Trinkgelder von Patienten
Moderator: WernerSchell
Trinkgelder von Patienten
Hi!
Am vergangenen Samstag wurde in unserem Stationsteam über die Trinkgelder von Patienten diskutiert. Dabei bemerkte eine ältere Schwester, dass die Annahme von Trinkgeldern eigentlich nicht zulässig, d.h. verboten, sei. Stimmt das? Gibt es Regelungen?
MfG Bob
Am vergangenen Samstag wurde in unserem Stationsteam über die Trinkgelder von Patienten diskutiert. Dabei bemerkte eine ältere Schwester, dass die Annahme von Trinkgeldern eigentlich nicht zulässig, d.h. verboten, sei. Stimmt das? Gibt es Regelungen?
MfG Bob
Re: Trinkgelder von Patienten
Hi Bob,
kommt letztendlich auf den Vertrag an.
Hier ein Auszug aus dem BAT:
"§ 10 Belohnungen und Geschenke
1. Der Angestellte darf Belohnungen oder Geschenke in bezug auf seine dienstliche Tätigkeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen.
2. Werden dem Angestellten Belohnungen oder Geschenke in bezug auf seine dienstliche Tätigkeit angeboten, so hat er dies dem Arbeitgeber unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen."
Entsprechende Regelungen ebenfalls in BAT- KF, AVR- Caritas.Die Meinung der Kollegin stimmt also vom Grundsatz her.
Ausserdem seit Ihr doch keine KellnerInnen- oder vergleichbares !
kommt letztendlich auf den Vertrag an.
Hier ein Auszug aus dem BAT:
"§ 10 Belohnungen und Geschenke
1. Der Angestellte darf Belohnungen oder Geschenke in bezug auf seine dienstliche Tätigkeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen.
2. Werden dem Angestellten Belohnungen oder Geschenke in bezug auf seine dienstliche Tätigkeit angeboten, so hat er dies dem Arbeitgeber unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen."
Entsprechende Regelungen ebenfalls in BAT- KF, AVR- Caritas.Die Meinung der Kollegin stimmt also vom Grundsatz her.
Ausserdem seit Ihr doch keine KellnerInnen- oder vergleichbares !
Geschenke und Belohnungen - Vorsicht !
Hallo Bob,
Gast 22 hat im Prinzip schon alles Entscheidende gesagt. Hier eine Ergänzung:
Im archivierten Forum wurde bereits über Geschenke und Belohnungen diskutiert. Dort habe ich am 17.5.2003 den nachfolgenden Text eingestellt. Er gilt auch heute noch.
Es gibt im archivierten Forum einen weiteren Beitrag zum Thema, eine Stellungnahme von Herrn Ernst Burger (vorgestellt von Lutz). Hier die Fundstelle dieses längeren Beitrages:
http://www.forumromanum.de/member/forum ... 1053159553
Siehe auch im neuen Forum unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
Gruß Berti
Text aus dem archivierten Forum:
Hallo …,
es ist meiner Meinung nach so, dass Belohnungen und Geschenke im Zusammenhang mit der Diensttätigkeit grundsätzlich nur mit Billigung des Arbeitgebers angenommen werden dürfen. Ausgenommen sind solche Belohnungen und Geschenke, die von geringfügigem Wert und üblich sind, z.B. eine Geldzuwendung an die Stationskasse von 10 – 20 Euro, ein Strauß Blumen, eine Torte für das Team. Es handelt sich insoweit um bloße Aufmerksamkeiten – nicht mehr und nicht weniger!
Die Grundlage für die Genehmigungspflicht ergibt sich z.B. aus § 10 BAT (siehe nachfolgender Text).
Gruß Berti
§ 10 BAT (Belohnungen und Geschenke)
(1) Der Angestellte darf Belohnungen oder Geschenke in bezug auf seine dienstliche Tätigkeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen.
