Hallo an alle, die sich diese Frage auch schon gestellt haben, kann mir irgendjemand weiterhelfen?
Zum Thema Dienstverpflichtung aus dem Frei sagt mir auch unser Personalrat, dass dies nicht möglich sei.
Allerdings konnte mir noch niemand die passende Rechtsgrundlage z.B. den Paragraphen oder BAT-Auszug nennen.
Kann mir jemand von euch weiterhelfen?
Danke
Uli
Dienstverpflichtung aus dem Frei?
Moderator: WernerSchell
Freizeit - keine Verfügungsrechte des Arbeitgebers
Hallo Uli,... Zum Thema Dienstverpflichtung aus dem Frei sagt mir auch unser Personalrat, daß dies nicht möglich sei. ...
der Personalrat liegt grundsätzlich richtig. Der Arbeitgeber hat im Allgemeinen keine Verfügungsrechte über die geplante Freizeit eines Arbeitnehmers. Siehe auch die Hinweise unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... tart=23#23
Für personelle Notstandssituationen muss ein Betrieb rechtzeitig Vorsorge treffen (z.B. Rufbereitschaft).
MfG
Dirk
Dienstplan zeitgerecht erstellen!
Ich sehe das so:... Thema Dienstverpflichtung aus dem Frei ... Allerdings konnte mir noch niemand die passende Rechtsgrundlage z.B. den Paragraphen oder BAT-Auszug nennen. ...
Die Herausholung oder Nichtherausholung aus dem Frei ist nicht ausdrücklich geregelt; daher ist die Benennung einer Vorschrift nicht möglich. Die konkret Verbindlichkeit der Arbeitszeitgestaltung ergibt sich vor allem aus dem Dienstplan. Siehe hierzu z.B. nähere Hinweise unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
Damit Streit vermieden wird, sollte tunlichst zeitgerecht ein Dienstplan erstellt werden. Der ist dann für alle Parteien verbindlich!
Claudius
Re: Dienstverpflichtung aus dem Frei?
Hallo ,
zu diesem Thema wurden schon recht viele Threads in den Foren"krankenschwester.de", "pflegedialog" und "pflegeboard" geschrieben.
Nutze dort mal die Suchfunktion.
Da wirst du sicherlich fündig werden.
Inhaltlich kann ich dir zu deinem Problem nur sagen, dass eine Verpflichtung aus dem Frei deshalb nicht ok ist, weil der Arbeitgeber mittels Dienstplan seiner organisationspflicht (heißt das so?) nach kommt und der Dienstplan bindend ist und zwar für beide Seiten.
Du wirst auch keinen Paragraphen finden, in dem steht, das dein AG dich nicht zu Hause anrufen darf, weil ja, wie gesagt, der Dienstplan bindend ist.
Du bist auch nicht dazu verpflichtet Telefonnummern beim AG abzugeben, Ausnahme ist, wenn dein Krankenhaus im Katastrophenplan aufgenommen ist.
Auch wenn es dieses Recht aus dem Dienstplan her gibt, es wird seitens der Mitarbeiter zu selten, wenn überhaupt, durchgezogen. Deshalb gibt es diese Grauzone und in Zeiten, wo man um seinen Job zittern muss, wird dies natürlich auch immer schwieriger.
Gruß
klaus
zu diesem Thema wurden schon recht viele Threads in den Foren"krankenschwester.de", "pflegedialog" und "pflegeboard" geschrieben.
Nutze dort mal die Suchfunktion.
Da wirst du sicherlich fündig werden.
Inhaltlich kann ich dir zu deinem Problem nur sagen, dass eine Verpflichtung aus dem Frei deshalb nicht ok ist, weil der Arbeitgeber mittels Dienstplan seiner organisationspflicht (heißt das so?) nach kommt und der Dienstplan bindend ist und zwar für beide Seiten.
Du wirst auch keinen Paragraphen finden, in dem steht, das dein AG dich nicht zu Hause anrufen darf, weil ja, wie gesagt, der Dienstplan bindend ist.
Du bist auch nicht dazu verpflichtet Telefonnummern beim AG abzugeben, Ausnahme ist, wenn dein Krankenhaus im Katastrophenplan aufgenommen ist.
Auch wenn es dieses Recht aus dem Dienstplan her gibt, es wird seitens der Mitarbeiter zu selten, wenn überhaupt, durchgezogen. Deshalb gibt es diese Grauzone und in Zeiten, wo man um seinen Job zittern muss, wird dies natürlich auch immer schwieriger.
Gruß
klaus
Wer Wissen sammelt weiß viel, wer es weiter gibt wird um eine Erfahrung reicher!
Dienstverpflichtung aus dem Frei?
Dienstverpflichtungen aus dem Frei
sind einfach nicht zulässig. Das ist hier doch wohl eindeutig klar geworden!
In anderen Foren sind ähnliche Fragen in der Tat schon mal angesprochen worden. Hilfreichere Argumente gibt es aber dort auch nicht.
Wenn der Arbeitgeber anderer Meinung sein sollte, muss er seine Sicht der Dinge erst einmal erläutern.
Lore
sind einfach nicht zulässig. Das ist hier doch wohl eindeutig klar geworden!
In anderen Foren sind ähnliche Fragen in der Tat schon mal angesprochen worden. Hilfreichere Argumente gibt es aber dort auch nicht.
Wenn der Arbeitgeber anderer Meinung sein sollte, muss er seine Sicht der Dinge erst einmal erläutern.
Lore