Kein Abzug von Feiertagen bei Dauernachtwache

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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gitona
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Kein Abzug von Feiertagen bei Dauernachtwache

Beitrag von gitona » 05.05.2012, 13:38

Hallo
Ich bin seit ca. 10 Jahren Dauernachtwache, 50 %, (ohne Nachtwachenvertrag).
Ich habe keinen Rahmendienstplan, die einzige Regelmäßigkeit besteht darin dass ich jedes 2. Wochenende arbeite.
Seit 1.April haben wir ein EDV gestütztes Dienstplanprogramm.
Seit dem werden bei mir die Feiertage nicht mehr von der Sollarbeitszeit abgezogen. Das bedeutet daß ich in Monaten mit Feiertagen mehr Tage (Stunden) arbeiten muss wie alle meine anderen Kolleginnen.
Bei nachfragen warum, wurde mir ein Gerichtsurteil vor die Nase gehalten von 2008 wo bei einer Dauernachtwache genau das gleich Problem bestand. Das Urteil ging zugunsten des Arbeitgebers, dass es rechtens sei die Feiertage nicht von der Sollarbeitszeit abzuziehen, sonder nur die Feiertage als Feiertagsfrei zu geben die gearbeitet wurden.
Diese Dauernachtwache war Vollzeit, hatte einen festen Rahmendienstplan und durfte nur an den geplanten Nächten Urlaub eintragen.
Ich bin der Meinung daß bei mir das so nicht gelten kann, denn teheoretisch kann mich meine Stationsleitung konsequent um die Feiertage herumplanen, so daß ich ständig Mehrabeiten muss als der Rest meiner Kolleginnen. Wie wird da bei Euch gehandhabt ?

Rauel Kombüchen
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Nachtwache - Dienstplan - Gewohnheitsrecht ...

Beitrag von Rauel Kombüchen » 05.05.2012, 15:02

Hallo,
Arbeitgeber versuchen bekanntlich immer, die für den Betrieb günstigste Regelung ausfindig zu machen. Demzufolge passen sie auch gerne lange geübte Gepflogenheiten den gerichtlich bestätigten Sachverhalten an.
Es wäre aber interessant, dass angesprochene Urteil näher kennenzulernen. Wo kann man es finden, Datum, Aktenzeichen usw. ?
Im Übrigen kann sich jeder Arbeitnehmer auch zur Wehr setzen und behaupten, eine lange geübte Praxis sei Gewohnheitsrecht geworden. Wurde dieses Argument schon berücksichtigt?
Es macht möglicherweise Sinn, wenn mit solchen Hinweisen auch die Arbeitnehmervertretung tätig wird.
MfG Rauel K.
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