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Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar

Verfasst: 30.06.2009, 12:06
von Presse
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;
Begleitgesetz verfassungswidrig, soweit Gesetzgebungsorganen keine
hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt wurden


Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 72/2009 vom 30. Juni 2009

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2009
– 2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08, 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08 und 2 BvR 182/09 –

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 00208.html

Deutschland darf EU-Vertrag vorerst nicht unterzeichnen

Verfasst: 30.06.2009, 13:29
von Presse
Deutschland darf EU-Vertrag vorerst nicht unterzeichnen

Die Bundesrepublik Deutschland darf dem EU-Reformvertrag von Lissabon vorerst nicht zustimmen. Wie das Bundesverfassungsgericht entschied, sind zwar das deutsche Zustimmungsgesetz sowie der europäische Vertrag selbst mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. Bevor jedoch Bundespräsident Horst Köhler unterschreiben kann, müssten die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden, hieß es im Urteil der höchsten Verfassungsrichter.

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Bundestag muss für EU-Vertrag nachsitzen

Verfasst: 30.06.2009, 15:16
von Presse
LISSABON-URTEIL
Bundestag muss für EU-Vertrag nachsitzen


Von Philipp Wittrock

Die Sommerpause des Bundestages fällt kürzer aus als geplant: Weil das Bundesverfassungsgericht das Parlament zu Nachbesserungen am Vertrag von Lissabon verdonnert hat, kommen die Abgeordneten Ende August zu einer Sondersitzung zusammen. Das Urteil finden die meisten trotzdem richtig.
.... (mehr)
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 80,00.html

... europäische Einigung nicht blockiert

Verfasst: 01.07.2009, 07:56
von Cicero
Es ist zu begrüßen, dass der Vertrag von Lissabon einiger Klarstellungen durch den Bundestag bedarf. Wichtige nationalstaatliche Grundsätze dürfen nicht verloren gehen. Insoweit ist die Entscheidung des BVerfG ein Segen. Andererseits wird die europäische Einigung nicht blockiert.

Cicero

Re: Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar

Verfasst: 01.07.2009, 15:25
von Claridge
Presse hat geschrieben:Begleitgesetz verfassungswidrig, soweit Gesetzgebungsorganen keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt wurden[/size]
Allein das zeigt doch das sich die wenigsten Abgeordneten den Vertrag durchgelesen geschweige denn sich damit befasst haben!
Diese Tatsache ist zwar bekannt aber leider bei den meisten Deutschen nicht angekommen.
Nicht bekannt hingegen ist das mit diesem Vertrag unser Sozialrecht den Bach hinuntergeht und dem Turbokapitalismus dem wir die jetzige Krise zu verdanken haben Tür und Tor ganz weit aufgehalten werden.
Das einzige was mir zu den sog. Volksvertretern die ohne sich zu informieren ihre Hände zur Zustimmung erhoben haben einfällt:
Herr laß Hirn regnen und bitte nicht zu knapp!
@ Cicero
Mir will nun wirklich nicht einleuchten warum ohne dem Lissaboner Vertrag die europäische Einigung blockiert wird. Aber vielleicht kannst du mir einige Argumente dazu liefern.

Re: Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar

Verfasst: 01.07.2009, 16:01
von Cicero
Claridge hat geschrieben: ... Mir will nun wirklich nicht einleuchten warum ohne dem Lissaboner Vertrag die europäische Einigung blockiert wird. Aber vielleicht kannst du mir einige Argumente dazu liefern.
Wollte eigentlich nur klarstellen, dass das BVerfG mit seiner Entscheidung nichts blockiert. Aber ohne EU-Grundlagenvertrag hätte die Europäische Verständigung auch weiter gehen können.

Cicero