(2) Werden dem Angestellten Belohnungen oder Geschenke in bezug auf seine dienstliche Tätigkeit angeboten, so hat er dies dem Arbeitgeber unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
Gast 22 hat im Prinzip schon alles Entscheidende gesagt. Hier eine Ergänzung:
Im archivierten Forum wurde bereits über Geschenke und Belohnungen diskutiert. Dort habe ich am 17.5.2003 den nachfolgenden Text eingestellt. Er gilt auch heute noch.
Es gibt im archivierten Forum einen weiteren Beitrag zum Thema, eine Stellungnahme von Herrn Ernst Burger (vorgestellt von Lutz). Hier die Fundstelle dieses längeren Beitrages:
http://www.forumromanum.de/member/forum ... 1053159553
Siehe auch im neuen Forum unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... ;start=2#2
Gruß Berti
Text aus dem archivierten Forum:
Hallo …,
es ist meiner Meinung nach so, dass Belohnungen und Geschenke im Zusammenhang mit der Diensttätigkeit grundsätzlich nur mit Billigung des Arbeitgebers angenommen werden dürfen. Ausgenommen sind solche Belohnungen und Geschenke, die von geringfügigem Wert und üblich sind, z.B. eine Geldzuwendung an die Stationskasse von 10 – 20 Euro, ein Strauß Blumen, eine Torte für das Team. Es handelt sich insoweit um bloße Aufmerksamkeiten – nicht mehr und nicht weniger!
Die Grundlage für die Genehmigungspflicht ergibt sich z.B. aus § 10 BAT (siehe nachfolgender Text).
Gruß Berti
§ 10 BAT (Belohnungen und Geschenke)
(1) Der Angestellte darf Belohnungen oder Geschenke in bezug auf seine dienstliche Tätigkeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen.
(2) Werden dem Angestellten Belohnungen oder Geschenke in bezug auf seine dienstliche Tätigkeit angeboten, so hat er dies dem Arbeitgeber unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
Trinkgelder von Patienten - Zurückhaltung geboten
Hi Gast22 und Berti!
Ich danke ganz herzlich für eure Informationen. Sehe grundsätzlich klar und werde die Hinweise ins Team einbringen. Mal sehen, wie wir verbleiben, denn die Praxis weicht doch von der beschriebenen Rechtslage deutlich ab!
MfG Bob
Ich danke ganz herzlich für eure Informationen. Sehe grundsätzlich klar und werde die Hinweise ins Team einbringen. Mal sehen, wie wir verbleiben, denn die Praxis weicht doch von der beschriebenen Rechtslage deutlich ab!
MfG Bob
Trinkgelder für das Team
Guten Morgen ins Forum!
Wir nehmen grundsätzlich keine Trinkgelder als Einzelzuwendung an. Es werden nur „Zuwendungen“ an das Team akzeptiert; und dies muss immer in einem bescheidenen Rahmen bleiben. Dies wird auch so von den Vorgesetzten gedeckt. Allerdings gibt es keine ausdrückliche Arbeitgeberentscheidung!
Wenn größere Geldbeträge zur Debatte stehen, motivieren wir zu einer Spende an das Krankenhaus. Dann sind wir ohnehin aus dem Schneider.
Mit freundlichen Grüßen
Gundula
Wir nehmen grundsätzlich keine Trinkgelder als Einzelzuwendung an. Es werden nur „Zuwendungen“ an das Team akzeptiert; und dies muss immer in einem bescheidenen Rahmen bleiben. Dies wird auch so von den Vorgesetzten gedeckt. Allerdings gibt es keine ausdrückliche Arbeitgeberentscheidung!
Wenn größere Geldbeträge zur Debatte stehen, motivieren wir zu einer Spende an das Krankenhaus. Dann sind wir ohnehin aus dem Schneider.
Mit freundlichen Grüßen
Gundula
Trinkgelder - steuerlich nicht abzugsfähig
Trinkgelder sind steuerlich nicht abzugsfähig
Bisher konnten Trinkgelder im Zusammenhang mit ärztlich verordneten Behandlungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Jetzt betrachtet der Bundesfinanzhof solche Trinkgelder jedoch als freiwillige Leistung. Anders als die eigentlichen Behandlungskosten entstehen sie nicht zwangsläufig und sind daher nicht steuerlich anzuerkennen.
