Pause abkaufen ?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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gitona
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Pause abkaufen ?

Beitrag von gitona » 25.06.2010, 13:30

Hallo
Hatte eine interessante Unterhaltung mit meiner Vorgesetzten, sie ist der Meinung daß unser Arbeitgeber das Recht hat uns die Pause abzukaufen, wenn er nicht in der Lage ist diese zu Gewährleisten.
Es geht um die Nachtschwestern, die 9Stunden die Nacht durcharbeiten müssen, weil die Planstelle gestrichen wurde die für die Pausenablösung zuständig war. Die andere Möglichkeit würde darin bestehen daß die halbe Stunde als Bereitschaftsdienst gerechnet würde anstatt Pause.
Ich kenne zwar das Arbeitszeitgesetz §4, habe aber nichts gefunden was die Aussage meiner Vorgesetzten widerlegt oder bestätigt.
Meine Meinung ist,daß mir keiner meine Pause abkaufen darf und daß Bereitschaftsdienst anstatt Pause auch nicht rechtens ist. Hab im Internet gesucht aber nichts so richtig handfestes gefunden. Hätte jemand ein paar hilfreiche Link ?
gitona

Herbert Kunst
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Arbeitszeitrecht flexibel gestaltet

Beitrag von Herbert Kunst » 25.06.2010, 13:47

Hallo gitona,
das Arbeitszeitgesetz - und in Verbindung damit Tarifverträge - regeln viele Angelegenheiten der Arbeitszeit verbindlich. In einer Reihe von Fällen sind Abweichungen bzw. besondere Vereinbarungen möglich. Dies ist absichtlich so gewollt, weil das Arbeitszeitrecht flexibel gestaltet sein soll.
Ansonsten können Abweichungen immer dann laufen, wenn sich beide Parteien einig sind (wo kein Kläger, da kein Richter). Man könnte dann ggf. auch von Trixereien sprechen. Darüber möchte ich aber nicht spekulieren.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de

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Pausenregelung grundsätzlich zwingend

Beitrag von Rita Reinartz » 27.06.2010, 07:32

Meine Meinung:

Die Ruhepausenregelung in § 4 Arbeitszeitgesetz ist grundsätzlich zwingend. Abweichungen sind aufgrund des § 14 Arbeitszeitgesetz möglich:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Ein Abkaufen der Pause halte ich für nicht zulässig, also für gesetzeswidrig. Soweit allerdings beide Parteien zu einer einvernehmlichen Regelung kommen, gilt: wo kein Kläger, da kein Richter.

R.R.
Menschenwürdegarantie bedarf bei der Umsetzung entsprechender Rahmenbedingungen. Insoweit gibt es aber Optimierungsbedarf!

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Ökonomisierung im Arbeitsschutzrecht

Beitrag von Gaby Modig » 28.06.2010, 06:54

Hallo,
wer eine "Pause abkaufen" will, verfolgt sicherlich keine arbeitnehmerfreundlichen Ziele. Es zeigt mir, dass die im Gesundheitswesen ausgegebene Parole "Ökonomisierung" vor nichts halt macht.
MfG Gaby
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

Lutz Barth
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Wenn die Ausnahme zur "Regel" wird ...

Beitrag von Lutz Barth » 29.06.2010, 06:47

dann könnte es ggf. hilfreich sein, ggf. den Betriebsrat/Personalrat/Mitarbeitervertretung zu konsultieren, da diese gehalten sind, auch über die Einhaltung sog. Schutzrechte der Arbeitnehmerschaft zu wachen.

Insofern mag es zwar aus individualarbeitsrechtlicher Perspektive keinen "Richter geben, wo kein Kläger ist", wohl aber einen Betriebsrat (resp. Personalrat / Mitarbeitervertretung), die sich der Problematik annehmen können, mal abgesehen davon, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass die Aufsichtsbehörde mit durchaus einschneidenden Folgen tätig werden kann.

Auch wenn "außergewöhnliche Fälle" gleichsam Ausnahmen gestatten, dürfen diese nicht zur Regel erhoben werden.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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