100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

WernerSchell
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Pflegemängel ... lebhaft diskutiert

Beitrag von WernerSchell » 02.04.2013, 06:29

WernerSchell hat geschrieben: Pflegemängel in den Pflegeeinrichtungen
Vortrag Nr. A504061V mit Diskussion in der Volkshochschule Neuss am 18.03.2013, 18.00 – 19.30 Uhr
Veranstaltungsort: Romaneum, Brückstr. 1, Raum E.127 ....
Die Veranstaltung zum Thema "Pflegemängel" konnte am 18.03.2013 mit Erfolg durchgeführt werden. Vor sehr interessierten Gästen konnte verdeutlicht werden, dass die vielfach beklagten Pflegemängel meist systemisch bedingt und auf unzureichende Stellenschlüssel zurückzuführen sind. Die Suche nach dem richtigen Heim gestaltet sich schwierig, zumal die Pflegenoten ("Pflege-TÜV") im Wesentlichen auf die Dokumentation gestützt sind und daher kaum hilfreich wirken können. - Alle Aspekte der augenblicklichen Pflegebedingungen, unter Einschluss des neuen PNG, wurden diskutiert. Statt der vorgesehenen 1 1/2 Stunden gab es breite Informationen über eine Gesamtzeit von 3 Stunden. Es scheint so, als müsste eine solche Veranstaltung im nächsten VHS-Semester wiederholt werden.
Im Übrigen gab es nach der Ankündigung der Vortragsveranstaltung in der VHS zahlreiche Anrufe und hoch interessante Wortmeldungen. Es ergab sich bei diesen Gesprächen, dass eine gewisse Zurückhaltung darin bestand, Mängel in Einrichtungen öffentlich vorzutragen. Offensichtlich gibt es nach wie vor große Ängste, Pflegemängel deutlich anzusprechen. Man befürchtet u.a. auch Repressalien.

Werner Schell

Anmerkung: Für das II. Halbjahr 2013 ist eine Wiederholung der Vortragsveranstaltung geplant.
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WernerSchell
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Überlastungsanzeigen - Dienstvereinbarung regel Näheres

Beitrag von WernerSchell » 02.04.2013, 09:36

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Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
Pro Pflege - Selbsthilfetzwerk ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.


Pressemitteilung vom 02.04.2013

Überlastungsanzeigen: Haftungsrechtliche Entlastungsgrundlage für die MitarbeiterInnen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Die Geschäftsführung und der Betriebsrat der Sozial-Holding GmbH (größter Anbieter stationärer Altenpflege in Mönchengladbach mit rund 870 Beschäftigten) haben eine Dienstvereinbarung für arbeitsrechtliche Überlastungsanzeigen abgeschlossen.

Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, hat folgende Stellungnahme abgegeben:

Es gibt seit Jahren vielseitige Bemühungen, die Qualität in den Gesundheits- und Pflegesystemen zu verbessern und die MitarbeiterInnen in den entsprechenden Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen) zu motivieren, im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften Anregungen, Verbesserungsvorschläge und Beschwerden bezüglich festgestellter Mängel und Fehler im Betrieb, bei den zuständigen Behörden und auch in der Öffentlichkeit vorzutragen.

Ich selbst habe im Rahmen meiner Lehrtätigkeit bei Aus-, Fort- und Weiterbil-dungsveranstaltungen für Pflegekräfte sowie in Buchveröffentlichungen bzw. Zeitschriftenartikeln immer wieder auf die einschlägigen Rechtsregeln aufmerksam gemacht und bin dabei immer wieder auf ein reges Interesse gestoßen. Auch im Rahmen meiner Lehrtätigkeit an der Katholischen Fachhochschule Köln („Pflegepädagogik“) wurden haftungsrechtliche Fragen umfassend angesprochen mit der Folge, dass einige Studierende (Ender der 90er Jahre) sogar Veranlassung sahen, zur „Überlastungsanzeige“ ihre Hausarbeit zu fertigen.

Es ist bei Kennern der Szene bekannt, dass MitarbeiterInnen, die sich selbstbe-wusst zu Mängel, Fehlentwicklungen usw. äußern, schnell Nachteile erfahren. Dabei sind (fristlose) Kündigungen keine Seltenheit. Die dann in Anspruch genommenen Gerichte haben überwiegend zum Nachteil der MitarbeiterInnen entschieden. Darauf hat Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk bereits in einer Pressemitteilung vom 04.04.2010 hingewiesen und dabei auf eine mögliche Neufassung des § 612a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aufmerksam gemacht. Mittlerweile ist auch der Deutsche Bundestag mit der Angelegenheit befasst (Aktenzeichen: Pet 2-17-15-2124-026035). Eine solche Neufassung könnte die MitarbeiterInnen in der Pflege ermuntern, sich zeitgerecht und ohne (wesentliche) Nachteile befürchten zu müssen, zur Qualitätsverbesserung mit geeigneten Hinweisen / Vorschlägen einzubringen. Mit dem Antrag von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, eine Neufassung des § 612a BGB in Erwägungen zu ziehen, sollten auch die Bestrebungen, den allgemeinen Whistleblowerschutz für die Bundesrepublik Deutschland voran zu bringen, unterstützt werden. Insoweit gibt es aber leider vielfältige Widerstände.

Am 21.07.2011 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ( EGMR, Az.: 28274/08 ) in einem Streitverfahren zu Gunsten der ehemaligen Altenpflegerin Brigitte Heinisch (aus Berlin), dass über Pflegemängel in einer Pflegeeinrichtung bei einem Interesse, das gegenüber dem Interesse des Unternehmens am Schutz seines Rufes und seiner Geschäftsinteressen überwiegt, öffentlich informiert werden kann. Bei der Urteilsfindung war u.a. bedeutsam, dass die von Brigitte Heinisch beklagten Missstände vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Wesentlichen bestätigt worden waren.

