Darf man den Chef als Arsch bezeichnen?

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht, Allgemeine Rechtskunde (einschließlich Staatsrecht), Zivilrecht (z.B. Erbrecht)

Moderator: WernerSchell

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Hasilein
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Darf man den Chef als Arsch bezeichnen?

Beitrag von Hasilein » 16.12.2015, 15:14

Eine Kollegin hat vom Chef einen Anschiss bekommen und ist ziemlich außer sich, kurz vor dem Ausrasten.
Eine der anderen Kollegen will sie trösten und fragt sie, ob sie heimgehen möchte, so könne sie nicht weiterarbeiten.
Die weinende Kollegin wird noch grantiger und meint: Ich will nicht heimgehen, ich brauche einen anderen Chef der mich versteht und nicht so einen Arsch.
Letztendlich ist sie dann doch heimgegangen und die beiden verbliebenen Kolleginnen haben den Dienst alleine beendet.
Sie war dann zwei Wochen krank geschrieben.

Jetzt, einige Wochen später haben eine dieser beiden Kolleginnen und die weinende Kollegin einen akuten Konflikt, der mit Aktenschmeiserei, Türenknallen und gegenseitiger Anschreierei endet.
Die betroffene Kollegin beschwert sich beim Chef, der forderte Stellungnahme von ihr und in dieser Stellungnahme hat die betroffene Kollegin "gepetzt", dass die weinende Kollegin den Chef Arsch genannt hat.

Grundsätzlich ist das ja nicht nett. (auch wenn es stimmt)

Der Chef gibt das in die über ihm Chefetage.

Was kann der weinenden Kollegin blühen?
Leben und leben lassen!

WernerSchell
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Darf man den Chef als Arsch bezeichnen?

Beitrag von WernerSchell » 16.12.2015, 18:37

Hallo Hasilein,
ob eine Beleidigung vorliegt und welche Folgen sie haben kann, entscheidet sich wohl immer nach den Einzelumständen (siehe z.B. unter http://www.focus.de/finanzen/karriere/a ... 23719.html ).
Den Chef als Arsch zu bezeichnen gehört sich nicht und ist aus meiner Sicht klar eine Beleidigung. Ich denke, dass insoweit mindestens eine Abmahnung gerechtfertigt erscheint. Allerdings kann der Arbeitnehmer eine Art Rechtfertigung so formulieren, dass man nervlich gestresst war und dabei Unbedachtes gesagt habe.
Dies könnte man der Kollegin auch empfehlen. Also nicht etwa die Führungsetage weiter angreifen, sondern eher ein wenig "kleine Brötchen packen". Auf die Umstände aufmerksam, bei der übereilt und unvorsichtig ein Wortwechsel zustande gekommen ist, den man so eigentlich nicht hätte führen sollen .... Eine Entschuldigung wäre sicherlich bei einer Aussprache nicht verkehrt.
Wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen sollte, gilt mein Rat, wie immer: Anwalt einschalten. Von hier gibt es nur grobe Informationen und keine Rechtsberatung.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
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