In der Nacht Ausgang verschlossen - FeM?!

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Una 2000
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In der Nacht Ausgang verschlossen - FeM?!

Beitrag von Una 2000 » 24.08.2017, 18:50

In Alteneinrichtungen sind in den Nachtstunden die Türen verschlossen
Am linken Niederrhein z. Bsp.( Kamp-Lintfort), gibt es noch einige Alten- /Seniorenheime, da geht das Türchen zu. Das heißt, das Nachtpersonal bekommt die Order vom Vorgesetzten.
Das Personal von der Spätschicht, muss die Nachtwache suchen, damit aufgeschlossen wird, um gehen zu können. Da geht dann mächtig freie Zeit verloren.
Und Bewohner können überhaupt nicht die Einrichtung verlassen, ohne die Nachtwache suchen zu müssen.

Soviel zu FeM, am Personal (kurze Zeit) :shock: :? :!:
Und für Bewohner noch schlimmer :cry:

WernerSchell
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In der Nacht Ausgang verschlossen - FeM?!

Beitrag von WernerSchell » 25.08.2017, 06:51

Wie mir scheint, müssen sich die Bediensteten und die Bewohner (bzw. deren Vertreter)
an den Arbeitgeber / Träger wenden, um die zeitgerechte Erreichbarkeit der Nachtwache
sicher zu stellen. - Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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