Obwohl der inzwischen rechtskräftig gewordenen Entscheidung des EGMR richtungsweisenden Charakter zukommt, sollten ArbeiternehmerInnen bei Mitteilungen / Anzeigen über Pflegemängel die allgemein geltenden Regeln über betriebliche Beschwerden nicht außer Acht lassen. Solange nämlich nicht entsprechend den seit Jahren erhobenen Forderungen von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk eine arbeitnehmerfreundliche Novellierung des § 612a BGB aufgegriffen ist, bleiben bei einer Öffentlichmachung von Mangelsituationen Risiken. Solche Risiken hat auch das Urteil des EGMR, das sich auf einen ganz konkreten Einzelfall bezieht, nicht vollständig beseitigen können.

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 05.07.2012 - 6 Sa 71/12 – macht erneut deutlich, dass bei Anzeigen gegebenenfalls auf eine unverhältnismäßige Reaktion geschlossen werden und die Verletzung der Arbeitgeberinteressen angenommen werden kann. Das LAG hat mit seiner Entscheidung die fristlose Kündigung einer Hauswirtschafterin für wirksam erklärt, die mit der Betreuung von zwei Kindern im Alter von zehn Monaten und zwei Jahren beschäftigt war und die Eltern der Kinder beim Jugendamt angezeigt hatte.

In den Urteilsgründen des LAG wurde u.a. ausgeführt:

„Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unterfallen Anzeigen eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber gesetzlich dem Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Allerdings hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich auch den Ruf des Arbeitgebers zu schützen. Zwischen diesen Rechten und Pflichten ist eine Abwägung vorzunehmen, wenn es um die Frage geht, ob ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigen darf, der ihn anzeigt. Wesentlich ist dabei nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unter anderem, ob der Arbeitnehmer die Offenlegung in gutem Glauben und in der Über-zeugung vorgenommen hat, dass die Information wahr sei, dass sie im öffentlichen Interesse liege und dass keine anderen, diskreteren Mittel existierten, um gegen den ange-prangerten Missstand vorzugehen ( EGMR vom 21.07.2011 - 28274/08 ).“
Nach diesen Grundsätzen wies das LAG die Klage der Hauswirtschafterin gegen die frist-lose Kündigung ab. Die fristlose Kündigung war ausgesprochen worden, nachdem die Eheleute der Hauswirtschafterin zuvor schon in der Probezeit fristgemäß gekündigt hatten. Die Hauswirtschafterin hatte sich danach an das Jugendamt gewandt und über Verwahrlosung und dadurch hervorgerufene körperliche Schäden der zehn Monate alten Tochter berichtet. Ein kinderärztliches Attest wies dagegen aus, dass die Tochter einen altersgemäß unauffälligen Untersuchungsbefund habe. Zeichen von Verwahrlosung lägen nicht vor.
Das LAG sah in der Anzeige eine unverhältnismäßige Reaktion auf die zuvor ausgespro-chene ordentliche Kündigung. Selbst dann, wenn die Vorwürfe als richtig unterstellt würden, habe die Hauswirtschafterin unter Beachtung ihrer Loyalitätspflichten zunächst eine interne Klärung mit dem Ehepaar versuchen müssen. Erst nach Scheitern eines solchen Versuches habe eine Behörde eingeschaltet werden dürfen. Ob die Behauptungen der Hauswirtschafterin zutreffend seien, hat das Landesarbeitsgericht dahinstehen lassen.

Es kann daher nur empfohlen werden, den von mir in der Buchveröffentlichung »100 Fragen zum Umgang mit Mängeln in Pflegeeinrichtungen« aufgezeigten Handlungsanleitungen Aufmerksamkeit zu schenken und anhand der gemachten Vorschläge zu verfahren.
+++
Wie man konkret bei Pflegemängeln vorgeht - das verraten die 100 Tipps dieses Buches:
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ISBN 978-3-89993-767-1, Kunz Verlag, Buchreihe der Schlüterschen, Hannover.
Aus dem Inhalt:
• Allgemeine patienten- bzw. pflegerechtliche Grundsätze
• Leistungsstörungen bei der pflegerischen Dienstpflichterfüllung und die Folgen
• Verantwortlichkeiten für mängelbehaftete Dienstleistungen im Arbeitsrecht
• Betriebsinternes Beschwerdemanagement
• Das Arbeitsschutzrecht
• Loyalitäts- und Schweigepflichten der Arbeitneh-mer
• Vom Umgang mit Pflegemängeln

+++

In diesen Handlungsanleitungen wird ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, seitens der MitarbeiterInnen in geeigneten Situationen mit Überlastungsanzeigen zu reagieren. Obwohl die Abfassung und Präsentation solcher Überlastungsanzeigen keine rechtlich relevanten Einwände entgegen stehen, hat sich aber vielfach eine große Zurückhaltung gegenüber diesbezüglichen Wortmeldungen ergeben. Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat gleichwohl immer wieder zu solchen Überlastungsanzeigen ermuntert und der Arbeitgeberseite verdeutlicht, dass solche Mitteilungen ja schließlich auch als kostenlose Verbesserungsvorschläge verstanden werden können. Zu beachten ist aber, dass die Vorlage von Überlastungsanzeigen nicht von den dienstvertraglichen Sorgfaltspflichten (§§ 276, 278 BGB) entbinden.

Die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH, größter Anbieter stationärer Altenpflege in Mönchengladbach, hat nun mit dem Betriebsrat des Unternehmens eine Dienstvereinbarung für Überlastungsanzeigen abgeschlossen. Damit soll erreicht werden, dass die immer stärker belasteten Beschäftigten in der Pflege nicht weiter dem Risiko ausgesetzt bleiben, ungeschützt persönlich für Fehler haftbar gemacht zu werden, die sich fast unausweichlich aus den gesetzlichen und personellen Rahmenbedingungen im Gesundheits- und Pflegesystem ergeben.

