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Mitbestimmung auf Station

Verfasst: 18.03.2010, 12:35
von gitona
Hallo,
bei uns auf Station herrscht zur Zeit eine etwas angespannte Stimmung.
Unsere Stationöse hat unser Wunschbuch entfernt, sie möchte sich nicht mehr vorschreiben lassen, wem sie wann frei geben soll. Dann verbietet sie das Aushängen von Informationsmaterial am stationsinternen schwarzen Brett, wenn die Zettel von ihr nicht abgesegnet wurden. Es waren z.B. Infomaterial von Verdi zu Überlastung, Einladungen etc.
Kann sie das so einfach, oder haben die Mitarbeiter da auch noch ein Wörtchen mitzureden ?
Wer kann mir raten ?
Danke

Arbeitgeber hat das Direktions- und Weisungsrecht

Verfasst: 18.03.2010, 18:46
von PflegeCologne
Hallo gitona,

möglicherweise verhält sich die Stationsleitung im Umgang mit dem Personal total ungeschickt. Andererseits ist es so, dass der Arbeitgeber, vertreten durch seine jeweiligen Führungskräfte, Dienstplanungen vorzunehmen hat. Dabei muss natürlich korrekt vorgegangen werden, unter Beachtung aller arbeitsrechtlichen Vorgaben. Ansonsten ist aber der Arbeitgeber doch relativ frei, muss also die Wünsche der Arbeitnehmer nicht zwingend berücksichtigen.
Aushänge im Betrieb - außerhalb der für die Arbeitnehmervertretung vorgesehenen Informationsmöglichen - können natürlich vom Arbeitgeber unterbunden werden. Auch Informationen, die das Personal interessieren, sind dabei nicht anders zu beurteilen. Wenn es sich um einen kirchlichen Arbeitgeber handelt, wird er sogar noch eher gewerkschaftliches Handeln im Betrieb unterbinden wollen.
Möglicherweise ist es sinnvoll, die angesprochenen Streitpunkte mit der Arbeitnehmervertretung zu erörtern. Sie ist im Zweifel eher in der Lage, mit der Betriebsleitung über die streitigen Themen zu sprechen und vielleicht eine gemeinsame Basis für das weitere Miteinander zu finden.

Mfg Pflege Cologne

Geben und Nehmen

Verfasst: 26.03.2010, 01:04
von R.Koep
Sehr geehrte Damen und Herren,

auch ich kann die Angaben von PflegeCologne nur bestätigen. Der Dienstgeber hat sein Direktionsrecht und kann nach diesem ( und nach den Gesetzlichen Grundlagen ) die Mitarbeiter nach billigem Ermessen einsetzen. Ein Wunschbuch bzw. Wünsche sind dabei nicht zwingend zu berücksichtigen.
Da es sich, wie ich im Vorbericht gelesen hatte, um einen kirchlichen Arbeitgeber handlt, wird dieser Informationsmaterial nicht dulden und unterbinden.
Aus f*g mit Stationsleitungen macht es immer einen Sinn, diesen einmal zu verdeutlichen, dass vom Arbeitnehmer auch erwartet wird, dass diese im Nofällen auch einspringen. Das Wunschbuch ist zum Teil ein Geben und Nehmen, denn wenn keiner mehr einspringt, steht der Dienstgeber auch schlecht da.

Mit freundlichen Grüßen
R.Koep