Urteil Bundesfinanzhof vom 30.10.2003 - III R 32/01 -
Bisher konnten Trinkgelder im Zusammenhang mit ärztlich verordneten Behandlungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Jetzt betrachtet der Bundesfinanzhof solche Trinkgelder jedoch als freiwillige Leistung. Anders als die eigentlichen Behandlungskosten entstehen sie nicht zwangsläufig und sind daher nicht steuerlich anzuerkennen.
Urteil Bundesfinanzhof vom 30.10.2003 - III R 32/01 -
Re: Trinkgelder von Patienten
Hallo Bob,
vielleicht wäre es hilfreich, mit dem Arbeitgeber zu reden, um hier eine eindeutige Regelung zu erhalten. So wäre z.B. die Definition einer Geringfügigkeitsgrenze möglich, die es einerseits ermöglicht, dem Patientenwunsch nach individueller Anerkennung nachzukommen und andererseits eine unzulässige Beeinflussung verhindert.
Meine Erfahrungen aus früherer Zeit sind in Bezug auf "Trinkgelder" sehr zwiespältig. So gab es Angehörige, die meinten, einem einen Zwanziger zustecken zu müssen, damit man sich ja gut um den Vater kümmert und es gab Patienten, denen es ein echtes Bedürfnis war, der favorisierten Pflegekraft mit ein, zwei oder auch fünf Mark eine Freude zu machen, deren Leistung auf diesem Wege anzuerkennen. Bei diesen Patienten rief ein Hinweis darauf, dass es doch zum Job gehört und jeder dazu verpflichtet ist, nur Unverständnis hervor bzw. löste unter Umständen auch negative Reaktionen (Beleidigt sein, sich abgelehnt fühlen etc.) hervor.
Die in Tarifverträgen und vielen Arbeitsverträgen zu findende Regelung hätte auch zur Folge, dass selbst der Kuchen für die Station oder die Tafel Schokolade zwischendurch abgelehnt werden müßte, was aber selten geschieht.
Die Patienten sollte man meiner Ansicht nach dahingehend informieren, dass es z.B. dem Pflegepersonal nur am Tag der Entlassung erlaubt sei, etwas entgegenzunehmen, das zudem einen bestimmten Rahmen (individueller Rahmen und/oder Rahmen für das Team) nicht übersteigen dürfte. Dies in Verbindung mit einer klaren Regelung durch den Arbeitgeber wäre meiner Ansicht nach die beste Lösung.
Ich würde mich hier auch vom "Trinkgeld"-Gedanken lösen. Wir sind in der Pflege immer so darauf bedacht, nur ja nicht mit Kellnern, Friseuren etc. verwechselt zu werden, dass wir das Bedürfnis vieler Patienten, ihre Anerkennung für eine gute und bedürfnisgerechte Pflege auszudrücken, total ignorieren. Hintergrund dürfte auch die Historie mit Wärtern und sonstigen Hilfskräften in finsterer Vergangenheit sein, die sich ihre Dienste ausdrücklich separat bezahlen ließen. Dass dies verhindert werden muss, ist selbstverständlich, aber das kann man auch durch das Ziehen vernünftiger Grenzen erreichen, die zudem keinen Patienten verpflichten, irgend etwas zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
vielleicht wäre es hilfreich, mit dem Arbeitgeber zu reden, um hier eine eindeutige Regelung zu erhalten. So wäre z.B. die Definition einer Geringfügigkeitsgrenze möglich, die es einerseits ermöglicht, dem Patientenwunsch nach individueller Anerkennung nachzukommen und andererseits eine unzulässige Beeinflussung verhindert.