In einer Erklärung der Sozial-Holding vom 18.03.2013 heißt es dazu u.a.:

„Während beim Gesetzgeber und den Kostenträgern viel über die Wertschätzung von Pflegenden gesprochen wird, aber nach wie vor zum Beispiel einheitliche Tarife oder vergleichbare Personalanhaltszahlen fehlen, können wir die Beschäftigen nicht weiter im Regen stehen lassen. Uns sind die Beschäftigten so wichtig, dass wir nicht länger auf - wie auch immer geartete - Regelungen und Versprechungen warten konnten und wollten“.
In der Mitteilung der Sozial-Holding heißt es weiter: „Ausgangspunkt der in dieser Vereinbarung getroffenen Regelungen ist das persönliche Gespräch der Beschäftigten mit den unmittelbar Vorgesetzten und die Information über die Belastungs- bzw. Überlastungssituation. Lassen sich in diesem Gespräch keine Lösungen finden, um die Situation für den Betroffenen zu verbessern, kann er mit einem Formblatt, das an die Personalab-teilung, den Betriebsrat und den Arbeitsschutzbeauftragten geleitet wird, formal seine Überlastung dokumentieren und anzeigen. Dann sind Personalabteilung und Betriebsrat verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen vor Ort mit den geschilderten Problemen zu befassen und nach Lösungen zu suchen.“

Die Betriebsratsvorsitzende der Sozial-Holding dazu: „Uns ist klar, dass die Sozial-Holding unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen arbeiten muss, die es nun einmal zur Zeit leider gibt. Nichts desto trotz dürfen wir nicht nachlassen, eine bessere Personalausstattung für die Altenpflege von der Politik und den Kostenträgern zu fordern. Denn auch bei noch so guten betrieblichen Regelungen sind die Arbeitssituationen für die Kol-leginnen und Kollegen bundesweit so nicht mehr akzeptabel.“

Der Geschäftsführer der Sozial-Holding, Helmut Wallrafen-Dreisow, u.a. weiter: „Es ist erschreckend, dass die Überlastungs-Thematik weder im Arbeits- noch im Tarifrecht näher geregelt ist. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Pflegepersonal immer häufiger persönlich von Kassen und Angehörigen persönlich zur Verantwortung gezogen wird. Als Arbeitgeber dürfen wir nicht zulassen, dass die Pflegekräfte vor Ort für die Versäumnisse von Politik und Kostenträgern persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Wenn Qualität zu Recht gefordert wird, dann muss auch Tariflohn gezahlt und genügend Personal vorgehalten werden.“

Mit der hier vorgestellten Dienstvereinbarung sind zwar die im Gesundheits- und Pflegesystem maßgeblichen schlechten Rahmenbedingungen nicht etwa korrigiert oder gar verbessert. Aber es ist mit der Vereinbarung den MitarbeiterInnen eine gute Grundlage an die Hand gegeben, sich mit Rücksicht auf die alltägliche Pflegenot gegenüber dem Arbeitgeber zu äußern und damit auch eine haftungsrechtliche Entlastung zu schaffen.

Unabhängig davon bleibt der Gesetzgeber aufgefordert, durch geeignete Re-formmaßnahmen für die seit langer Zeit geforderten systemischen Verbesserungen zu sorgen und dabei insbesondere zu gewährleisten, dass auf Grund von bundeseinheitlichen Personalbemessungssystemen ausreichend Personal zur Versorgung der pflegebedürftigen Menschen bzw. Patienten angestellt werden kann. Damit wäre ein entscheidender Schritt getan, die Arbeitsbelastungen im Pflegedienst von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern aufzulösen. Mit solchen Reformmaßnahmen müssen natürlich Verbesserungen bei der Vergütung der Pflegekräfte einher gehen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk begrüßt unter den gegebenen Umständen die von der Sozial-Holding Mönchengladbach GmbH ermöglichte Betriebsvereinba-rung für Überlastungsanzeigen sehr und fordert gleichzeitig alle Arbeitgeber im Gesundheits- und Pflegesystem dazu auf, der vorbildlichen Personalpolitik des Mönchengladbacher Unternehmens zu folgen und ebenfalls ähnliche Vereinba-rungen zur haftungsrechtlichen Entlastung der MitarbeiterInnen anzustreben bzw. abzuschließen.

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
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Pflege-TÜV bleibt in der Kritik - BSG-Urteil wenig hilfreich

Beitrag von WernerSchell » 21.05.2013, 06:11

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Pressemitteilung vom 18.05.2013

Der sog. Pflege-TÜV wurde keiner materiell-rechtlichen Prüfung unterzogen - Das BSG weist Revision mangels Rechtsschutzbe-dürfnis als unzulässig zurück

Es hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Klagen gegeben, mit denen die Rechtmäßigkeit des sog. Pflege-TÜV bestritten wurde. Es kam zu unterschiedli-chen Entscheidungen. Gleichwohl waren sich die meisten Pflege-Experten darin einig, dass die Pflegetransvereinbarungen (PTV) als Grundlage der Qualitätssicherung in den Pflegeeinrichtungen ungeeignet sind. Dem gesetzlichen Auftrag wird damit nicht entsprochen.

Im Gefolge der vielfältigen Streitverfahren hat die CBT-Caritas- Betriebsfüh-rungs- und Trägergesellschaft mbH, Köln (Klägerin) vor dem Bundessozialgericht (BSG) eine höchstrichterliche Entscheidung angestrebt. In seinem Urteil des BSG vom 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R - war es aber leider nicht möglich, die gewünschte Klärung durchzusetzen.

