Schutz von Whistleblowern - Petition zeichnen !

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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ekjj
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Schutz von Whistleblowern - Petition zeichnen !

Beitrag von ekjj » 01.02.2011, 00:48

Aktuell !

Siehe auch unten stehende Pressemitteilung vom 01.08.2011
betr.:
Schutz der ArbeitnehmerInnen durch ein nachteilsfreies Beschwerdemanagement - Durch Neufassung des § 612a BGB die Öffentlichmachung von Mängeln in Pflegeeinrichtungen durch die MitarbeiterInnen gewährleisten!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... gement.php
Schreiben an den Deutschen Bundestag - Petitionsausschuss und Fraktionen - nachlesbar unter
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... 082011.pdf

+++
früherer Text:
Petition: Arbeitsrecht - Gesetzliche Regelungen zum besseren Schutz von Whistleblowern vom 09.12.2010
Ende Mitzeichnungsfrist 25.02.2011
Text der Petition
Der Bundestag möge gesetzliche Regelungen zum bestmöglichen Schutz von Whistleblowern beschliessen.
Begründung
==Präambel==
Whistleblowing als eine Form der Zivilcourage muss unterstützt und geschützt werden. Journalistische Quellen werden heute schon als wertvoll erachtet und sind in Deutschland bereits gut geschützt.
Der Begriff "Whistleblower" hat keine exakte deutsche Entsprechung. Ein Whistleblower ist jemand, der Missstände und illegales Handeln, wie beispielsweise Korruption, Insiderhandel oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz, bei medizinischen Behandlungen oder bei anderen Gelegenheiten erfährt, an die Öffentlichkeit bringt.
==Schutz von Whistleblowern==
Whistleblower sind ein wichtiges Korrektiv in jeder freien und demokratischen Gesellschaft. Dazu ist es einerseits erforderlich, eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblower zu finden, andererseits muss die Gesellschaft darüber aufgeklärt werden, dass Whistleblower einen gesellschaftlichen Wert haben, wie dies für Presseinformanten schon etabliert ist.
Es sollte außerdem keine Einteilung in gute und schlechte Whistleblower vorgenommen werden. Die Einschätzung von Whistleblowing kann und darf nicht von der eigenen Interessenlage abhängen.
Die durch das Bundesverfassungsgericht und durch das Bundesarbeitsgericht gesetzte Rechtsprechung in Bezug auf Whistleblowing ist für den juristischen Laien nicht verständlich und stellt somit eine nicht hinzunehmende Rechtsunsicherheit dar. Jeder Whistleblower begibt sich dadurch in straf- und zivilrechtliche Unwägbarkeiten.
Dazu ist es notwendig, dass der Gesetzgeber das bisherige Vorgehen, einzelne begrenzte Rechtsbereiche unter Schutz zu stellen, aufgibt und stattdessen einen generellen und umfassenden Schutz für Whistleblower mit notwendigen Ausnahmen festschreibt.
https://epetitionen.bundestag.de/index. ... tion=15699

Anja Jansen
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Whistleblowing - Petition zeichnen

Beitrag von Anja Jansen » 01.02.2011, 08:58

Hallo,

ich schrieb bereits im Dezember 2010:

"Ob Whistleblowing der richtige Weg ist, Missstände in der Arbeitswelt, z.B. in Pflegeeinrichtungen, abzustellen, wage ich einmal zu bezweifeln. Vernünftiger ist meiner Meinung nach, die betriebsinternen Beschwerdemöglichkeiten auszubauen und insoweit einen gesetzlichen Schutz vorzusehen. Anonymes Vorgehen ist nach meinen Vorstellungen immer ein wenig problematisch und sollte nicht zur Regel erhoben werden."
Siehe auch
viewtopic.php?t=15198&highlight=whistleblower
viewtopic.php?t=7335&highlight=whistleblower
viewtopic.php?t=9875&highlight=whistleblower
viewtopic.php?t=12379&highlight=whistleblower
viewtopic.php?t=13942&highlight=612a

Unabhängig von meiner kritischen Sichtweise ist es vielleicht doch sinnvoll, die Petition zu zeichnen. Denn dann kommt das Thema offen zur Sprache und es werden möglicherweise entsprechende Lösungen erörtert und gesetzlich ausformuliert, so oder so.

Lb. Grüße Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!

Rauel Kombüchen
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Nachteilsfreies Beschwerdemanagement nach § 612a BGB

Beitrag von Rauel Kombüchen » 11.02.2011, 11:46

Nachteilsfreies Beschwerdemanagement nach § 612a BGB

Ich unterstütze die Initiativen zum nachteilsfreien Beschwerdemanagement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:
viewtopic.php?t=13942
Entsprechende Vorschläge gab es bereits einmal. Sie wurden aber im Bundestag nicht abschließend diskutiert. Nun erscheinen insoweit neue Initiativen mehr als vernünftig.
Regelungen zum Whistleblowing sind m.E. zur Zeit nicht mehrheitsfähig. Diesbezügliche Aktivitäten laufen folglich ins Leere.

Rauel K.
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

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Nachteilsfreies Beschwerdemanagement & Pflegenotstand

Beitrag von Pflegefan » 14.02.2011, 11:04

Rauel Kombüchen hat geschrieben: ... Nachteilsfreies Beschwerdemanagement nach § 612a BGB
Ich unterstütze die Initiativen zum nachteilsfreien Beschwerdemanagement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:
viewtopic.php?t=13942
Entsprechende Vorschläge gab es bereits einmal. Sie wurden aber im Bundestag nicht abschließend diskutiert. Nun erscheinen insoweit neue Initiativen mehr als vernünftig.
Regelungen zum Whistleblowing sind m.E. zur Zeit nicht mehrheitsfähig. Diesbezügliche Aktivitäten laufen folglich ins Leere. ....
Rauel, das sehe ich auch so. Ich würde mir im Übrigen eine aktuelle Petition zum Pflegenotstand wünschen. Mehr Pflegepersonal ausbilden und einstellen - und natürlich besser vergüten.
MfG Pflegefan
"Die Menschenwürde ist unanstastbar" (Art. 1 Grundgesetz). Dies muss in der Pflege oberste Handlungsmaxime sein - für alle!

