Rückvergütung für entgangenen Lohn ?
Verfasst: 28.07.2011, 09:55
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin einer Einrichtung hatte für ein Jahr eine befristete Höherstufung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit.
Die Befristung lief im September 2010 aus. Man ließ die Mitarbeiterin jedoch bis Juli 2011 weiter auf 100 Prozent arbeiten, zahlte jedoch ab September 2010 nur eine dreiviertel Stelle.
Nun ist es ihrem Dienstgeber aufgefallen, der jetzt rückwirkend für sechs Monate ihr die Differenz auszahlen will und der Rest sei verloren.
Nach der AVR und den TAfög scheint dieses rechtens, oder gibt es noch etwas anderes, wie die Mitarbeiterin an ihr entgangenes Gehalt kommt.
Zweitens, wenn ein Dienstgeber seinen Mitarbeiter über dieses Zeitpunkt hinaus weiter ( Vollzeit Beschäftigt) ist dann nicht ein unbefristeter Vollzeitvertrag entstanden???
Vielen Dank für ihre Hilfe
R.Koep
eine Mitarbeiterin einer Einrichtung hatte für ein Jahr eine befristete Höherstufung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit.
Die Befristung lief im September 2010 aus. Man ließ die Mitarbeiterin jedoch bis Juli 2011 weiter auf 100 Prozent arbeiten, zahlte jedoch ab September 2010 nur eine dreiviertel Stelle.
Nun ist es ihrem Dienstgeber aufgefallen, der jetzt rückwirkend für sechs Monate ihr die Differenz auszahlen will und der Rest sei verloren.
Nach der AVR und den TAfög scheint dieses rechtens, oder gibt es noch etwas anderes, wie die Mitarbeiterin an ihr entgangenes Gehalt kommt.
Zweitens, wenn ein Dienstgeber seinen Mitarbeiter über dieses Zeitpunkt hinaus weiter ( Vollzeit Beschäftigt) ist dann nicht ein unbefristeter Vollzeitvertrag entstanden???
Vielen Dank für ihre Hilfe
R.Koep