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Bei Erbschaften gibt es Freibetrag für Pflegeleistungen

Verfasst: 05.04.2013, 06:44
von Presse
Bei Erbschaften gibt es Freibetrag für Pflegeleistungen
Neben den persönlichen Freibeträgen kann bei einer Erbschaft zusätzlich ein Pflegefreibetrag gewährt werden. Die Voraussetzung:
"Der Bedachte hat den Erblasser unentgeltlich oder gegen sehr geringes Entgelt gepflegt", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler
in Berlin. "Die Zuwendung gilt dann als angemessene Bezahlung." Die Höchstgrenze des Freibetrages liegt bei 20 000 Euro.
mehr... http://www.journalmed.de/newsview.php?id=40345

Verfasst: 10.04.2013, 08:54
von Fabrio
Das ist doch ein guter Tipp

Pflegekosten - Pflegefreibetrag ...

Verfasst: 13.08.2017, 06:27
von WernerSchell
Am 13.08.2017 bei Facebook gepostet:
Pflegefreibetrag für gesetzlich zum Unterhalt verpflichtete Personen -
Urteil des Bundesfinanzhofes vom 10.5.2017 - II R 37/15 -.

Näheres unter > viewtopic.php?f=5&t=22248