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Was bedeutet "unverzüglich"?

Verfasst: 04.06.2009, 14:35
von Hasilein
Was bedeutet "unverzüglich"?

Bei einer Kündigung muss man sich unverzüglich beim zuständigen Arbeitsamt melden. Was bedeutet unverzüglich?
Was bedeutet das für einen krank geschriebenen Arbeitnehmer?
Danke und Gruss
Hasi

Re: Was bedeutet "unverzüglich"?

Verfasst: 04.06.2009, 15:02
von Cicero
Hasilein hat geschrieben: ... Bei einer Kündigung muss man sich unverzüglich beim zuständigen Arbeitsamt melden. Was bedeutet unverzüglich? ...
Hallo,
unverzüglich bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern".
MfG Cicero

Verfasst: 04.06.2009, 16:37
von Hasilein
:)
Was wäre denn schuldhaft?
Zahnschmerzen, andere Termine?
Gibt es keine Angabe von Wochentagen, bzw. Arbeitstagen?
Ich erwarte die Kündigung die nächsten Tage. Muss ich mich ebenfalls unverzüglich ( :roll: ) melden, obwohl ich krank geschrieben bin?
Ich beabsichtige auch nicht ALU zu beantragen, ich finde schon wieder einen Job wenn ich fit bin.
Wäre es nicht viel einfacher, man würde sagen:
Sie haben sich binnen, sagen wir mal, 5 Arbeitstagen bei der Arge zu melden?
Unverzüglich, ohne schuldhaftes Verzögern, knurrrrr!

Unverzüglich - Einzelumstände entscheiden

Verfasst: 04.06.2009, 17:03
von Cicero
Nachtrag:
Man könnte auch "unverzüglich" mit "sogleich" umschreiben. Allerdings können Umstände, die dem sofortigen Handeln zwingend im Wege stehen, eine Verzögerung rechtfertigen, entschuldigen.
Unter
http://books.google.de/books?id=7UHLj7J ... 2-PA207,M1
gibt es z.B. einige Hinweise zur Begriffserhellung.
Hinweise zur Unverzüglichkeit gibt es auch unter
http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteile/bsg-05-10-20.htm
Siehe auch unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Unverz%C3%BCglichkeit

MfG Cicero