Bei Erbschaften gibt es Freibetrag für Pflegeleistungen
Verfasst: 05.04.2013, 06:44
Bei Erbschaften gibt es Freibetrag für Pflegeleistungen
Neben den persönlichen Freibeträgen kann bei einer Erbschaft zusätzlich ein Pflegefreibetrag gewährt werden. Die Voraussetzung:
"Der Bedachte hat den Erblasser unentgeltlich oder gegen sehr geringes Entgelt gepflegt", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler
in Berlin. "Die Zuwendung gilt dann als angemessene Bezahlung." Die Höchstgrenze des Freibetrages liegt bei 20 000 Euro.
mehr... http://www.journalmed.de/newsview.php?id=40345
Neben den persönlichen Freibeträgen kann bei einer Erbschaft zusätzlich ein Pflegefreibetrag gewährt werden. Die Voraussetzung:
"Der Bedachte hat den Erblasser unentgeltlich oder gegen sehr geringes Entgelt gepflegt", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler
in Berlin. "Die Zuwendung gilt dann als angemessene Bezahlung." Die Höchstgrenze des Freibetrages liegt bei 20 000 Euro.
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