Nadelstichverletzungen
Verfasst: 09.11.2008, 10:55
Nadelstichverletzungen
(Quelle: Efas) Nadelstichverletzungen kommen immer wieder vor. Die Dunkelziffer ist vermutlich sehr hoch. Das Vorgehen nach einem Nadelstich soll hier in wesentlichen Punkten dargelegt werden. Einzelheiten sollten durch den/die Betriebsarzt/-ärztin vermittelt werden.
In der ambulanten Pflege oder in der stationären Altenpflege stehen Verletzungen nach Injektionen zur Thromboseprophylaxe bzw. Therapie und zur Insulinapplikation (insbesondere bei Verwendung von sog. PENs (einem kugelschreiberähnlichen Injektionswerkzeug)) im Vordergrund. Zusätzlich kann es auch an den zur Blutzuckerbestimmung verwendeten Lanzetten zu Verletzungen kommen.
Voraussetzung für die Infektion ist die Verletzung der Haut mit einer gebrauchten Nadel oder die Benetzung der nicht intakten (entzündeten oder vorher verletzten) Haut mit virushaltigem Blut (z.B. Hepatitis-B- und –C-Viren bzw. HIV). Je kleiner die Nadel und je weniger Blut sich an der Nadel befindet, umso geringer ist das Risiko für eine Infektion. Besonders hoch ist das Infektionsrisiko bezüglich Hepatitis B, da schon sehr geringe Mengen Blut zur Infektion führen können.
Wichtig ist die Prävention der Nadelstichverletzung durch Bereitstellung geeigneter Abwurfbehälter, in die direkt nach der Injektion die Nadel abgeworfen werden kann – ohne diese anfassen zu müssen (z.B. kann die Nadel durch eine Vorrichtung am Abwurfbehälter vom „PEN“ abgetrennt werden). Das Zurückführen der Schutzkappe auf die Nadel hat in jedem Fall zu unterbleiben. Eine Mehrfachverwendung der PEN-Nadel, wie sie bei der Applikation durch den/die Patienten/-in üblich ist, sollte unterbleiben.
Zur Prävention gehört die Unterweisung anhand von Betriebsanweisungen, die Ihnen Ihr/e Betriebsarzt/-ärztin zur Verfügung stellen kann. Unterwiesen wird der sichere Umgang mit Nadeln, das Verhalten nach Nadelstichverletzungen, das Risiko der Infektion und bei entsprechendem Risiko die Aufklärung über das Vorgehen bei der HIV-Postexpositionsprophylaxe (antivirale Medikamentengabe zur Verhinderung der Infektion).
Wenn es zu einer Nadelstichverletzung gekommen ist, sollte diese sofort im Verbandbuch dokumentiert werden und auch der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gemeldet werden, damit diese bei eventuell notwendigen Untersuchungen die Kosten übernimmt.
Nach einem Nadelstich sollten Wunde und Nadel angesehen werden: Blutaustritt? Blut an der Nadel? Der Blutaustritt sollte gefördert werden, die Verletzung mit Seife gewaschen und ausgiebig desinfiziert werden. Anschließend wird der Verletzungsfall im Verbandbuch dokumentiert (s.o.).
Besteht bei der/dem Verletzten Immunität bezüglich Hepatitis B (wie sie bei der Vorsorgeuntersuchung nach Biostoffverordnung bestimmt wird), sollte bei der/dem „Spender/-in“ bzw. der „Indexperson“ zusätzlich geklärt werden, ob eine Hepatitis-C – oder HIV-Erkrankung vorliegt. Bei Unklarheit sollten die entsprechenden Laborwerte sofort, dann nach 6, 12 und 26 Wochen bestimmt werden – um frühzeitig die Infektion zu erfassen und im Falle der Hepatitis C eine Therapie einleiten zu können. Ist die Immunitätslage bezüglich Hepatitis-B-Viren bei der/dem Verletzten unklar oder negativ, muss der Status bei der/dem Spender/-in bezüglich Hepatitis B innerhalb 48 Std. geklärt werden. Gelingt dies nicht oder wird die Infektiosität bestätigt, so sollte eine passive (Immunglobuline) und aktive Impfung gegen Hepatitis B erfolgen. Die Untersuchungen werden im Regelfall durch den/die Durchgangsarzt /-ärztin (D-Arzt) erfolgen, da der Betriebsarzt / die Betriebsärztin schwerer zu erreichen ist. Werden HIV-positive Patienten einschließlich Patienten/-innen aus HIV-Risikogruppen betreut, sollte geklärt werden, wie im Falle der Verletzung vorgegangen wird, um zeitnah eine HIV-Postexpositionsprophylaxe zu ermöglichen.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Betriebsarzt / Ihrer Betriebsärztin und im Internet: http://www.infektionsfrei.de und http://www.nadelstichverletzung.de
Quelle: Mitteilung vom 9.11.2008
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Str. 12 * 44135 Dortmund * Tel. 0231/579743* Fax:0231/579754
Homepage http://www.vkm-rwl.de
(Quelle: Efas) Nadelstichverletzungen kommen immer wieder vor. Die Dunkelziffer ist vermutlich sehr hoch. Das Vorgehen nach einem Nadelstich soll hier in wesentlichen Punkten dargelegt werden. Einzelheiten sollten durch den/die Betriebsarzt/-ärztin vermittelt werden.
