Ab wann beginnt die zweiwöchige Frist bei Verdachtskündigung
Verfasst: 25.05.2009, 13:28
Hallo!
Ich konnte nachlesen, dass eine Verdachtskündigung innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden muss, ab dem Zeitpunkt zu dem der Grund der zur Kündigung führen sollte, erkannt worden ist.
Ist das soweit richtig?
Wenn nun der Zeitpunkt der Erstentdeckung z.B. der 01.01. war und die Tatbestände zu dem Zeitpunkt angeblich schon so schwerwiegend waren, der Mitarbeiter aber noch über zwei Monate "beobachtet" wurde und schließlich z.B. am 05.03. eine Anruf der Abteilung erhält und zu einem Gespräch zitiert wird. Dieses Gespräch wird nicht protokolliert, es sind nur zwei Personen, keine Zeugen sonst anwesend.
Darf dieses Gespräch als offizieller Beginn der Kündigungsfrist von zwei Wochen bezeichnet werden?
Und muss dem zu Kündigenden dann z.B. bis 19.03. die Kündigung zugegangen sein?
Und noch eine Frage:
Wie definiert man eine Anhörung? Muss der Arbeitgeber deutlich zum Ausdruck bringen, dass dies eine Anhörung ist, die u. U. zur Kündigung führen kann?
Dieser Fall ist identisch mit einem bereits beschriebenen und dies sind neue Fragen die aufgekommen sind.
Vielen Dank und liebe Grüsse
Hasi
Ich konnte nachlesen, dass eine Verdachtskündigung innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden muss, ab dem Zeitpunkt zu dem der Grund der zur Kündigung führen sollte, erkannt worden ist.
Ist das soweit richtig?
Wenn nun der Zeitpunkt der Erstentdeckung z.B. der 01.01. war und die Tatbestände zu dem Zeitpunkt angeblich schon so schwerwiegend waren, der Mitarbeiter aber noch über zwei Monate "beobachtet" wurde und schließlich z.B. am 05.03. eine Anruf der Abteilung erhält und zu einem Gespräch zitiert wird. Dieses Gespräch wird nicht protokolliert, es sind nur zwei Personen, keine Zeugen sonst anwesend.
Darf dieses Gespräch als offizieller Beginn der Kündigungsfrist von zwei Wochen bezeichnet werden?
Und muss dem zu Kündigenden dann z.B. bis 19.03. die Kündigung zugegangen sein?
Und noch eine Frage:
Wie definiert man eine Anhörung? Muss der Arbeitgeber deutlich zum Ausdruck bringen, dass dies eine Anhörung ist, die u. U. zur Kündigung führen kann?
Dieser Fall ist identisch mit einem bereits beschriebenen und dies sind neue Fragen die aufgekommen sind.
Vielen Dank und liebe Grüsse
Hasi