Sehr geehrte Damen und Herren,
in einigen Einrichtungen scheint es Neue Mode zusein, Schwerbehinderte Mitarbeiter bereits mit 63 Jahren in Rente zuschicken. Dabei ist es auch egal ob dieses eventuelle Abschläge in Kauf nehmen müssen.
Kennt jemand hierzu eine Gesetzesgrundlage
Vielen Danke
R.Koep
Schwerbehinderte Mitarbeiter
Moderator: WernerSchell
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Schwerbehinderung und Rente
Hallo und guten Morgen,
auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen hat Anspruch, wer
- das 62. Lebensjahr vollendet hat,
- bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderter Mensch (§ 2 Abs. 2 SGB IX) anerkannt ist und
- die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat.
Die genannten Personen können also bei Vorliegen der Voraussetzungen selbst einen Antrag auf Berentung stellen. Meines Wissens nach wird da keiner "in Rente geschickt", sozusagen von Amts wegen. Allerdings kann es einen Druck der Arbeitgeber geben, die vorzeitige Berentungsmöglichkeit zu nutzen.
Genaues über die Rentenantragstellung usw. kann man im Zweifel beim örtlichen Versicherungsamt (Kommunalbehörde) erkunden.
Gruß
Herbert Kunst
auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen hat Anspruch, wer
- das 62. Lebensjahr vollendet hat,
- bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderter Mensch (§ 2 Abs. 2 SGB IX) anerkannt ist und
- die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat.
Die genannten Personen können also bei Vorliegen der Voraussetzungen selbst einen Antrag auf Berentung stellen. Meines Wissens nach wird da keiner "in Rente geschickt", sozusagen von Amts wegen. Allerdings kann es einen Druck der Arbeitgeber geben, die vorzeitige Berentungsmöglichkeit zu nutzen.
Genaues über die Rentenantragstellung usw. kann man im Zweifel beim örtlichen Versicherungsamt (Kommunalbehörde) erkunden.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de