Insoweit ist aber wichtig zu wissen: Das BSG hat „lediglich“ die eingereichte Revision mangels eines Rechtsschutzbedürfnisses zurückgewiesen. Laut Pressemitteilung des BSG habe „die Klägerin keinen Anspruch darauf, die Rechtswidrigkeit der Erstellung und Veröffentlichung von Transparenzberichten feststellen zu lassen“. Die erhoffte materiell-rechtliche Prüfung des Schulnotensystems gab es daher seitens des BSG nicht. Gleichwohl hat das BSG viele Probleme in der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages gesehen, Transparenz über die Qualität in der Pflege herzustellen. Es konnte sich aber aus rechtlichen Erwägungen insoweit nicht zu einem Eingreifen entschließen. Nun liegt die "Spielball" erneut im politischen Feld.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bedauert die getroffene Entscheidung des BSG zum Pflege-TÜV (Schulnoten für Pflegeeinrichtungen) und sieht eine Chance vertan, wirkungsvoll einzufordern, das Bewertungssystem für Pflegeeinrichtungen einer grundlegenden Reform zu unterziehen. Damit bleibt der Pflege-TÜV in seiner jetzigen Ausgestaltung (vorerst) in verbraucherfeindlicher und rechtswidriger Weise bestehen.

Vgl. dazu auch die Beiträge unter: viewtopic.php?t=18666 Dort ist u.a. auch eine Pressemitteilung der Klägerin zum Prozessausgang nachlesbar. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Hopfenzitz http://www.hopfenzitz.info/aktuelles/ und beim Moratorium Pflegenoten http://www.moratorium-pflegenoten.de/

Wie schon vor Jahren erklärt, gehört der Pflege-TÜV aufgelöst. Die dadurch eingesparten Finanzmittel (man schätzt insgesamt ca. 3 Milliarden Euro) sollten ergänzend für eine umfassende Pflegereform genutzt werden, die diesen Namen verdient (z.B. Verbesserung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes zu Gunsten der Demenzkranken und Schwerstpflegebedürftigen, deutliche Anhebung der Stellenschlüssel in den Pflegeeinrichtungen, verbunden mit weiteren Maßnahmen zur Auflösung der Arbeitsverdichtungen im Pflegesystem).

Wir brauchen mehr Pflegekräfte an den Pflegebetten, und zwar zu verbesserten Konditionen, und nicht ständig hohen Druck durch vielfältige Prüfinstanzen, die dann auch noch zu allem Übel nicht Ergebnis- und Lebensqualität, sondern letztlich die Dokumentationen bewerten. Das muss beendet werden!

Manfred Borutta, Pflegewissenschaftler, schrieb in der Zeitschrift „Dr.med.Mabuse“, Juli/August 2009 u.a.: „Man bleibt orientierungslos, wenn man sich anhand von Noten ein Bild von der Qualität der Pflegeleistungen machen will. Pflege ist so nicht messbar. Wir müssen in dieser Gesellschaft endlich diskutieren, was uns Pflege bedeutet.“ - Dem kann man auch heute noch uneingeschränkt zustimmen!

Der Neusser Pflegetreff am 28.05.2013 wird über wichtige Aspekte einer not-wendigen Pflegereform informieren und diskutieren (vgl. dazu die Hinweise unter viewtopic.php?t=18156 ). Danach wird Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk den Druck auf die politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen erhöhen.

In einem Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 06.09.2010 wurde bereits ausgeführt:
Wichtiger als Schulnoten wäre eine wirkliche Reform der Pflegesysteme an „Haupt und Gliedern“. Ein erweiterter Pflegebedürftigkeitsbegriff und deutliche Leistungsausweitungen, die eine zuwendungsorientierte Pflege ermöglichen, sind dringend erforderlich. Zu einer Reform gehört zwingend, dass erheblich mehr Pflegefachpersonal in den Pflegeeinrichtungen zum Einsatz kommt. Menschen werden nur durch Menschen gepflegt und Abschied von der sog. Minutenpflege geht nur über Personalverstärkungen. Für die bundesweit einheitliche Personalberechnung in den Pflegeeinrichtungen, aber auch in den Krankenhäusern, bedarf es der Schaffung von Personalbemessungssystemen. Zur Zeit erfolgt der Pflege-Personaleinsatz mehr oder weniger nach Kassenlage. – Ein untragbarer Zustand!

Werner Schell – Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
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Kein Schutz für verantwortungsbewusste Whistleblower

Beitrag von WernerSchell » 18.06.2013, 11:11

Übernahme aus Forum
viewtopic.php?t=19167

Weiterhin kein Schutz für verantwortungsbewusste Whistleblower

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass es in Deutschland auch weiterhin keinen wirksamen Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) geben wird. Der Bundestag lehnte in der Sitzung vom 13. Juni kurz nach Mitternacht drei Gesetzesinitiativen hierzu mit einem knappen Nein und ohne Aussprache ab. „Auch wenn dieses Thema für Politiker offenbar wenig Relevanz hat, für alle Beteiligten in der Pflege ist es von großer Bedeutung“, sagte dazu heute DBfK-Referentin Johanna Knüppel in Berlin. „Kranke und pflegebedürftige Menschen brauchen Schutz; sie müssen sich darauf verlassen können, dass beruflich Pflegende ihre professionelle Verantwortung wahrnehmen und Versorgungsdefizite und Gefahren in geeigneter Weise beim Namen nennen. Meldungen von Mängeln und Fehlern dürfen keine Schuldzuweisungen und Repressalien zur Folge haben, sondern sind eine wichtige Chance auf Verbesserung. Deshalb ist die Tatenlosigkeit der Politik an dieser Stelle ein fatales Signal an die Berufsgruppe Pflege“, so die Referentin weiter.

