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Chefarzt wegen zweiter Ehe gekündigt

Verfasst: 30.06.2010, 06:48
von Presse
Chefarzt wegen zweiter Ehe gekündigt - Rechtsstreit in zweiter Runde
Die katholische Kirche geht rigoros gegen den "Sittenverfall" in den eigenen Reihen vor: Dem Chefarzt eines katholischen Krankenhauses in Düsseldorf wurde gekündigt, weil er nach einer Scheidung erneut geheiratet hatte. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=609 ... echt&n=268

Tendenzbetrieb und Leitbild und Werte

Verfasst: 30.06.2010, 07:24
von Anja Jansen
Es geht hier um einen Tendenzbetrieb. Dort können hohe Anforderungen an die MitarbeiterInnen gestellt werden, wenn es um die Frage geht, ob sie in ihrem dienstlichen und außerdienstlichen Verhalten dem jeweiligen Leitbild entsprechen. Daher muss ein Chefarzt durchaus damit rechnen, dass er bei eherechtlichen Komplikationen "nicht mehr passt" und dann entlassen wird. Ich meine, dass dies ständige Praxis ist und auch durch entsprechende arbeitsgerichtliche Entscheidungnen abgesichert ist.

Ich würde mir allerdings wünschen, dass solch hohe Anforderungen auch an unser führendes Politikpersonal gestellt werden. Wie oft waren Kanzler a.D. Schröder und EX-Außenminister Fischer verheiratet bzw. geschieden? Wird nicht mittlerweile öffentlich die Patchworkfamilie als Standard gepriesen?

Ich will hier nicht richten. Aber in dieser Gesellschaft ist die wertemäßige Ausrichtung ein wenig ins Trudeln geraten.

Anja

Zurück zur Inquisition?

Verfasst: 01.07.2010, 14:22
von Lutz Barth
Auch ich will hier nicht "richten" - aber mit Verlaub, auch wenn in Grenzen das kirchenspezifische Arbeitsrecht zu akzeptieren ist, sollte dann jedenfalls im Individualarbeitsrecht - zumal wenn es sich nicht um Amtsträger handelt - andere Maßstäbe, nämlich die des staatlichen Arbeitsrechts gelten. Allerdings vertritt hier das BVerfG eine andere Position.

Ungeachtet dessen erscheint es in der von einer Wertepluralität gekennzeichneten Gesellschaft nicht erforderlich, speziell an christliche Werte zu erinnern, mal ganz abgesehen davon, dass Abgeordnete nicht dazu berufen sind, gleichsam den "Gedanken des Tendenzbetriebes" in die Politik hineinzutragen. Dies gebietet eben nicht Art. 38 des Grundgesetzes und insofern ist es völlig belanglos, ob und wie oft ein Politiker verheiratet war. Wir sollten es vermeiden, über verstaubte Werte den Einen oder Anderen zu stigmatisieren.

Hinweis:

LAG Düsseldorf, Urt. v. 01.07.10 (Az. 5 Sa 996/09)

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat heute festgestellt, dass die Kündigung eines Abteilungsarztes (Chefarzt) eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft wegen dessen erneuter Eheschließung im konkreten Einzelfall unwirksam ist. Die Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund am 30.03.2009 zum 30.09.2009 gekündigt. Der dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegende Arbeitsvertrag bedingt die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre. >>> weiter

Quelle: LAG Düsseldorf, Pressemitteilung v. 01.07.10 >>> http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_s ... _17_10.pdf <<< (pdf.)

Privatleben ohne Kirche !

Verfasst: 24.09.2010, 06:40
von Gaby Modig
Im Forum las ich unter:
viewtopic.php?t=14848

Urteil:
Kündigung wegen Ehebruchs ist rechtswidrig
Die Kündigung eines Organisten wegen einer außerehelichen Beziehung durch die katholische Kirche ist nicht rechtens. Deutschland habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in diesem Fall. ..... [mehr]
http://mail.tagesschau.de/red.php?lid=90900&ln=10

Die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes ist ja eigentlich nicht eine neue Sichtweise. Ähnliche Einschätzungen gab es doch schon.

G.M.