Wer nicht wählt, darf auch nicht meckern

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Gaby Modig
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Wer nicht wählt, darf auch nicht meckern

Beitrag von Gaby Modig » 02.09.2013, 05:55

Die in Düsseldorf erscheinenende "Rheinische Post" brachte am 02.09.2013 das nachfolgende Zitat:

"Wer nicht wählt, darf auch nicht meckern"

Peter Müller,
Verfassungsrichter und ehenmaliger saarländischer Ministerpräsident (CDU)


+++
Siehe auch
Wahl-O-Mat 2013
viewtopic.php?t=19499
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

Rob Hüser
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Re: Wer nicht wählt, darf auch nicht meckern

Beitrag von Rob Hüser » 04.09.2013, 06:42

Gaby Modig hat geschrieben: "Wer nicht wählt, darf auch nicht meckern"
Diesem Ausspruch kann man gut zustimmen. Allerdings sollte bei einer Wahlbeteiligung auch zeitgerecht bedacht werden, was man für Wahlmöglichkeiten hat. Ankreuzen mit Verstand!

Rob Hüser
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

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