Der Bundestag stützte sich in seiner Entscheidung auf die Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 28. Februar 2013. Während die Oppositionsparteien einen ausdrücklichen und besseren Schutz von Hinweisgebern für überfällig erachten, argumentieren CDU/CSU und FDP mit einer Vielzahl bestehender Gesetze, die Anzeigerechte von Mitarbeitern regeln. Es werde deshalb kein Sondergesetz gebraucht. Spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zugunsten der Altenpflegerin Brigitte Heinisch am 21. Juli 2011 allerdings steht Deutschland zunehmend in der Kritik, nicht genug für den Schutz von Hinweisgebern vor Diskriminierung und arbeitsrechtlicher Benachteiligung zu tun. Nicht nur der Europäische Gerichtshof, sondern auch die G20-Erklärung aus 2010 verpflichten den deutschen Gesetzgeber, den Schutz von Hinweisgebern am Arbeitsplatz zu konkretisieren und zu verbessern. Allein mit dem häufig angeführten Maßregelungsverbot in § 612a BGB sei es nicht getan.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
http://www.dbfk.de


Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage http://www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.06.2013
Johanna Knüppel | Referentin | Redaktion DBfK Aktuell | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77 |
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Mehr Personal = bessere Pflege!

Beitrag von WernerSchell » 27.06.2013, 07:53

Aus Forum:
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für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
Pro Pflege - Selbsthilfetzwerk ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).


26.06.2013

An die
SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihre Pressemitteilung ins Forum übernommen. Den Text finden Sie unter: viewtopic.php?p=74261#74261
In der Pressemitteilung vom 26.06.2013 wird ausgeführt: "In Deutschland gibt es keine Anzeichen von Folter. Dies hat die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter in ihrem Jahresbericht 2012 festgestellt."
Folgerichtig gibt es auch keinen Anlass für die Antifolterstelle, in Pflegeeinrichtungen irgendwelche Prüfungen vorzunehmen. Soweit es darum gehen sollte, "Missstände wie zum Beispiel nicht nötige Fixierungen oder fehlende Brandschutzmelder" aufzuspüren, sind bereits die Heimaufsichten; MDK und Brandschutzbehörden zuständig und mit entsprechenden Prüftätigkeiten beschäftigt, auch unangemeldet.

Maßgeblich muss sein: Mehr Personal = bessere Pflege!
Wir brauchen nicht mehr Prüfungen, sondern mehr Personal in den Pflegeeinrichtungen!!!

Siehe dazu die zahlreichen Beiträge von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk -> http://www.ngz-online.de/neuss/nachrich ... e-1.316561
viewtopic.php?t=18558
viewtopic.php?t=18477
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist gerne bereit, der SPD-Fraktion weitere Informationen zur Verfügung zu stellen bzw. die gebotenen Maßnahmen für eine bessere gewaltfreie Pflege zu erläutern.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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Beitrag von WernerSchell » 28.06.2013, 05:55

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26.06.2013

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihre Pressemitteilung ins Forum übernommen. Den Text finden Sie unter: viewtopic.php?p=74261#74261
In der Pressemitteilung vom 26.06.2013 wird ausgeführt: "In Deutschland gibt es keine Anzeichen von Folter. Dies hat die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter in ihrem Jahresbericht 2012 festgestellt."
Folgerichtig gibt es auch keinen Anlass für die Antifolterstelle, in Pflegeeinrichtungen irgendwelche Prüfungen vorzunehmen. Soweit es darum gehen sollte, "Missstände wie zum Beispiel nicht nötige Fixierungen oder fehlende Brandschutzmelder" aufzuspüren, sind bereits die Heimaufsichten; MDK und Brandschutzbehörden zuständig und mit entsprechenden Prüftätigkeiten beschäftigt, auch unangemeldet.

Maßgeblich muss sein: Mehr Personal = bessere Pflege!
Wir brauchen nicht mehr Prüfungen, sondern mehr Personal in den Pflegeeinrichtungen!!!

Siehe dazu die zahlreichen Beiträge von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk -> http://www.ngz-online.de/neuss/nachrich ... e-1.316561
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http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist gerne bereit, der SPD-Fraktion weitere Informationen zur Verfügung zu stellen bzw. die gebotenen Maßnahmen für eine bessere gewaltfreie Pflege zu erläutern.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell

+++ Anmerkung der Moderation +++
Es gab bis heute, 28.06.2013, keine Rückmeldung von der SPD-Bundestagsfraktion. Ein gestern bei Facebook, Adresse der SPD-Bundestagsfraktion, eingestellter kritischer Text wurde prompt gelöscht!
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Gewalt in der Pflege - Skandalisierung hilft nicht

Beitrag von WernerSchell » 29.07.2013, 06:25

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).


Gewalt in der Pflege - Skandalisierung in den Medien hilft nicht weiter

In jüngster Zeit wird wieder vermehrt über die Gewalt in der Pflege berichtet:

Antifolterstelle soll deutsche Altenheime prüfen
viewtopic.php?t=18477
Immer mehr Gewalt in Altenheimen - Alarm der Polizei
viewtopic.php?t=18383
Gewalt in der Pflege – Westpolbericht wenig hilfreich
viewtopic.php?t=19159
Institut für Rechtsmedizin: Interventionsprojekt „Prävention von Gewalt in der Pflege“
viewtopic.php?t=19141

Dazu informiert Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk u.a. wie folgt:

