Sonntagsarbeit und Freizeit

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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R.Koep
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Sonntagsarbeit und Freizeit

Beitrag von R.Koep » 09.07.2011, 00:38

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerade an Wochenenden und Feiertagen müssen Bewohner in den Heimen und in den Krankenhäusern versorgt werden.
Dieses ist natürlich jedem klar, der sich in solchen Einrichtungen bewirbt.
Jedoch gibt es eine Argumentation, dass Pflegende keine Anrecht hätten auf ein freies Wochenende, somit heisst es im Arbeitszeitgesetz das 15 Sontage im Jahr frei sein müssen ( bei 52 Wochen ) und im AVR bereich das zwei freie Sonntage im Monat frei sein sollen.

Wer hat denn hierzu noch einige nützliche Hinweise, denn der Gesetzgeber sprach hier über Mitarbeiter und nicht über Pflegende. Nach meiner Auffassung wird hierzu die grösste Berufsgruppe benachteiligt.

Mit freundlichen Grüssen
R. Koep

Rauel Kombüchen
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Sonntagsarbeit und Freizeit

Beitrag von Rauel Kombüchen » 09.07.2011, 07:06

Guten Morgen,

das Arbeitszeitgesetz gilt für alle ArbeitnehmerInnen, auch für diejenigen, die in der Pflege arbeiten. D.h. mit anderen Worten, dass auch die Gesundheitseinrichtungen als Arbeitgeber die Festlegungen in diesem Gesetz zu beachten haben. Die Arbeitgeber müssen die entsprechenden Freizeiten bei der Dienstplanung berücksichtigen. Da, wo es Gesetzesverletzungen gibt, müssen sich die ArbeiternehmerInnen zu Wort melden, z.B. durch ihre Vertretungen.

Mit freundlichen Grüßen
Rauel

Siehe auch unter
viewtopic.php?p=60091#60091
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

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