In der ambulanten Pflege oder in der stationären Altenpflege stehen Verletzungen nach Injektionen zur Thromboseprophylaxe bzw. Therapie und zur Insulinapplikation (insbesondere bei Verwendung von sog. PENs (einem kugelschreiberähnlichen Injektionswerkzeug)) im Vordergrund. Zusätzlich kann es auch an den zur Blutzuckerbestimmung verwendeten Lanzetten zu Verletzungen kommen.
Voraussetzung für die Infektion ist die Verletzung der Haut mit einer gebrauchten Nadel oder die Benetzung der nicht intakten (entzündeten oder vorher verletzten) Haut mit virushaltigem Blut (z.B. Hepatitis-B- und –C-Viren bzw. HIV). Je kleiner die Nadel und je weniger Blut sich an der Nadel befindet, umso geringer ist das Risiko für eine Infektion. Besonders hoch ist das Infektionsrisiko bezüglich Hepatitis B, da schon sehr geringe Mengen Blut zur Infektion führen können.
Wichtig ist die Prävention der Nadelstichverletzung durch Bereitstellung geeigneter Abwurfbehälter, in die direkt nach der Injektion die Nadel abgeworfen werden kann – ohne diese anfassen zu müssen (z.B. kann die Nadel durch eine Vorrichtung am Abwurfbehälter vom „PEN“ abgetrennt werden). Das Zurückführen der Schutzkappe auf die Nadel hat in jedem Fall zu unterbleiben. Eine Mehrfachverwendung der PEN-Nadel, wie sie bei der Applikation durch den/die Patienten/-in üblich ist, sollte unterbleiben.
Zur Prävention gehört die Unterweisung anhand von Betriebsanweisungen, die Ihnen Ihr/e Betriebsarzt/-ärztin zur Verfügung stellen kann. Unterwiesen wird der sichere Umgang mit Nadeln, das Verhalten nach Nadelstichverletzungen, das Risiko der Infektion und bei entsprechendem Risiko die Aufklärung über das Vorgehen bei der HIV-Postexpositionsprophylaxe (antivirale Medikamentengabe zur Verhinderung der Infektion).
Wenn es zu einer Nadelstichverletzung gekommen ist, sollte diese sofort im Verbandbuch dokumentiert werden und auch der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gemeldet werden, damit diese bei eventuell notwendigen Untersuchungen die Kosten übernimmt.
Nach einem Nadelstich sollten Wunde und Nadel angesehen werden: Blutaustritt? Blut an der Nadel? Der Blutaustritt sollte gefördert werden, die Verletzung mit Seife gewaschen und ausgiebig desinfiziert werden. Anschließend wird der Verletzungsfall im Verbandbuch dokumentiert (s.o.).
Besteht bei der/dem Verletzten Immunität bezüglich Hepatitis B (wie sie bei der Vorsorgeuntersuchung nach Biostoffverordnung bestimmt wird), sollte bei der/dem „Spender/-in“ bzw. der „Indexperson“ zusätzlich geklärt werden, ob eine Hepatitis-C – oder HIV-Erkrankung vorliegt. Bei Unklarheit sollten die entsprechenden Laborwerte sofort, dann nach 6, 12 und 26 Wochen bestimmt werden – um frühzeitig die Infektion zu erfassen und im Falle der Hepatitis C eine Therapie einleiten zu können. Ist die Immunitätslage bezüglich Hepatitis-B-Viren bei der/dem Verletzten unklar oder negativ, muss der Status bei der/dem Spender/-in bezüglich Hepatitis B innerhalb 48 Std. geklärt werden. Gelingt dies nicht oder wird die Infektiosität bestätigt, so sollte eine passive (Immunglobuline) und aktive Impfung gegen Hepatitis B erfolgen. Die Untersuchungen werden im Regelfall durch den/die Durchgangsarzt /-ärztin (D-Arzt) erfolgen, da der Betriebsarzt / die Betriebsärztin schwerer zu erreichen ist. Werden HIV-positive Patienten einschließlich Patienten/-innen aus HIV-Risikogruppen betreut, sollte geklärt werden, wie im Falle der Verletzung vorgegangen wird, um zeitnah eine HIV-Postexpositionsprophylaxe zu ermöglichen.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Betriebsarzt / Ihrer Betriebsärztin und im Internet: http://www.infektionsfrei.de und http://www.nadelstichverletzung.de
Quelle: Mitteilung vom 9.11.2008
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Str. 12 * 44135 Dortmund * Tel. 0231/579743* Fax:0231/579754
Homepage http://www.vkm-rwl.de