Leistungsgerechte Bezahlung-kein Gespräch-kein Geld?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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gitona
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Leistungsgerechte Bezahlung-kein Gespräch-kein Geld?

Beitrag von gitona » 14.10.2009, 14:31

Hallo
Arbeite im Krankenhaus öffentlicher Dienst. Für dieses Jahr wurde die Leistungsgerechte Bezahlung in meiner Klinik eingeführt. Bis Ende Oktober müssen die Beurteilungsbögen abgegeben werden. Nun mein Problem:
Weder ich noch meine Kolleginnen hatten ein Gespräch mit Ausfüllen des Bogens für Leistungsgerechte Bezahlung. Die Stationsleitung ist seit Montag in Urlaub, eine Stellvertretung gibt es zur Zeit nicht.
Auf Nachfragen bei der Personalstelle wurde mir mitgeteilt, keine fristgerechte Abgabe der Beurteilungsbögen kein Geld.
Könnten wir im Team uns gegenseitig beurteilen um die Frist einzuhalten ?
Wenn nein, ist unsere Leitung Schadenersatzpflichtig , da sie die Frist einfach verpennt hat ?
Unsere PDL ist zur Zeit in Urlaub und kann auch nicht gefragt werden.
Wer weiß Rat ?
gitona

Rauel Kombüchen
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Re: Leistungsgerechte Bezahlung-kein Gespräch-kein Geld?

Beitrag von Rauel Kombüchen » 14.10.2009, 14:42

gitona hat geschrieben: .... Arbeite im Krankenhaus öffentlicher Dienst. Für dieses Jahr wurde die Leistungsgerechte Bezahlung in meiner Klinik eingeführt. Bis Ende Oktober müssen die Beurteilungsbögen abgegeben werden. Nun mein Problem:
Weder ich noch meine Kolleginnen hatten ein Gespräch mit Ausfüllen des Bogens für Leistungsgerechte Bezahlung. Die Stationsleitung ist seit Montag in Urlaub, eine Stellvertretung gibt es zur Zeit nicht.
Auf Nachfragen bei der Personalstelle wurde mir mitgeteilt, keine fristgerechte Abgabe der Beurteilungsbögen kein Geld.
Könnten wir im Team uns gegenseitig beurteilen um die Frist einzuhalten ?
Wenn nein, ist unsere Leitung Schadenersatzpflichtig , da sie die Frist einfach verpennt hat ?
Unsere PDL ist zur Zeit in Urlaub und kann auch nicht gefragt werden.
Hallo Gitona,
ich denke, dass der Arbeitgeber gewährleisten muss, dass die von der Personalstelle benötigten Beurteilungsbögen von den zuständigen Vorgesetzten ausgefertigt werden. Wenn die Vorgesetzten nicht gespurt haben, dürfen die betroffenen Arbeitnehmer dadurch nicht benachteiligt werden.
Ich denke, dass dem Arbeitgeber vorgeschlagen werden sollte, falls er nicht selbst darauf kommt, eine Nachfrist zu gewährleisten. Dass sich die ArbeitnehmerInnen gegenseitig selbst beurteilen, kann ja nicht richtig sein. Es empfiehlt sich im Übrigen hinsichtlich der Verfahrensweise ein Gespräch mit dem Personalrat. Vielleicht ist ein Brief an den Arbeitgeber geboten, indem auf die gegebenen Umstände aufmerksam gemacht und eine Nachbeurteilung erbeten wird. Sollte die Personalstelle weiterhin auf Fristversäumnis plädieren, müsste eine massive Beschwerde geschrieben und ggf. auf leistungsgerechte Vergütung geklagt werden. Aber eine solche harte Gangart sollte tunlichst vermieden werden.
MfG Rauel
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