitarbeiterinnen betroffen sein sollten, kann man eine solche Beratungshilfe irgendwie auch kostengünstig organisieren, meine ich jedenfalls. Mitarbeitervertretung nicht vergessen, die muss sich natürlich auch kümmern!

Viel Berufsfreude und einen schönen Sonntag wünscht
Klaus Stickl

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