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Bedeutung von Whistleblowing anerkennen

Beitrag von Presse » 22.07.2011, 12:00

Bedeutung von Whistleblowing anerkennen
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Die Bedeutung von Whistleblowing soll für die Gesellschaft anerkannt werden und Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sollen geschützt werden. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag (17/6492 http://dip.bundestag.de/btd/17/064/1706492.pdf ).

Deshalb soll die Bundesregierung bis Ende 2011 ein Gesetzentwurf zum Schutz und zur Förderung der Tätigkeit von Hinweisgebern vorlegen. Darin soll unter anderem eine positive kulturelle Einstellung und gesellschaftliche Anerkennung gegenüber Whistleblowing befördert werden und deren Tätigkeit von der Diffamierung als Denunzianten befreit werden. Das Gesetz solle vor allem jene schützen, die durch eigene Hinweise oder Unterstützungshandlungen Vergeltungsmaßnahmen befürchten müssten. Dazu sollen auch Personen außerhalb klassischer Arbeitsverhältnisse wie zum Beispiel Berater sowie Leiharbeiter gehören.

Im Gesetz solle Whistleblowing definiert werden als gutgläubige Weitergabe von Informationen, insbesondere über widerrechtliche Handlungen, Fehlverhalten oder allgemeine Gefahren, die eine Bedrohung für Gesundheit, Leben, Freiheit, Umwelt oder andere berechtigte Interessen des Einzelnen oder Gesellschaft darstellen. Zudem fordern die Abgeordneten, dass anonymes Whistleblowing ermöglicht wird. Die Identität von Hinweisgebern solle geschützt und vertraulich behandelt werden. Daneben soll die Bundesregierung die gesetzlichen Neuregelungen mit einem Maßnahmenpaket flankieren, mit dem die Förderung und die Unterstützung von mehr Zivilcourage in Ausbildung, Privatleben und Beruf gefördert und unterstützt wird.

Im Gesetz soll die Bedeutung der Tätigkeit von Hinweisgebern hervorgehoben werden, schreibt die Fraktion zur Begründung. Sie würden der Gesellschaft mit ihrem Engagement und ihrer Zivilcourage wichtige Dienste leisten. Dadurch würden Korruption, Steuerhinterziehung oder Verstöße gegen Gesetze und internationale Abkommen enthüllt.

Quelle: Mitteilung vom 22.07.2011
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
http://www.bundestag.de, Mobil: m.bundestag.de

WernerSchell
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Beschwerdemanagement & Whistleblowerschutz

Beitrag von WernerSchell » 30.07.2011, 14:32

Wir machen auf die nachstehende Pressemitteilung aufmerksam und empfehlen eine Weiterverbreitung.
Die Diskussion zum Thema wird in diesem Forum unter folgender Adresse geführt:

viewtopic.php?p=60583#60583
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Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist Kooperationspartner der „Aktion Saubere Hände.“


Pressemitteilung vom 01.08.2011

Schutz der ArbeitnehmerInnen durch ein nachteilsfreies Beschwerdemanagement - Durch Neufassung des § 612a BGB die Öffentlichmachung von Mängeln in Pflegeeinrichtungen durch die MitarbeiterInnen gewährleisten!

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat am 01.08.2011 in einer umfangreichen Zuschrift alle Fraktionen im Deutschen Bundestag und den Petitionsausschuss gebeten, durch eine Novellierung von § 612a BGB sicherzustellen, dass ArbeitnehmerInnen Mängel im Betrieb (folglich auch in Pflegeeinrichtungen) ohne Nachteile ansprechen und ggf. öffentlich machen können. Der Text dieser Zuschrift ist auf der Internetseite von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk unter Pressemitteilungen (Statements und offene Briefe) im vollen Wortlaut nachlesbar und abrufbar.

Mit dem Antrag von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk können die Bestrebungen, den allgemeinen Whistleblowerschutz für die Bundesrepublik Deutschland voran zu bringen, unterstützt werden.

Wer die Petition von Pro Pflege –Selbsthilfenetzwerk unterstützen möchte, sollte sich schnellstmöglich per Briefpost (mit Unterschrift) gegenüber dem Deutschen Bundestag äußern und die Petition mit zeichnen (Mustertext als Vorschlag angefügt).

Werner Schell
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege- Selbsthilfenetzwerk

Die vorstehende Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung frei
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Mustertext als Vorschlag:

(Name, Anschrift, Datum)…

An den
Deutschen Bundestag – Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11o11 Berlin

Betr.: Schutz der ArbeitnehmerInnen durch ein nachteilsfreies Beschwerdemanagement - Durch Neufassung des § 612a BGB die Öffentlichmachung von Mängeln in Pflegeeinrichtungen durch die MitarbeiterInnen gewährleisten!
Bezug: Petition von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 01.08.2011 (Vorstand: Werner Schell, Harffer Straße 59, 41469 Neuss)

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich/wir unterstütze(n) die vorbezeichnete Petition von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk (Neuss) und zeichnen sie hierdurch mit.
Mit freundlichen Grüßen
(Vor- und Zuname)
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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