Pflegemängel müssen vermieden werden. Es ist daher grundsätzlich in Ordnung, wenn diesbezüglich in den Medien in aller Sachlichkeit berichtet wird. Allerdings muss man auch über die wirklichen Ursachen informieren und Lösungen einfordern. Für Kenner des Gesundheits- und Pflegesystems dürfte klar sein, dass die Hauptursache für ungute Pflegesituationen in den völlig unzureichenden Pflege-Rahmenbedingungen begründet liegt. Und dafür ist der Gesetzgeber verantwortlich ( -> viewtopic.php?t=17439 ), natürlich auch diejenigen die in den Rahmenverträgen nach §75 SGB XI nicht auskömmliche Stellenschlüssel vereinbaren.
Der Hauptknackpunkt bei einer Pflegereform ist im Pflegenotstand zu sehen (neben der Veränderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes). Wenn nämlich die unzureichenden Stellenschlüssel nicht deutlich verbessert werden, wird es auch in der Zukunft immer wieder Mängelberichte geben. Mit mehr Prüfungen, Schaffung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften usw. werden wir nichts verändern. Damit wird nur der Druck auf die Pflegekräfte erhöht, aber keineswegs Freiraum für eine verbesserte Pflege geschaffen. In diesem Sinne informiert Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit Jahren. In einer Mitteilung 03.08.2010 wurde ausführlicher dazu Stellung genommen. Bitte nachlesen unter -> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... heimen.php

Werner Schell konnte beim „Nachtcafé“, Talk-Klassiker des SWR, am 01.03.2013 deutlich machen, dass die Pflege-Rahmenbedingungen trotz PNG völlig unzureichend sind und dringend einer wirklichen Reform bedürfen. Der Beitrag (rd. 88 Minuten) ist in der Mediathek des SWR, Nachtcafé, (voraussichtlich für ein Jahr) verfügbar und damit anschaubar. > http://www.swr.de/nachtcafe/-/id=200198 ... index.html

Bild
Quelle: SWR Nachtcafé, Daheim oder ins Heim?, 01.03.2013, Fotograf Tom Oettle - Wieland Backes und Werner Schell, v.l.

Der übernächste Pflegetreff (voraussichtlich am 13. oder 14. 05.) 2014 wird das Thema Pflegenotstand breit aufgreifen.
-> viewtopic.php?t=19125

Der bereits vor Jahren formulierte Grundsatz ist und bleibt richtig:
Mehr Personal = bessere Pflege! - Wer dies nicht als Lösungsansatz erkennt, wird keine Verbesserungen im Pflegesystem gestalten können.
Siehe dazu passend: "Pflegenotstand - Deutscher Pflegerat e.V. fordert die Politik zum Handeln auf"
(Quelle: viewtopic.php?p=74327#74327 ).

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt für eine
Pflegereform ein, die diesen Namen verdient:

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- > viewtopic.php?t=19186

+++ Facebooktext +++
Überlastungsanzeigen: Haftungsrechtliche Entlastungsgrundlage für die MitarbeiterInnen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Die Geschäftsführung und Betriebsrat der Sozial-Holding GmbH (größter Anbieter stationärer Altenpflege in Mönchengladbach mit rund 870 Beschäftigten), haben eine Dienstvereinbarung für arbeitsrechtliche Überlastungsanzeigen abgeschlossen. Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk, begrüßt die Übereinkunft in einer Erklärung vom 02.04.2013 sehr und fordert gleichzeitig alle Arbeitgeber im Gesundheits- und Pflegesystem dazu auf, der vorbildlichen Personalpolitik des Mönchengladbachers Unternehmen zu folgen und ebenfalls ähnliche Vereinbarungen zur haftungsrechtlichen Entlastung der MitarbeiterInnen anzustreben bzw. abzuschließen.
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Näheres im Forum unter
viewtopic.php?t=18774

+++ Das Statement hat bislang vielfältige und uneingeschränkte Zustimmung erfahren. +++

Stand: 29.07.2013
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Bessere Pflege nur mit mehr Personal !

Beitrag von WernerSchell » 04.10.2013, 06:38

Niederrheinischer Pflegekongress am 25.-26.09.2013 Neuss
Hinweise im Forum Werner Schell:
-> viewtopic.php?t=18961
Statement Werner Schell beim Niederrheinischen Pflegekongress am 25.09.2013:
- > http://youtu.be/dGm3gF9p_Rs
oder -> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... erview.mp4
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Pflegenotstand der BRD in Zahlen

Beitrag von WernerSchell » 14.10.2013, 06:42

Pflegenotstand der BRD in Zahlen ...

Auf 100 zu pflegende Personen ....
... über 80 Jahre kommen nach OECD-Berechnungen in der Langzeitpflege in Schweden 33,2 Vollzeitstellen, in Norwegen 22, in den Niederlanden 19, in der Schweiz 16,5 und in Deutschland lediglich 11,2.
Quelle: Zeitschrift "change", Das Magazin der Bertelsmann Stiftung, 3/2013 (Seite 46). Titel der Ausgabe "Pflege - Ganz nah bei den Menschen - Große Herausforderungen und neue Wege in der Pflege".


Damit ist eindrucksvoll bestätigt, warum wir in Deutschland von einem Pflegenotstand sprechen müssen.
Wir haben einen Mangel dergestalt, dass für die stationären Pflegeeinrichtungen keine auskömmlichen Stellenschlüssel vorgesehen sind. Folglich fehlt für die gehörige Zuwendung Personal vorne und hinten. Würde man die dadurch eintretende Arbeitsverdichtungen u.a. durch bessere Stellenschlüssel auflösen und ergänzend angemessene Vergütungen vereinbaren, könnten wir uns auch mit Blick auf die Zukunft Diskussionen um einen Fachkräftemangel in der Pflege sparen (zumindest vorerst). Das Thema Pflegenotstand wird am 13.05.2014 Gegenstand eines großen Pflegetreffs in Neuss-Erfttal sein. Siehe dazu die ersten Hinweise unter: viewtopic.php?t=19125
Zum Pflegenotstand finden Sie u.a. Beiträge unter:
viewtopic.php?t=18558
viewtopic.php?t=18285
Weiterhin richtig: "Mehr Personal, bessere Pflege" -> http://www.ngz-online.de/neuss/nachrich ... e-1.316561


