Streit um Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Streit um Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen

Beitrag von Presse » 09.07.2013, 17:42

Streit um Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen

Die zweite Lesung des Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 (Gesetzentwurf Drs. 16/2880 http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do ... 6-2880.pdf ) wird nach den bisherigen Diskussionen in Plenum und Ausschüssen wohl zu einem erneuten Schlagabtausch im Plenum führen. Die Landesregierung plant bis zur Besoldungsgruppe A10 die Tarifanpassung der Angestellten im öffentlichen Dienst zu übernehmen. Die Bezüge der Besoldungsgruppen A11 und A12 sollen in 2013 und 2014 jeweils um ein Prozent erhöht werden, alle anderen gar nicht. Dieser Ansatz soll zu Einsparungen von rund 700 Millionen Euro führen. Für CDU, FDP und PIRATEN ist die Gefahr der Verfassungswidrigkeit des Gesetzentwurfs evident. Allerdings scheiterten sie im Ausschuss mit ihren Anträgen, die Beratung des Gesetzentwurfs abzubrechen und eine erneute Anhörung anzuberaumen.

Quelle: Mitteilung vom 09.07.2013
Landtag NRW
Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit
40221 Düsseldorf

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Streit um Beamtenbesoldung in NRW

Beitrag von Presse » 09.07.2013, 17:47

Streit um Beamtenbesoldung in NRW: Polizist klagt in Karlsruhe gegen Rot-Grün
VON S. BÜLLESBACH UND G. VOOGT - zuletzt aktualisiert: 07.07.2013 - 09:30
Aachen/Hückeswagen (RP). Rolf Bültmann gehört zu den Beamten, bei denen die Landesregierung sparen möchte. Doch der 61-Jährige zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft stellte sich am Freitag in Hückeswagen Demonstranten.
... (mehr) .... http://www.rp-online.de/politik/nrw/pol ... -1.3518092

NRW
FDP sieht formellen Fehler bei Beamtenbesoldung in NRW
"Regierung handelt kommunalfeindlich"

Düsseldorf (fpf). Vor der Verabschiedung des umstrittenen Gesetzentwurfs der NRW-Landesregierung zur ungleichen Anpassung der Beamtenbesoldung droht nach Ansicht der FDP-Opposition ein formeller Fehler.
... (mehr) .... http://www.nw-news.de/owl/8821577_FDP_s ... n_NRW.html

Gutachten hält geplante Beamtenbesoldung in NRW für rechtswidrig
Geschrieben von: Redaktion 6. Juli 2013
DÜSSELDORF. Kein Ende des Kräftemessen zwischen Beamten und Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Am Mittwoch entscheidet der Landtag über die Beamtenbesoldung. Danach sind wahrscheinlich Gerichte am Zug.
.... (mehr) .... http://www.news4teachers.de/2013/07/gut ... htswidrig/

Cicero
Sr. Member
Beiträge: 388
Registriert: 30.06.2007, 10:11

Besoldung muss an der Verfassung ausgerichtet werden

Beitrag von Cicero » 10.07.2013, 08:49

Die Beamtenbesoldung ist an verfassungsrechtliche Grundsätze gebunden, die nicht so einfach außen vor bleiben können.
Daher spricht in der Tat einiges dafür, dass die von der LandesregierungNRW vorgesehene Regelung, die Teile der Beamtenschaft
von einer Verbesserung der Alimentierung ausklammert, verfassungswidrig ist.
Die Landesregierung NRW ist meiner Erinnerung nach bereits mehrfach wegen verfassungswidriger Haushalte gerichtlich gerügt werden.
Kommt es nun zu einer weiteren Feststellung, dass rechtswidrig gehandelt wird? Das wäre sicherlich ein Armutszeugnis für die maßgeblichen Politiker in NRW!

Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!

