Neue Probezeit bei Stundenerhöhung?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Hasilein
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Neue Probezeit bei Stundenerhöhung?

Beitrag von Hasilein » 27.04.2010, 11:14

Hallo,
eine Kollegin arbeitet seit 5 Jahren in einer Institution mit 50%.
Sie möchte die Wochenstunden gerne erhöhen, der AG ist nicht abgeneigt. Die Kollegin möchte auf 75% gehen.
Der Arbeitgeber hat ihr nun diese 75% angeboten. Am ursprünglichem Arbeitsvertrag sollte sich nichts ändern, allerdings möchte der Arbeitgeber eine Probezeit von 6 Monaten haben?
Darf er das machen auf welcher Grundlage und wie kann sich die Kollegin verhalten?
Gruss
Hasi
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Rob Hüser
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Probezeit bei Vertragsänderung ?

Beitrag von Rob Hüser » 27.04.2010, 14:05

Hallo Hasi,
ich weiß nicht, ob ich hilfreich antworten kann. Aber es ist wohl so, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ausweitung der Stundenzahl hat. Es geht daher folgerichtig um eine freiwillige Vereinbarung, die auf neuer Grundlage ablaufen kann. Insoweit ist grundsätzlich auch eine Probezeit vorstellbar. Allerdings scheint eine solche Probezeit überflüssig, da sich die beiden Vertragspartner ja reichlich kennen. Wenn man einmal davon ausgeht, dass eine Probezeit rechtens ist, dann kann sie sich m.E. nur auf die Ausweitung der Stundenzahl und nicht auf das jetzige Arbeitsverhältnis beziehen. Das sollte man vorsorglich klar stellen.
MfG Rob
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R.Koep
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Beitrag von R.Koep » 27.04.2010, 22:33

Sehr geehrte Damen und Herren,

die sogenannte Probezeit ist eine Arbeitsvertraglicheregelung indem beide sich sechs Monate erproben können. Nachdem der Mitarbeiter seine Probezeit bestanden hat, kommen für alle anderen Vertraglichenvetrpflichtungen keine Probezeiten mehr in betracht. Hierzu hätte der Arbeitgeber die Stundenzahl für einen befristeten Zeitraum erhöhen kann, hat er es nicht - geht es nicht zu Lasten des Arbeitnehmers.

Mit freundlichen Grüßen
R.Koe

Hasilein
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Beitrag von Hasilein » 28.04.2010, 07:07

Guten Morgen!
Betreffende Person ist seit fünf Jahren beim AG beschäftigt und hat regelmässig sowieso mehr als die vereinbarte Stundenzahl gearbeitet. Im Prinzip hat der MA sich bereits "automatisch" bewährt durch die ständige Einspringerei und damit verbundener Erhöhung der Arbeitszeit. Ich hatte das Thema schon einmal eingestellt, damals hat der Mitarbeiter die Annahme der Probezeit verweigert und der AG war der Meinung, dann gibt es gar nichts. Dieses Mal ist der AG von alleine auf den MA zugekommen und hat erneut diesen Vorschlag gemacht.
Da die MAV involviert wurde, bräuchte man für den AG Argumente, die am besten noch nachlesbar wären.
Jedenfalls ist das in diesem Haus noch niemals so gehandhabt worden.
Es besteht der Verdacht, dass die Geschäftsführung der Mitarbeiterin einen neuen, sogenannten flexiblen Arbeitsvertrag geben möchte. Dort wird nur eine bestimmte Stundenzahl fest eingetragen, die anderen werden "flexibel" abgerufen. Die zuletzt eingestellten MA haben alle diese Verträge und der MA um den es hier geht, hat einen "alten" Vertrag. 2005 wurde in diesem Haus die KDAVO eingeführt.
Also es gibt scheinbar keine Bestimmung/Gesetz/Vorschrift, die es dem AG verbietet so vorzugehen oder kann man das von einer Stelle prüfen lassen?
Leben und leben lassen!

Rob Hüser
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Probezeit - Arbeitgeber am stärkeren Hebel

Beitrag von Rob Hüser » 28.04.2010, 10:47

Hallo Hasi,
die jetzt in Aussicht genommene Neugestaltung ist wohl ausdrücklich nirgendwo geregelt. Der Arbeitgeber sitzt am stärken Hebel. Wie gesagt: Man sollte darauf achten, dass durch die jetzt gewollte Probezeit nicht das bestehende Arbeitsverhältnis berührt wird.
MfG Rob
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Beitrag von Hasilein » 30.04.2010, 11:33

Vielen Dank an alle Anworter, ich habe die Infos weitergegeben und hoffe, sie können hilfreich wirken.
Gruss
Hasi
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