Mindestbesetzung im Nachdienst? - Hilfe?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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kampenmike
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Mindestbesetzung im Nachdienst? - Hilfe?

Beitrag von kampenmike » 12.03.2005, 17:06

Hallo, benötige dringenden Rat:

Habe als Pdl einer Einrichtung mit 39 Betten (psychisch Kranke) Kündigungsschutzklage ohne Abstriche gewonnen. Die Heimleitung hat mich daraufhin ohne weitere Erläuterung 12 Std. vor Dienstbeginn zum Nachtdienst beordert. Meine Arbeitszeit als Pdl war vor Kündigung eine 32 Std.-Woche (in d.Regel Mon-Don. Frühdienst). Die Einrichtung besteht seit 10 Jahren (bin seit Anfang dabei).

Nunmehr verlangt die Heimleitung, abweichend von der seit 10 Jahren ausnahmslos praktizierten Doppelbesetzung der Nachdienste, dass ich den Nachdienst allein verrichte.

Aufgrund der widrigen Umstände der Klage und der bisherigen Indizien vermute ich, dass man hier einen Zwischenfall inzenieren möchte, um mich doch noch los zu werden.

Kann ich den Dienst unter vorgenannten Umständen verweigern?
Die vorgesehene 2. Kraft für den Nachdienst wurde ohne Vorlage von Gründen Stunden vor Dienstbeginn ins Fei geschickt.

Wie soll ich mich verhalten?

Berti
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Überlastungsschreiben verfassen!

Beitrag von Berti » 13.03.2005, 11:25

Hallo kampenmike,
ein verbindlicher Rechtsrat ist hier natürlich nicht möglich. Dennoch einige allgemeine Hinweise:
Wahrscheinlich hat die Heimleitung das Recht auf ihrer Seite, denn sie kann kraft Direktions- und Weisungsrecht Arbeitseinsätze gestalten und festlegen. Dabei spielt wohl im Zweifel keine Rolle, was in der Vergangenheit praktiziert wurde.
Wenn der Nachtdienst allein durchgeführt werden soll, entgegen den bisherigen Gepflogenheiten, muss vermutet werden, dass insoweit entweder Kosteneinsparungsgesichtspunkte oder Verhalten, das in die Nähe von Schikane gerückt werden kann, maßgeblich ist. Solange aber keine handfesten Gegenargumente vorliegen, wird man sich einer solchen Anweisung kaum verweigern können.
Andererseits liegt nahe zu vermuten, dass eine einzelne Kraft im Nachtdienst allerlei schwierigen Situationen ausgesetzt sein kann, die eigentlich nur unvollkommen oder gar nicht ohne weitere Hilfe erledigt werden können. Daher wäre es wahrscheinlich ratsam, der Heimleitung vor Antritt im Nachtdienst eine schriftliche Mitteilung darüber zukommen zu lassen, dass bei solchen Einsätzen möglicherweise sorgfaltsmäßiges Arbeiten, wie es die §§ 276, 278 BGB verlangen, unter Umständen nicht gewährleistet werden kann. Daher möge, so könnte man schreiben, der Träger entsprechende personelle Vorsorge (z.B. durch eine zweite Kraft) treffen.
Siehe auch in diesem Forum unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=1#1
Wenn im Kündigungsschutzverfahren ein Anwalt beteiligt gewesen sein sollte, wäre es sicherlich vernünftig, mit diesem das weitere Vorgehen abzustimmen.
Gruß Berti

Gast

Überlastungsanzeige - Verantwortung verschieben

Beitrag von Gast » 14.03.2005, 11:21

.... Kann ich den Dienst unter vorgenannten Umständen verweigern?
Die vorgesehene 2. Kraft für den Nachdienst wurde ohne Vorlage von Gründen Stunden vor Dienstbeginn ins Fei geschickt. Wie soll ich mich verhalten?....
Hallo und guten Morgen!
Angesichts der beschriebenen Situation muss angenommen werden, dass die Heimleitung eine Leistungsstörung herbeiführen will, um erneut eine Kündigung aussprechen zu können.
Ich würde, wie Berti schon ausgeführt hat, eine schriftliche Mitteilung an den Träger / Heimleitung absenden und auf die organisatorischen Unzulänglichkeiten aufmerksam machen (dies wäre dem Charakter nach eine Überlastungsanzeige, die die Verantwortung verschiebt - und damit entlastet). Eine Arbeitsverweigerung sehe ich nicht als begründet an; sie wäre rechtlich sehr problematisch. Mit Berti: ggf. Anwalt einschalten.
MfG
Dirk

Gast

Mindestbesetzung - Patientengefährdung

Beitrag von Gast » 14.03.2005, 20:35

....
(1) Kann ich den Dienst unter vorgenannten Umständen verweigern? ...
(2) Die vorgesehene 2. Kraft für den Nachdienst wurde ohne Vorlage von Gründen Stunden vor Dienstbeginn ins Fei geschickt. ...
(3) Wie soll ich mich verhalten?....
Meine Meinung in Kürze:

1. Keine Arbeitsverweigerung, das wäre pflichtwidrig.
2 und 3. Überlastungsanzeige schreiben (wie empohlen), gegen Quittung zustellen, und die Personalreduzierung als Begründung für unzureichende Organisation des Betriebs anführen. Patietengefährdung darstellen!

Viel Erfolg (vielleicht gibt`s hier ne Rückmeldung?)
Nora

Gast

Arbeitsorganisation ansprechen

Beitrag von Gast » 16.03.2005, 11:21

Wegen des bereits durchgeführten Kündigungsverfahrens - erfolglos für den Betrieb - versucht man sicherlich, doch noch zu einer Trennung zu kommen. Darauf wird die Leitung der Einrichtung abzielen.
Daher heißt es, auf der Hut zu sein und keine Fehler zu machen: Keine Arbeitsverweigerung, denn diese wäre wahrscheinlich ungerechtfertigt. Aber, Betrieb auf die unzulänglichen Arbeitssituationen und Patientengefährdungen aufmerksam machen. Dies ist ja auch schon ausgeführt worden.

Wünsche alles Gute!
Sammy

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