Rauel Kombüchen
phpBB God
Beiträge: 542
Registriert: 15.11.2005, 15:04

Re: Besoldung muss an der Verfassung ausgerichtet werden

Beitrag von Rauel Kombüchen » 11.07.2013, 07:05

Cicero hat geschrieben: ... Die Beamtenbesoldung ist an verfassungsrechtliche Grundsätze gebunden, die nicht so einfach außen vor bleiben können.
Daher spricht in der Tat einiges dafür, dass die von der LandesregierungNRW vorgesehene Regelung, die Teile der Beamtenschaft
von einer Verbesserung der Alimentierung ausklammert, verfassungswidrig ist.
Die Landesregierung NRW ist meiner Erinnerung nach bereits mehrfach wegen verfassungswidriger Haushalte gerichtlich gerügt werden.
Kommt es nun zu einer weiteren Feststellung, dass rechtswidrig gehandelt wird? Das wäre sicherlich ein Armutszeugnis für die maßgeblichen Politiker in NRW! ....
Hallo Cicero,
ich bin zwar kein Jurist, aber durch die Vorgehensweise der NRW-Landesregierung bin ich doch arg in meinem Rechtsempfinden beeinträchtigt. Ich stimme Dir gerne zu, dass hier wohl verfassungsrechtliche Grundsätze außer geachtet gelassen wurden. Wahrscheinlich wird die Landesregierung vor Gericht erneut eine deftige Belehrung erfahren müssen.
Gruß Rauel Kombüchen
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Abstriche bei Beamtenbesoldung sind verfassungswidrig

Beitrag von Presse » 14.07.2013, 06:35

Experten: Abstriche bei Beamtenbesoldung sind verfassungswidrig

(Quelle: dpa) Die in Nordrhein-Westfalen vorgesehenen Abstriche bei der Anpassung der Beamtenbesoldung sind nach Überzeugung zahlreicher Experten verfassungswidrig. Verfassungsrechtler, Gewerkschafter und Vertreter der Kommunen forderten die Landesregierung in einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag auf, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen.
Unter den 21 Sachverständigen unterstützte allein der Bund der Steuerzahler den rot-grünen Gesetzentwurf. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) kündigte eine genaue Prüfung an. Die Opposition sieht sich in ihrer Ablehnung des Entwurfs bestätigt.
Der Berliner Rechtswissenschaftler Professor Ulrich Battis sprach von einem geplanten "offenen Rechtsbruch". Der Verweis auf die Schuldenbremse sei keine stichhaltige Begründung für die anvisierten Einschnitte, argumentierten alle geladenen Juristen.
Mehrere Gewerkschaften erwägen Verfassungsklagen. "Beenden Sie diese Irrfahrt hier und nicht erst in Karlsruhe", appellierte Carsten Günther von der Landesvereinigung der Verwaltungsrichter an die Regierung. Unterdessen setzten die Gewerkschaften ihren Protest mit einer kleinen Demonstration vor dem Landtag und Unterschriftenlisten fort.
Die Landesregierung will die neuen Angestelltentarife im Öffentlichen Dienst nur auf die unteren Beamtenbesoldungsgruppen bis A 10 komplett übertragen. Für zwei mittlere Gruppen ist nur eine leichte Erhöhung, für die oberen Dienstgruppen ab A 13 sind zwei Nullrunden vorgesehen. Die Angestellten erhalten in diesem und im nächsten Jahr insgesamt 5,6 Prozent mehr Geld. Die Beamten protestieren seit Wochen gegen die Ungleichbehandlung.
Mehrere Experten verwiesen auf das im Grundgesetz verankerte Fürsorgeprinzip, die amtsangemessene Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenüber Beamten und den Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser verbiete die vorgesehene Staffelung und Nullrunden für einzelne Gruppen. "Die Beamten-Alimentation ist kein Almosen, sondern ein verfassungsrechtlich verbürgter Anspruch", unterstrich Manfred Wichmann vom Städte- und Gemeindebund NRW.
Die Verbände von Lehrern, Polizisten, Richtern und Steuerbeamten beklagten mangelnde Wertschätzung, die sich in dem Gesetzentwurf ausdrücke. "Die kommunalen Dienstherrn bekommen demotivierte Beamte, obwohl sie häufig die Leistungsträger sind", sagte Marco Kuhn vom Landkreistag. Bummelstreik und Dienst nach Vorschrift gebe es in den Finanzämtern aber nicht, betonte Manfred Lehmann von der Steuergewerkschaft NRW. Fast alle kritisierten einen Alleingang der Regierung. "An die Stelle des Dialogs ist das Kommando getreten", sagte der Landeschef des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Andreas Meyer-Lauber.
Viele Sachverständige wiesen auf Sonderopfer hin, die die Beamten bereits in der Vergangenheit erbracht hätten. Dazu zählten Millionen nicht bezahlter Überstunden. "Ein zinsloser Kredit", merkte Wilfried Albishausen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter an. Weitere Opfer zur Haushaltskonsolidierung seien allenfalls bei einem Staatsnotstand gerechtfertigt, sagte Verfassungsrechtler Professor Kyrill Schwarz.
Lediglich der Bund der Steuerzahler sprach von einem "notwendigen Einschnitt, um die dynamischen Zuwächse bei den Personalausgaben zu begrenzen". Damit werde der Landeshaushalt in diesem und im nächsten Jahr um 710 Millionen Euro entlastet, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende Eberhard Kanski. "Alternativ hätten 14 300 Stellen gestrichen werden müssen."
Auch der Finanzminister unterstrich in einer Mitteilung, "undifferenzierter Personalabbau nach der Rasenmäher-Methode" sei keine akzeptable Alternative. "Wir schlagen eine Lösung vor, die nach unserer Auffassung in einer schwierigen Haushaltslage den Personalbereich bei der Konsolidierung nicht außen vor lässt, aber trotzdem eine angemessene Gehaltshöhe gewährleistet und das Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsstufen einhält."