Siehe auch:
"Mehr Geld für Pflege" - Klartext !
viewtopic.php?t=19527
Statement Werner Schell beim Niederrheinischen Pflegekongress am 25.09.2013:
- > http://youtu.be/dGm3gF9p_Rs
oder -> http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... erview.mp4

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Pflegenotstand - mehr Personal - bessere Pflege

Beitrag von WernerSchell » 01.11.2013, 08:15

Vgl. auch:
Pflegereform ist ein Thema der Koalitionsverhandlungen : Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk votiert gegenüber der "Arbeitsgruppe Gesundheit" und fordert die Auflösung des Pflegenotstandes:
Ohne deutlich mehr Personal wird es keine bessere Pflege geben!
Brief vom 30.10.2013 hier (PDF) http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... Pflege.pdf
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Verschwiegenheitspflicht der Arbeitnehmer ... Whistleblower

Beitrag von WernerSchell » 03.11.2013, 09:01

Die Zeitschrift "CAREkonkret" hat in ihrer Ausgabe vom 01.11.2013 zum Thema:
"Verschwiegenheitspflicht der Arbeitnehmer - Zwischen Maulwurf und Whistleblower"
berichtet.
Daraus ergeben sich deutliche Hinweise, dass ArbeitnehemerInnen in der Regel aus arbeitsrechtlichen Gründen zur Verschwiegenheit angehalten sind. Für die Gesundheitsberufe ergibt sich das vornehmlich aus arbeitsvertraglichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen (ggf. auch AVR). Ob und ggf. inwieweit eine Berechtigung zum Whistleblowing anzunehmen ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Daher mahnt Werner Schell, Vorstand Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, weiterhin zur Vorsicht bei der Bekanntgabe von betriebsinternen Vorgängen nach außen. Es mangelt an klaren Schutzregeln für die Whistleblower. Und dies sollte jeder - auch im eignenen Interesse - bedenken.

Werner Schell

Siehe auch unter:
viewtopic.php?t=16148
viewtopic.php?t=15865
viewtopic.php?t=18774
viewtopic.php?t=18710
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Pflegenotstand - Hauptknackpunkt einer Pflegereform

Beitrag von WernerSchell » 25.11.2013, 07:22

Die Pflegereform ist ein Thema der Koalitionsverhandlungen: Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk votierte (am 30.10.2013 und erneut) am 17.11.2013 gegenüber der "Arbeitsgruppe Gesundheit" und fordert nicht nur die Auflösung des Pflegenotstandes, sondern auch die Setzung von Schwerpunkten. -> viewtopic.php?t=19782 Dabei wurde auf eine Dissertation von Susanne Moritz mit dem Titel "Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen" aufmerksam gemacht. Sie stellt heraus, dass mit den auch von hier immer wieder angesprochenen Pflegenotstand systematisch das Grundgesetz verletzt wird. -> viewtopic.php?t=19846 Die entsprechende Buchveröffentlichung wird noch gesondert vorgestellt.
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Pflegenotstand - die Koalition ist gefordert

Beitrag von WernerSchell » 27.11.2013, 17:15

Aus Forum:
viewtopic.php?t=19892

Pflegenotstand - die Koalition ist gefordert

In der Buchveröffentlichung
von Susanne Moritz:

Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen

Bild

Quelle: viewtopic.php?t=19889 / viewtopic.php?t=19846

wird auf Seite 82 ausgeführt:

"Die Einführung verbindlicher und bundesweit eingesetzer Personalermittlungsverfahren ist unumgänglich. Die so voraussichtlich ermittelten höheren Bedarf an Pflegepersonal und entsprechende Kostensteigerungen müssen trotz knapper Finanzressourcen der Pflegeversicherungen hingenommen werden. Denn anders kann den zuvor beschriebenen Pflegemängeln kein Einhalt geboten werden."

Damit wird eindrucksvoll bestätigt, was Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit vielen Jahren herausgestellt hat.

Siehe dazu die Beiträge unter folgenden Adressen:
Pflegepersonal - bedarfsgerecht qualifizieren - dringend !
viewtopic.php?t=18558
Pflegenotstand - Personalbemessungssystem muss her
viewtopic.php?t=18285
Pflegenotstand auflösen - Hauptknackpunkt einer Reform
viewtopic.php?t=19782
Es ist sehr zu begrüßen, dass die Autorin, Frau Dr. Susanne Moritz, die Statements von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk in ihre wichtige Buchveröffentlichung (einer Dissertation) übernommen hat.

Werner Schell - http://www.wernerschell.de
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pflegenotstand - die Koalition ist gefordert

Beitrag von WernerSchell » 29.11.2013, 08:05

Der Koalitionsvertrag enthält bedauerlicherweise keine klaren Aussagen dazu, wie man den Pflegenotstand auflösen will.
Wir brauchen nämlich deutlich mehr Pflegepersonal in den Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen und zur
Darstellung der Bedarfe ein bundeseinheitlich geltendes Personalbemessungssystem.

Siehe auch die Beiträge unter ->
viewtopic.php?t=19890
viewtopic.php?t=19758
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk - breites Engegament

Beitrag von WernerSchell » 10.12.2013, 16:57

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk fordert eine umfassende Pflegereform und die Auflösung des Pflegenotstandes!
Die Aktivitäten des vor fünf Jahren in Neuss-Erfttal gegründeten Netzwerkes finden bundesweite Beachtung und Anerkennung.

