Sonntagsarbeit und Freizeit
Verfasst: 09.07.2011, 00:38
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerade an Wochenenden und Feiertagen müssen Bewohner in den Heimen und in den Krankenhäusern versorgt werden.
Dieses ist natürlich jedem klar, der sich in solchen Einrichtungen bewirbt.
Jedoch gibt es eine Argumentation, dass Pflegende keine Anrecht hätten auf ein freies Wochenende, somit heisst es im Arbeitszeitgesetz das 15 Sontage im Jahr frei sein müssen ( bei 52 Wochen ) und im AVR bereich das zwei freie Sonntage im Monat frei sein sollen.
Wer hat denn hierzu noch einige nützliche Hinweise, denn der Gesetzgeber sprach hier über Mitarbeiter und nicht über Pflegende. Nach meiner Auffassung wird hierzu die grösste Berufsgruppe benachteiligt.
Mit freundlichen Grüssen
R. Koep
gerade an Wochenenden und Feiertagen müssen Bewohner in den Heimen und in den Krankenhäusern versorgt werden.
Dieses ist natürlich jedem klar, der sich in solchen Einrichtungen bewirbt.
Jedoch gibt es eine Argumentation, dass Pflegende keine Anrecht hätten auf ein freies Wochenende, somit heisst es im Arbeitszeitgesetz das 15 Sontage im Jahr frei sein müssen ( bei 52 Wochen ) und im AVR bereich das zwei freie Sonntage im Monat frei sein sollen.
Wer hat denn hierzu noch einige nützliche Hinweise, denn der Gesetzgeber sprach hier über Mitarbeiter und nicht über Pflegende. Nach meiner Auffassung wird hierzu die grösste Berufsgruppe benachteiligt.
Mit freundlichen Grüssen
R. Koep