Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot
Verfasst: 19.09.2012, 07:19
Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot / Man muss die Dauer nicht ausnutzen, sollte sich aber vollständig auskurieren
Baierbrunn (ots) - Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist die Einschätzung eines Arztes, wie lange man voraussichtlich pausieren sollte. Wer sich vorher wieder fit fühlt, kann durchaus wieder arbeiten gehen, ohne befürchten zu müssen, dass dies seinen Kranken- oder Unfallversicherungsschutz beeinträchtigt, erklärt der Rechtsanwalt Thomas Eschle im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber".
Man sollte aber den Arzt fragen, ob etwas gegen die Wiederaufnahme der Arbeit spricht. "Wenn Sie wieder zur Arbeit erscheinen, verliert die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihre Gültigkeit", erklärt der Jurist. Eine förmliche Gesundschreibung gebe es nicht.
Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber" 9/2012 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Quellet: Pressemitteilung vom 19.09.2012 Wort und Bild - Diabetes Ratgeber
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
http://www.wortundbildverlag.de
http://www.diabetes-ratgeber.net
Baierbrunn (ots) - Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist die Einschätzung eines Arztes, wie lange man voraussichtlich pausieren sollte. Wer sich vorher wieder fit fühlt, kann durchaus wieder arbeiten gehen, ohne befürchten zu müssen, dass dies seinen Kranken- oder Unfallversicherungsschutz beeinträchtigt, erklärt der Rechtsanwalt Thomas Eschle im Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber".
Man sollte aber den Arzt fragen, ob etwas gegen die Wiederaufnahme der Arbeit spricht. "Wenn Sie wieder zur Arbeit erscheinen, verliert die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihre Gültigkeit", erklärt der Jurist. Eine förmliche Gesundschreibung gebe es nicht.
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