Seit vielen Jahren ist Werner Schell (Neuss-Erfttal) bemüht, mittels vielfältiger Informationen Patienten und pflegebedürftige Menschen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen. Mit Rücksicht darauf, dass immer häufiger pflegerechtliche Fragen in den Vordergrund traten, wurde die diesbezügliche Informations- und Unterstützungsarbeit 2008 auf eine vereinsrechtliche Basis gestellt. Vor fünf Jahren also wurde die unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen mit bundesweiter Ausrichtung gegründet und Werner Schell zum Vorstand gewählt. In der zurückliegenden Zeit hat es vielfältige Aktivitäten dieses Vereins gegeben. Folgerichtig kann 2013 das erste kleine Jubiläum dieser ehrenamtlichen Initiativen gefeiert werden. Dies auch deshalb, weil die bisherigen Aktivitäten von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk äußerst erfolgreich verlaufen sind und weithin Anerkennung gefunden haben. Mittlerweile gab es auch wiederholt Statements von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk im Rahmen einschlägiger TV-Sendungen (z.B. ZDF, WISO, WDR, Lokalzeit Düsseldorf, bzw. SWR, Talkshow Nachtcafé).

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Quelle: SWR Nachtcafé, Daheim oder ins Heim?, 01.03.2013,
Fotograf Tom Oettle - Wieland Backes und Werner Schell, v.l.


Besondere Aufmerksamkeit haben dutzende von Pflegetreffs und sonstige Informationsveranstaltungen erfahren. Für die Pflegetreffs konnten bislang immer hochkarätige Podiumsgäste gewonnen werden. Anwesend waren u.a. zahlreiche Mitglieder des Bundestages (verschiedener Parteien), der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, die Pflege- und Gesundheitsministerin des Landes NRW, der Bürgermeister der Stadt Neuss, der Landrat des Rhein-Kreises Neuss bzw. sein Allgemeiner Vertreter. Schirmherr dieser Pflegetreffs war und ist der Erfttaler Stadtverordnete Heinz Sahnen. Am 13.05.2014 wird der 20. große Pflegetreff stattfinden und dann das Thema „Pflegenotstand“ aufgreifen. Dieses Thema wurde deshalb gewählt, weil es - einfach ausgedrückt – ohne mehr Personal keine bessere Pflege geben kann!

Die Zweckausrichtung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk lässt sich in Kürze wie folgt beschreiben:

Der unabhängige und gemeinnützige Verein ist ein Zusammenschluss von Personen, Vereinen und sonstigen Institutionen, die sich eine an der Menschenwürdegarantie ausgerichtete Verbesserung der Pflege-Rahmenbe-dingungen und die Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung des Pflegesystems zum Ziel gesetzt haben. Das Netzwerk versteht sich insoweit als Lobby (Interessenvertretung) für hilfe- und pflegebedürftige Menschen (Patienten) bzw. ihrer Rechtsvertreter / (pflegenden) Angehörigen und ist bei Bedarf um Beratung und Hilfe bemüht. Dabei wird die Selbsthilfe einen herausragenden Stellenwert einnehmen. Die Unterstützung bzw. Veranlassung von entsprechenden Selbsthilfeaktivitäten, z.B. regelmäßige Pflegetreffs, Gesprächskreise und sonstige Gruppentreffen, wird als eine wichtige Aufgabe angesehen. Dabei stellt das Netzwerk seine Aktivitäten vor allem auf die Bedürfnisse der dementiell erkrankten Personen (= geriatrische Einschränkungen) ab. Die demografische Entwicklung verdeutlicht, dass für dementiell erkrankte Menschen erheblicher Hilfe- und Unterstützungsbedarf besteht.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk tritt für eine deutliche Verbesserung der Pflege-Stellenpläne (in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen) ein, weil nur eine ausreichende Zahl von Pflege(fach)- und sonstigen Betreuungskräften die allseits gewünschte Zuwendung einschließlich Begleitung in schwierigen Situationen gewährleisten kann. Das Netzwerk erwartet angesichts der verfassungsrechtlichen Wertevorgaben, dass die „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ uneingeschränkte Anerkennung und Beachtung findet und setzt sich dafür ein, dass diesem Gebot Geltung verschafft wird. Das Netzwerk fordert, dass vorhandene bzw. noch auftretende Missstände im Gesundheits- und Pflegesystem von den jeweils (Mit)Verantwortlichen angesprochen werden können (= Beschwerdemanagement), ohne dass insoweit Nachteile (z.B. Mobbing, Kündigung) entstehen dürfen. Eine gesetzliche Vorschrift, die diesen Bedürfnissen ausreichend Rechnung trägt, wird als zwingend notwendig erachtet. Das Netzwerk wird zur Erreichung seiner Aufgabenstellung auf den politischen Bereich in Bund, Ländern und Kommunen (Parteien, Parlamente, Ministerien usw.) Einfluss nehmen bzw. die als geboten erscheinenden Statements abgeben und - soweit gewünscht und möglich – konstruktive Mitarbeit (z.B. in Gesundheitskonferenzen, Pflegekonferenzen, Arbeitsgemeinschaften) anbieten. Das Netzwerk veranstaltet regelmäßig offene Pflegetreffs und bietet damit eine Plattform für Informationen und Diskussionen. – Weitere Mitglieder sind herzlich willkommen. Der Jahresbeitrag ist mit 24,00 Euro niedrig angesetzt und kann aufgrund der Gemeinnützigkeit des Vereins steuerrechtlich abgesetzt werden.

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Logo von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk

Weitere Informationen:
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in DeutschlandVorstand: Werner Schell
Harffer Straße 59, 41469 Neuss
Telefon:02131 / 150779
Fax: 02131 / 167289
E-Mail: propflege@wernerschell.de
Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
Forum Werner Schell: index.php

Der vorstehende Text wurde wie folgt veröffentlicht:
Die bürgernahe Stadtteilzeitung
Erfttal aktuell
Ausgabe 1/2014
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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