Schutz von Whistleblowern - Petition zeichnen !
Verfasst: 01.02.2011, 00:48
Aktuell !
Siehe auch unten stehende Pressemitteilung vom 01.08.2011
betr.:
Schutz der ArbeitnehmerInnen durch ein nachteilsfreies Beschwerdemanagement - Durch Neufassung des § 612a BGB die Öffentlichmachung von Mängeln in Pflegeeinrichtungen durch die MitarbeiterInnen gewährleisten!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... gement.php
Schreiben an den Deutschen Bundestag - Petitionsausschuss und Fraktionen - nachlesbar unter
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082011.pdf
+++
früherer Text:
Petition: Arbeitsrecht - Gesetzliche Regelungen zum besseren Schutz von Whistleblowern vom 09.12.2010
Ende Mitzeichnungsfrist 25.02.2011
Text der Petition
Der Bundestag möge gesetzliche Regelungen zum bestmöglichen Schutz von Whistleblowern beschliessen.
Begründung
==Präambel==
Whistleblowing als eine Form der Zivilcourage muss unterstützt und geschützt werden. Journalistische Quellen werden heute schon als wertvoll erachtet und sind in Deutschland bereits gut geschützt.
Der Begriff "Whistleblower" hat keine exakte deutsche Entsprechung. Ein Whistleblower ist jemand, der Missstände und illegales Handeln, wie beispielsweise Korruption, Insiderhandel oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz, bei medizinischen Behandlungen oder bei anderen Gelegenheiten erfährt, an die Öffentlichkeit bringt.
==Schutz von Whistleblowern==
Whistleblower sind ein wichtiges Korrektiv in jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Dazu ist es einerseits erforderlich, eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblower zu finden, andererseits muss die Gesellschaft darüber aufgeklärt werden, dass Whistleblower einen gesellschaftlichen Wert haben, wie dies für Presseinformanten schon etabliert ist.
Es sollte außerdem keine Einteilung in gute und schlechte Whistleblower vorgenommen werden. Die Einschätzung von Whistleblowing kann und darf nicht von der eigenen Interessenlage abhängen.
Die durch das Bundesverfassungsgericht und durch das Bundesarbeitsgericht gesetzte Rechtsprechung in Bezug auf Whistleblowing ist für den juristischen Laien nicht verständlich und stellt somit eine nicht hinzunehmende Rechtsunsicherheit dar. Jeder Whistleblower begibt sich dadurch in straf- und zivilrechtliche Unwägbarkeiten.
Dazu ist es notwendig, dass der Gesetzgeber das bisherige Vorgehen, einzelne begrenzte Rechtsbereiche unter Schutz zu stellen, aufgibt und stattdessen einen generellen und umfassenden Schutz für Whistleblower mit notwendigen Ausnahmen festschreibt.
https://epetitionen.bundestag.de/index. ... tion=15699
Siehe auch unten stehende Pressemitteilung vom 01.08.2011
betr.:
Schutz der ArbeitnehmerInnen durch ein nachteilsfreies Beschwerdemanagement - Durch Neufassung des § 612a BGB die Öffentlichmachung von Mängeln in Pflegeeinrichtungen durch die MitarbeiterInnen gewährleisten!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... gement.php
Schreiben an den Deutschen Bundestag - Petitionsausschuss und Fraktionen - nachlesbar unter
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082011.pdf
+++
früherer Text:
Petition: Arbeitsrecht - Gesetzliche Regelungen zum besseren Schutz von Whistleblowern vom 09.12.2010
Ende Mitzeichnungsfrist 25.02.2011
Text der Petition
Der Bundestag möge gesetzliche Regelungen zum bestmöglichen Schutz von Whistleblowern beschliessen.
Begründung
==Präambel==
Whistleblowing als eine Form der Zivilcourage muss unterstützt und geschützt werden. Journalistische Quellen werden heute schon als wertvoll erachtet und sind in Deutschland bereits gut geschützt.
Der Begriff "Whistleblower" hat keine exakte deutsche Entsprechung. Ein Whistleblower ist jemand, der Missstände und illegales Handeln, wie beispielsweise Korruption, Insiderhandel oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz, bei medizinischen Behandlungen oder bei anderen Gelegenheiten erfährt, an die Öffentlichkeit bringt.
==Schutz von Whistleblowern==
Whistleblower sind ein wichtiges Korrektiv in jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Dazu ist es einerseits erforderlich, eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblower zu finden, andererseits muss die Gesellschaft darüber aufgeklärt werden, dass Whistleblower einen gesellschaftlichen Wert haben, wie dies für Presseinformanten schon etabliert ist.
Es sollte außerdem keine Einteilung in gute und schlechte Whistleblower vorgenommen werden. Die Einschätzung von Whistleblowing kann und darf nicht von der eigenen Interessenlage abhängen.
Die durch das Bundesverfassungsgericht und durch das Bundesarbeitsgericht gesetzte Rechtsprechung in Bezug auf Whistleblowing ist für den juristischen Laien nicht verständlich und stellt somit eine nicht hinzunehmende Rechtsunsicherheit dar. Jeder Whistleblower begibt sich dadurch in straf- und zivilrechtliche Unwägbarkeiten.
Dazu ist es notwendig, dass der Gesetzgeber das bisherige Vorgehen, einzelne begrenzte Rechtsbereiche unter Schutz zu stellen, aufgibt und stattdessen einen generellen und umfassenden Schutz für Whistleblower mit notwendigen Ausnahmen festschreibt.
https://epetitionen.bundestag.de/index. ... tion=15699