Mindestlohn für Einsatz in der umfassenden häuslichen Betreuung

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

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Mindestlohn für Einsatz in der umfassenden häuslichen Betreuung

Beitrag von WernerSchell » 24.08.2020, 06:10

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Mindestlohn für Einsatz in der umfassenden häuslichen Betreuung

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der Klage einer im Rahmen einer „24-Stunden-Pflege zu Hause“ eingesetzten Arbeitnehmerin auf Zahlung zusätzlicher Vergütung im Wesentlichen stattgegeben und insoweit die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt.

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Die Klägerin, eine bulgarische Staatsangehörige, wurde auf Vermittlung einer deutschen Agentur, die mit dem Angebot „24 Stunden Pflege zu Hause“ wirbt, von ihrem in Bulgarien ansässigen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt, um eine hilfsbedürftige 96-jährige Dame zu betreuen. In dem Arbeitsvertrag der Klägerin war eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich vereinbart. In dem Betreuungsvertrag mit der zu versorgenden Dame war eine umfassende Betreuung mit Körperpflege, Hilfe beim Essen, Führung des Haushalts und Gesellschaftleisten und ein Betreuungsentgelt für 30 Stunden wöchentlich vereinbart. Die Klägerin war gehalten, in der Wohnung der zu betreuenden Dame zu wohnen und zu übernachten.

Mit ihrer Klage hat die Klägerin Vergütung von 24 Stunden täglich für mehrere Monate gefordert und zur Begründung ausgeführt, sie sei in dieser Zeit von 6.00 Uhr morgens bis etwa 22.00/23.00 Uhr im Einsatz gewesen und habe sich auch nachts bereithalten müssen, falls sie benötigt werde. Sie habe deshalb für die gesamte Zeit einen Anspruch auf den Mindestlohn. Der Arbeitgeber hat die behaupteten Arbeitszeiten bestritten und sich auf die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit berufen.

Das Landesarbeitsgericht hat der Klägerin den geforderten Mindestlohn ausgehend von einer täglichen Arbeitszeit von 21 Stunden zugesprochen. Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, die Berufung des Arbeitgebers auf die vereinbarte Begrenzung der Arbeitszeit auf 30 Stunden sei treuwidrig, wenn eine umfassende Betreuung zugesagt sei und die Verantwortung sowohl für die Betreuung als auch die Einhaltung der Arbeitszeit der Klägerin übertragen werde. Es sei Aufgabe des Arbeitgebers, die Einhaltung von Arbeitszeiten zu organisieren, was hier nicht geschehen sei. Die angesetzte Zeit von 30 Stunden wöchentlich sei für das zugesagte Leistungsspektrum im vorliegenden Fall unrealistisch. Die zuerkannte vergütungspflichtige Zeit ergebe sich daraus, dass neben der geleisteten Arbeitszeit für die Nacht von vergütungspflichtigem Bereitschaftsdienst auszugehen sei. Da es der Klägerin jedoch zumutbar gewesen sei, sich in einem begrenzten Umfang von geschätzt drei Stunden täglich den Anforderungen zu entziehen, sei eine vergütungspflichtige Arbeitszeit von täglich 21 Stunden anzunehmen.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.


Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. August 2020,
Aktenzeichen 21 Sa 1900/19


Quelle: Pressemitteilung Nr. 20/20 vom 17.08.2020
https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsg ... 977319.php


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Siehe auch:
30.000 Euro Nachzahlung: Was das Urteil für die 24-Stunden-Pflege bedeutet
20. August 2020 | Autor: Christoph Lixenfeld
Am Landesarbeitsgericht Berlin hat eine bulgarische Pflegerin mehr als 30.000 Euro Lohnnachzahlung erstritten. Dabei ging es um eine Tätigkeit in der sogenannten 24-Stunden-Pflege. Das Urteil hat enorme Sprengkraft, gefährdet es doch ein schon immer illegales, aber politisch geduldetes Milliardengeschäft.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.lixenfeldsthemen.de/2020/08 ... bi5ZgqQ6LI


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Ärzte Zeitung vom 24.08.2020:
Gericht zu Arbeitsrecht
„24-Stunden-Pflege“ klappt nicht in 30-Stunden-Woche!

Sie hatte eine 96-Jährige in einer „24-Stunden-Pflege“ über Monate versorgt: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg spricht einer ausländischen Pflegekraft 147 Stunden Mindestlohn pro Woche zu. ... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft ... _TELEGRAMM
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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