Was ist ein Tendenzbetrieb?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Gast

Re: Was ist ein Tendenzbetrieb?

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 12:48

Jochen, nachfolgend ein Auszug aus dem Betriebsverfassungsgesetz:
BetrVG § 118 Geltung für Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften
(1) Auf Unternehmen und Betriebe, die unmittelbar und überwiegend
1. politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder
2. Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung, auf die Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes Anwendung findet,
dienen, finden die Vorschriften dieses Gesetzes keine Anwendung, soweit die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs dem entgegensteht. Die §§ 106 bis 110 sind nicht, die §§ 111 bis 113 nur insoweit anzuwenden, als sie den Ausgleich oder die Milderung wirtschaftlicher Nachteile für die Arbeitnehmer infolge von Betriebsänderungen regeln.
(2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen unbeschadet deren Rechtsform.
Alles klar ?

Gast

Re: Was ist ein Tendenzbetrieb?

Beitrag von Gast » 19.07.2003, 12:49

Hallo Jochen,
ich fand den folgenden Kurztext:
Unter Tendenzbetrieben muss man sich solche Unternehmen vorzustellen, die (mindestens überwiegend) politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Zwecken oder solchen der Berichterstattung und der Meinungsbildung dienen (z.B. ein Krankenhaus unter der Regie der Caritas oder Diakonie). Tendenzbetriebe unterliegen nur beschränkt dem Betriebsverfassungsgesetz, § 118 Betriebsverfassungsgericht (BetrVerfG).
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian

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