Quelle: Mitteilung vom 14.07.2013
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Verärgerte Amtsrichter organisieren Protest

Beitrag von Presse » 04.08.2013, 06:42

Nullrunde
Verärgerte Amtsrichter organisieren Protest
Von Michael Kunz
Siegener Amtsrichter werden ab sofort Dienst nach Vorschrift verrichten. Wie viele ihrer Kollegen sind die Juristen verärgert, dass die Landesregierung Beamten der höheren Gehaltsstufen eine Nullrunde verordnet hat. ...
http://waz.m.derwesten.de/dw/staedte/na ... ice=mobile

Rob Hüser
phpBB God
Beiträge: 611
Registriert: 13.11.2005, 16:47

Beamtenbesoldung - Anpassung in NRW ungerecht

Beitrag von Rob Hüser » 04.08.2013, 06:57

Die Regierungskoalition in NRW spart an der falschen Stelle und hat in diesem Zusammenhang eine ungerechte Besoldungsanpassung für die Beamten präsentiert.
Dass es anhaltend Proteste gibt und wahrscheinlich auch weiter geben wird, ist verständlich. Dem Vernehmen nach wird es mehrere Klagen geben, die diese ungerechte
Regelung auf den Prüfstand stellen. Recht so! Beamte, die sich benachteiligt fühlen müssen, sollten einfach eine Gehaltungsverbesserung in der prozentualen Höhe einfordern
(beantragen), wie sie auch die Beamten niedrigerer Gehaltsstufen gewährt wird. Dann wird ihnen bei positivem Abschluss der Klageverfahren (Musterverfahren) eine entsprechende
Nachzahlung nicht verweigert werden können.

Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

Cicero
Sr. Member
Beiträge: 388
Registriert: 30.06.2007, 10:11

Beamtenbesoldung - Anpassenung in NRW rechtswidrig

Beitrag von Cicero » 07.08.2013, 06:45

Wie ich in meinem Text vom 10.07.2013 gemutmasst habe, sind Regelungen über die aktuelle Beamtenbesoldung NRW als verfassungswidrig anzusehen.
Es gibt mittlerweile vielfältige Fachkommentare, die diese Auffassung eindrucksvoll stützen.
Wahrscheinlich wird sich die Landesregierung von NRW vor Gericht eine weitere Klatsche abholen.

Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!

WernerSchell
Administrator
Beiträge: 25302
Registriert: 18.05.2003, 23:13

Nordrhein-Westfalen muss Beamtenbesoldung umgehend nachbesse

Beitrag von WernerSchell » 09.07.2014, 07:05

dbb zu Verfassungsgerichtshof-Urteil: Nordrhein-Westfalen muss Beamtenbesoldung umgehend nachbessern

Berlin (ots) - Nach der heutigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen in Münster steht das von der Landesregierung im vergangenen Jahr verabschiedete Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 nicht mit der Verfassung Nordrhein-Westfalens in Einklang. Dazu der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt: "Regierung und Landtag in Düsseldorf sind jetzt in der Pflicht, das verfassungswidrige Gesetz umgehend nachzubessern.
Dabei muss insbesondere die zweijährige Nullrunde vom Tisch und der Ausschluss bestimmter Besoldungsgruppen von der Erhöhung rückgängig gemacht werden." Gleichzeitig wies der dbb Chef darauf hin, dass das heutige Urteil auch Signalwirkung für alle Besoldungsgesetzgeber in der Bundesrepublik habe: "Der Anspruch, an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilzuhaben, gilt für alle Beamtinnen und Beamten unabhängig davon, in welchen Land, bei welchem Dienstherrn und in welcher Besoldungsgruppe sie beschäftigt sind."

Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Münster hat der Klage gegen die Beschlüsse der rot-grünen Landesregierung am heutigen 1. Juli 2014 stattgegeben. CDU, FDP und Piraten hatten gegen die beiden von der Landesregierung beschlossenen Nullrunden für die Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen ab A13 in den Jahren 2013 und 2014 geklagt. Um den Landeshaushalt zu schonen, beschloss die Landesregierung im vergangenen Jahr, das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes nicht eins zu eins auf alle Landes- und Kommunalbeamten zu übertragen. Nur den Besoldungsgruppen bis A10 wurde die Tariferhöhung von zusammen 5,6 Prozent für 2013 und 2014 komplett zugestanden. Die Besoldungsgruppen A11 und A12 erhielten für die beiden Jahre jeweils ein Prozent. Alle Beamten, die darüber liegen - zum Beispiel Studienräte, Staatsanwälte, Richter - mussten eine Nullrunde hinnehmen. Insgesamt wollte die Landesregierung dadurch 710 Millionen Euro einsparen. Bei einer Expertenanhörung im Landtag im Juni 2013 hatten 20 von 21 Sachverständigen das Besoldungsgesetz abgelehnt. Trotzdem setzte Rot-Grün mit der eigenen Mehrheit das Gesetz im Juli 2013 gegen die Stimmen der Opposition durch. Kurz danach reichten die drei Oppositionsparteien Klage vor dem Landesverfassungsgericht ein.

Dieser Klage gab der Verfassungsgerichtshof Münster nunmehr statt.
"Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 2013 ist teilweise verfassungswidrig. Es verstößt gegen das in der Landesverfassung ebenso wie im Grundgesetz garantierte Alimentationsprinzip, soweit die Besoldungsgruppen ab A 11 betroffen sind", so die Richter in ihrem heute verkündeten Urteil, das sowohl aktive als auch im Ruhestand befindliche Beamte und Richter betrifft, insgesamt etwa 80 Prozent der Amtsträger des Landes. "Die mit der gestaffelten Anpassung der Bezüge verbundene Ungleichbehandlung von Angehörigen der Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 einerseits und Angehörigen der übrigen Besoldungsgruppen andererseits verstoße evident gegen das Alimentationsprinzip", heißt es in dem Richterspruch weiter.
"Grundsätzlich sei der Gesetzgeber verpflichtet, die Bezüge der Beamten und Richter an eine positive Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen."

Quelle: Pressemitteilung vom 01.07.2014 dbb beamtenbund und tarifunion
Pressekontakt: dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
Email: zitka@dbb.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Bild

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen - Regelung gefunden

Beitrag von Presse » 23.08.2014, 08:30

Gesprächsergebnis zwischen Landesregierung und Gewerkschaften/ Verbänden zur Übertragung des Tarifabschlusses 2013/14 auf die Beamtenbesoldung

Bild
Pressekonferenz am 22. August 2014 mit Ministerpräsidentin Kraft und der stellvertretenden Ministerpräsidentin Sylvia Löhrmann.
Foto: Roberto Pfeil


Für die Tarifabschlüsse 2013 und 2014 haben die Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmer:

• für die Landesregierung: Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, stellvertretende Ministerpräsidentin Sylvia Löhrmann, Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans, Chef der Staatskanzlei Franz-Josef Lersch-Mense
• für die Gewerkschaften und Verbände: der Vorsitzende des DGB NRW, Andreas Meyer-Lauber, der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes NRW, Roland Staude, die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft NRW, Dorothea Schäfer, der stellvertretende Landesbezirksleiter Verdi NRW, Uli Dettmann, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei NRW, Arnold Plickert, der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft NRW, Manfred Lehmann, die 2.Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes NRW, Jutta Endrusch

zur Übertragung auf die Besoldungsanpassung folgendes Gesprächsergebnis erzielt:

Es werden für alle Besoldungsgruppen ab A 11 für 2013 eine prozentuale Erhöhung um 1,5 Prozent und ein Festbetrag von 30 Euro pro Monat (369 Euro jährlich) gewährt. Für das Jahr 2014 beträgt die prozentuale Erhöhung für alle Besoldungsgruppen ab A 11 1,5 Prozent zuzüglich eines Festbetrages in Höhe von 40 Euro pro Monat (492 Euro jährlich). Die Anpassung erfolgt für beide Jahre für die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 um 4 Monate und für alle anderen Besoldungsgruppen ab A 13 um 8 Monate zeitlich verzögert. Der nach dem Versorgungsfondsgesetz vorgesehene Versorgungsabschlag in Höhe von 0,2 Prozentpunkten pro Jahr wird wie bisher vorgenommen und der Versorgungsrücklage zugeführt.

Mit diesem Ergebnis wird eine strukturelle Einsparung in Höhe von 220 Mio. Euro erreicht.

Im Ergebnis sind damit Besoldungserhöhungen verbunden, die für die Besoldungsgruppen beginnend ab A 11 nahtlos an die Tariferhöhung anschließen. Sie sinken gleitend ab (sozialer Faktor) und liegen auch für die höheren Besoldungsgruppen strukturell noch deutlich über der Inflationsrate. Damit wird den Anforderungen des Verfassungsgerichtshofes für eine amtsangemessene Alimentation Rechnung getragen.

Die Gewerkschaften werden daher individuelle Klagen gegen ein auf diesem Gesprächsergebnis basierenden Besoldungsanpassungsgesetz nicht unterstützen.

Gesprächsergebnis zwischen Landesregierung und Gewerkschaften/Verbänden zur Übertragung des Tarifabschlusses 2013/14 auf die Beamtenbesoldung (PDF, 69 KB) -> http://www.nrw.de/web/media_get.php?med ... sprachid=1

Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung NRW vom 22.08.2014
http://www.nrw.de/landesregierung/beamtenbesoldung/

Presse
phpBB God
Beiträge: 14256
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Übertragung des Tarifabschlusses 2013/14 auf Beamtenbesoldun

Beitrag von Presse » 25.08.2014, 06:22

Gesprächsergebnis zwischen Landesregierung und Gewerkschaften/Verbänden zur Übertragung des Tarifabschlusses 2013/14 auf die Beamtenbesoldung
Für die Tarifabschlüsse 2013 und 2014 haben die Gesprächsteilnehmerinnen zur Übertragung auf die Besoldungsanpassung folgendes Gesprächsergebnis erzielt:
Es werden für alle Besoldungsgruppen ab A11 für 2013 eine prozentuale Erhöhung um 1,5 % und ein Festbetrag von 30 Euro pro Monat (369 Euro jährlich) gewährt. Für das Jahr 2014 beträgt die prozentuale Erhöhung für alle Besoldungsgruppen ab A11 1,5 Prozent zuzüglich eines Festbetrages in Höhe von 40 Euro pro Monat (492 Euro jährlich). Die Anpassung erfolgt für beide Jahre für die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 um 4 Monate und für alle anderen Besoldungsgruppen ab A13 um 8 Monate zeitlich verzögert. Der nach dem Versorgungsfondsgesetz vorgesehene Versorgungsabschlag in Höhe von 0,2 %-Punkten pro Jahr wird wie bisher vorgenommen und der Versorgungsrücklage zugeführt.
Mit diesem Ergebnis wird eine strukturelle Einsparung in Höhe von 220 Mio Euro erreicht.
Im Ergebnis sind damit Besoldungserhöhungen verbunden, die für die Besoldungsgruppen beginnend ab A11 nahtlos an die Tariferhöhung anschließen. Sie sinken gleitend ab (sozialer Faktor) und liegen auch für die höheren Besoldungsgruppen strukturell noch deutlich über der Inflationsrate. Damit wird den Anforderungen des Verfassungsgerichtshofes für eine amtsangemessene Alimentation Rechnung getragen.
Die Gewerkschaften werden daher individuelle Klagen gegen ein auf diesem Gesprächsergebnis basierenden Besoldungsanpassungsgesetz nicht unterstützen.

Quelle: Mitteilung vom 25.08.2014
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Straße 12
44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de

Antworten