Wie Sie verschlüsselte Botschaften im Arbeitszeugnis von Bewerbern schnell entschlüsseln
Nach dem Gesetz muss ein Arbeitszeugnis wohlwollend im Sinne des Arbeitnehmers ausgestellt werden. Das macht es Ihnen natürlich schwer, ein Bewerberzeugnis zu entschlüsseln. Auf die folgenden Formulierungen sollten Sie besonders achten:
Arbeitserleichterungen: "... machte häufig Vorschläge zu Arbeitserleichterungen". Damit wird auf einen faulen und bequemen Arbeitnehmer hingewiesen, dem es an ausreichendem Einsatz mangelt. Etwas anderes gilt allerdings, wenn zum Beispiel der Zusatz "...wodurch Marketingkosten eingespart werden konnten" gewählt wurde. Dann hatte der Bewerber einen Blick für Innovationen.
Ausscheiden: Steht im Arbeitszeugnis nur, wann der Arbeitnehmer ausgeschieden ist, nicht aber, warum, dann können Sie zuverlässig davon ausgehen, dass das alte Arbeitsverhältnis durch eine verhaltensbedingte Kündigung beendet wurde. Achtung:
Wird das Ausscheiden mit dem Wegfall des Arbeitsplatzes ("Rationalisierungsmaßnahmen", "reduziertes Auftragsvolumen") begründet, ist dies für Ihren Bewerber nicht negativ gemeint.
Betriebsklima: Steht im Arbeitszeugnis "... hat stets zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen...", dann will der Zeugnisschreibende damit andeuten, dass der Arbeitnehmer dem Alkohol mehr als zuträglich zuspricht und/oder Klatsch und Tratsch weiter erzählt.
Einfühlungsvermögen: "...bewies viel Einfühlungsvermögen in die Probleme anderer Mitarbeiter" bedeutet im Klartext, dass der Bewerber auf Sexualkontakte im Betrieb aus war oder solche gar gehabt hat.
Einvernehmlich: "Das Arbeitsverhältnis wurde im gegenseitigen Einvernehmen gelöst". Das bedeutet, dass der Bewerber noch schnell seine Kündigung eingereicht hat, bevor er an die frische Luft befördert wurde. Das gilt insbesondere, wenn die Bemerkung ohne weitere Zusätze im Arbeitszeugnis steht.
Geselligkeit: "...war wegen seiner Geselligkeit bei der Belegschaft beliebt". Damit wird eine so genannte „Betriebsnudel“ beschrieben, die vielleicht auch noch dem Alkohol sehr verbunden war.
Pünktlichkeit: "...war stets pünktlich". Eine solche Bemerkung bedeutet, dass dem Verfasser des Arbeitszeugnisses nichts Positives über den Bewerber eingefallen ist. Pünktlichkeit ist selbstverständlich! Wird sie trotzdem ausdrücklich erwähnt, bedeutet das nur: Der Bewerber taugt nichts, aber wenigstens war er immer pünktlich.
Verbesserungsvorschläge: Steht im Arbeitszeugnis "...war immer für einen Verbesserungsvorschlag gut", ist das eine sehr zweischneidige Bemerkung! Ist dies nicht mit Zusätzen garniert, die klarstellen, dass die Verbesserungsvorschläge auch umgesetzt wurden, wird der Bewerber durch diese Beurteilung als Querulant und Besserwisser entlarvt.
Quelle: Mitteilung vom 5.12.2006
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