Überstundenabbau durch Arbeitszeitverkürzung u. Jahresurlaub
Verfasst: 10.05.2011, 19:00
Hallo,
ich habe mal wieder eine Anfrage.
Sind die HL/PDL berechtigt, die erarbeiteten Überstunden durch eine Arbeitszeitverkürzung abzubauen? Seit geraumer Zeit werden die Überstunden der Pflegehilfskräfte durch eine verkürzte Arbeitszeit abgebaut. Diese Verkürzung wurde hierbei willkürlich und ohne Ankündigung in den Monatsdienstplänen festgeschrieben. Während der Frühdienste muss eine halbe Stunde (30min) und im Spätdienst ebenfalls eine halbe Stunde weniger gearbeitet werden. Und bei einem sogenannten kurzen Wechsel beginnt der Spätdienst um 14.00 Uhr und endet um 20,00 Uhr, da der nachfolgende Frühdienst ja um 06.00 Uhr beginnt.
Sind diese Regelungen gesetzlich?
Ich bitte hier um eine klärende Rückinfo.
Noch ein Problem. Ich wollte in diesem Jahr, wie jedes Jahr auch von der PDL bewilligt, 15 Tage Jahresurlaub in Anspruch nehmen. Zeitpunkt Ende August bis Mitte September. Dies wurde nun mit dem Hinweis abgelehnt, es gibt nur 12 Tage, da das Unternehmen nur 10 Urlaubstage zusammenhängend genommen wünscht. Die restlichen drei Tage sollen aus den vorhandenen Überstunden genommen werden. Dies ist aber nicht realistisch, da sie ja aus den o.a. Arbeitszeitverkürzungen abgebaut sind. Bin ich nun berechtigt, diese 15 Tage aus Gewohnheitsrecht einzufordern, wurde ja über Jahre hinweg genehmigt oder muss ich mich mit den 12 Urlaubstagen zufrieden geben.
Auch hier würde ich mich über eine klärende Info sehr freuen.
ich habe mal wieder eine Anfrage.
Sind die HL/PDL berechtigt, die erarbeiteten Überstunden durch eine Arbeitszeitverkürzung abzubauen? Seit geraumer Zeit werden die Überstunden der Pflegehilfskräfte durch eine verkürzte Arbeitszeit abgebaut. Diese Verkürzung wurde hierbei willkürlich und ohne Ankündigung in den Monatsdienstplänen festgeschrieben. Während der Frühdienste muss eine halbe Stunde (30min) und im Spätdienst ebenfalls eine halbe Stunde weniger gearbeitet werden. Und bei einem sogenannten kurzen Wechsel beginnt der Spätdienst um 14.00 Uhr und endet um 20,00 Uhr, da der nachfolgende Frühdienst ja um 06.00 Uhr beginnt.
Sind diese Regelungen gesetzlich?
Ich bitte hier um eine klärende Rückinfo.
Noch ein Problem. Ich wollte in diesem Jahr, wie jedes Jahr auch von der PDL bewilligt, 15 Tage Jahresurlaub in Anspruch nehmen. Zeitpunkt Ende August bis Mitte September. Dies wurde nun mit dem Hinweis abgelehnt, es gibt nur 12 Tage, da das Unternehmen nur 10 Urlaubstage zusammenhängend genommen wünscht. Die restlichen drei Tage sollen aus den vorhandenen Überstunden genommen werden. Dies ist aber nicht realistisch, da sie ja aus den o.a. Arbeitszeitverkürzungen abgebaut sind. Bin ich nun berechtigt, diese 15 Tage aus Gewohnheitsrecht einzufordern, wurde ja über Jahre hinweg genehmigt oder muss ich mich mit den 12 Urlaubstagen zufrieden geben.
Auch hier würde ich mich über eine klärende Info sehr freuen.