Hallo wieder an das Forum!
Wir müssen jetzt unseren Urlaub immer 4 Wochen vor Urlaubsantritt bei der HL anmelden. Erfolgt die Anmeldung später, wird der Urlaub nicht genehmigt. Desweiteren behält sich die HL das Recht vor, bei erhöhtem Krankenstand den Urlaub abzulehnen. Ist das rechtlich zulässig und kann ich im zulässigen Fall die entstandenen Kosten (Stornogebühren etc.) vom Arbeitgeber zurückverlangen?
Durch die HL wurde festgelegt, dass im Krankheitsfall vor Dienstbeginn auf dem zuständigen Wohnbereich telefonisch die Krankmeldung zu erfolgen hat. Danach hat zum Dienstbeginn der PDL ebenfalls telefonisch die nochmalige Krankmeldung zu erfolgen. Und nach dem Arztbesuch hat die Pflegekraft die PDL über die Dauer der Krankschreibung bzw. Krankfortschreibung zu informieren. Das ist eine Dienstanweisung.
Meines Erachtens ist das unsinnig und rechtlich unzuläassig, da der Arzt die Dauer der Krankschreibung lt. Diagnose festlegt und zu vertreten hat.
Wie verhalte ich mich hier richtig!!!
Dankeschön
Krankmeldung und Urlaubsanmeldung
Moderator: WernerSchell
-
- phpBB God
- Beiträge: 542
- Registriert: 15.11.2005, 15:04
Urlaubsgewährung und Krankmeldung
Hallo Bobo,
soweit es keine anderen vertraglichen bzw. tarifvertraglichen Vereinbarungen gibt, gilt bezüglich der Urlaubsansprüche das Bundesurlaubsgesetz - http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/
Grundsätzlich macht es Sinn, den Urlaub der ArbeitnehmerInnen in einem Betrieb zeitgerecht zu planen. Dem Arbeitgeber obliegt es, alle Urlaubswünsche seiner MitarbeiterInnen unter einen "Hut" zu bekommen. Daher ist es vernünftig, Urlaubswünsche möglichst früh zu melden. Insoweit kann / soll der Arbeitgeber ggf. Hinweise geben.
Bei der Urlaubsgewährung sind grundsätzlich die betrieblichen Belange mit Vorrang zu berücksichtigen. Lediglich aus sozialen Gründen erlangen die ArbeitnehmerInnen-Bedürfnisse höhere Priortität (z.B. ArbeitnehmerInnen mit Kindern - § 7 Bundesurlaubsgesetz).
Wurde vom Arbeitgeber ein Urlaub genehmigt, hat die Rücknahme der Zusage schadensersatzrechtliche Folgen (Ersatz von Stornogebühren usw.).
Hinsichtlich der Krankmeldungen gelten die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes, va. $ 5 - http://dejure.org/gesetze/EntgFG/ Ggf. wäre auch insoweit zu prüfen, ob Vertrag oder Tarifvertrag irgendetwas anderes besagen. Es ist übrigens anerkannt, dass die Vorlage einer ärztlichen Krankschreibung bereits am ersten Tag verlangt werden kann.
Es empfiehlt sich, die Angelegenheit mit der Arbeitnehmervertretung zu besprechen. Dienstanweisungen etc. werden in aller Regel mit dieser Vertretung erörtert und abgestimmt.
mfG Rauel Kombüchen
soweit es keine anderen vertraglichen bzw. tarifvertraglichen Vereinbarungen gibt, gilt bezüglich der Urlaubsansprüche das Bundesurlaubsgesetz - http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/
Grundsätzlich macht es Sinn, den Urlaub der ArbeitnehmerInnen in einem Betrieb zeitgerecht zu planen. Dem Arbeitgeber obliegt es, alle Urlaubswünsche seiner MitarbeiterInnen unter einen "Hut" zu bekommen. Daher ist es vernünftig, Urlaubswünsche möglichst früh zu melden. Insoweit kann / soll der Arbeitgeber ggf. Hinweise geben.
Bei der Urlaubsgewährung sind grundsätzlich die betrieblichen Belange mit Vorrang zu berücksichtigen. Lediglich aus sozialen Gründen erlangen die ArbeitnehmerInnen-Bedürfnisse höhere Priortität (z.B. ArbeitnehmerInnen mit Kindern - § 7 Bundesurlaubsgesetz).
Wurde vom Arbeitgeber ein Urlaub genehmigt, hat die Rücknahme der Zusage schadensersatzrechtliche Folgen (Ersatz von Stornogebühren usw.).
Hinsichtlich der Krankmeldungen gelten die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes, va. $ 5 - http://dejure.org/gesetze/EntgFG/ Ggf. wäre auch insoweit zu prüfen, ob Vertrag oder Tarifvertrag irgendetwas anderes besagen. Es ist übrigens anerkannt, dass die Vorlage einer ärztlichen Krankschreibung bereits am ersten Tag verlangt werden kann.
Es empfiehlt sich, die Angelegenheit mit der Arbeitnehmervertretung zu besprechen. Dienstanweisungen etc. werden in aller Regel mit dieser Vertretung erörtert und abgestimmt.
mfG Rauel Kombüchen
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!