Meine Erfahrungen aus früherer Zeit sind in Bezug auf "Trinkgelder" sehr zwiespältig. So gab es Angehörige, die meinten, einem einen Zwanziger zustecken zu müssen, damit man sich ja gut um den Vater kümmert und es gab Patienten, denen es ein echtes Bedürfnis war, der favorisierten Pflegekraft mit ein, zwei oder auch fünf Mark eine Freude zu machen, deren Leistung auf diesem Wege anzuerkennen. Bei diesen Patienten rief ein Hinweis darauf, dass es doch zum Job gehört und jeder dazu verpflichtet ist, nur Unverständnis hervor bzw. löste unter Umständen auch negative Reaktionen (Beleidigt sein, sich abgelehnt fühlen etc.) hervor.
Die in Tarifverträgen und vielen Arbeitsverträgen zu findende Regelung hätte auch zur Folge, dass selbst der Kuchen für die Station oder die Tafel Schokolade zwischendurch abgelehnt werden müßte, was aber selten geschieht.
Die Patienten sollte man meiner Ansicht nach dahingehend informieren, dass es z.B. dem Pflegepersonal nur am Tag der Entlassung erlaubt sei, etwas entgegenzunehmen, das zudem einen bestimmten Rahmen (individueller Rahmen und/oder Rahmen für das Team) nicht übersteigen dürfte. Dies in Verbindung mit einer klaren Regelung durch den Arbeitgeber wäre meiner Ansicht nach die beste Lösung.
Ich würde mich hier auch vom "Trinkgeld"-Gedanken lösen. Wir sind in der Pflege immer so darauf bedacht, nur ja nicht mit Kellnern, Friseuren etc. verwechselt zu werden, dass wir das Bedürfnis vieler Patienten, ihre Anerkennung für eine gute und bedürfnisgerechte Pflege auszudrücken, total ignorieren. Hintergrund dürfte auch die Historie mit Wärtern und sonstigen Hilfskräften in finsterer Vergangenheit sein, die sich ihre Dienste ausdrücklich separat bezahlen ließen. Dass dies verhindert werden muss, ist selbstverständlich, aber das kann man auch durch das Ziehen vernünftiger Grenzen erreichen, die zudem keinen Patienten verpflichten, irgend etwas zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Annahme von Zuwendungen / Geschenke
Zum Thema informiert die Zeitschrift „Die Schwester / Der Pfleger“, 8/04, mit folgendem Beitrag:
Bruns u.a. „Annahme von Zuwendungen – Geschenke und Erbschaften von Patienten sind ein Kündigungsgrund – Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2003 (2 AZR 62/02)“.
Dirk
Bruns u.a. „Annahme von Zuwendungen – Geschenke und Erbschaften von Patienten sind ein Kündigungsgrund – Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2003 (2 AZR 62/02)“.
Dirk
Trinkgelder von Patienten - an das Team
Hallo Forum,
ich plädiere dafür, dass sich alle an die geltenden Vorschrifen halten.
Im übrigen stimme ich Gundula voll zu. Sie schrieb:
"Wir nehmen grundsätzlich keine Trinkgelder als Einzelzuwendung an. Es werden nur „Zuwendungen“ an das Team akzeptiert; und dies muss immer in einem bescheidenen Rahmen bleiben. Dies wird auch so von den Vorgesetzten gedeckt. Allerdings gibt es keine ausdrückliche Arbeitgeberentscheidung!
Wenn größere Geldbeträge zur Debatte stehen, motivieren wir zu einer Spende an das Krankenhaus. Dann sind wir ohnehin aus dem Schneider."
Schöne Woche!
Martin Dorfmüller
ich plädiere dafür, dass sich alle an die geltenden Vorschrifen halten.
Im übrigen stimme ich Gundula voll zu. Sie schrieb:
"Wir nehmen grundsätzlich keine Trinkgelder als Einzelzuwendung an. Es werden nur „Zuwendungen“ an das Team akzeptiert; und dies muss immer in einem bescheidenen Rahmen bleiben. Dies wird auch so von den Vorgesetzten gedeckt. Allerdings gibt es keine ausdrückliche Arbeitgeberentscheidung!
Wenn größere Geldbeträge zur Debatte stehen, motivieren wir zu einer Spende an das Krankenhaus. Dann sind wir ohnehin aus dem Schneider."
Schöne Woche!
Martin Dorfmüller
Wir nehmen keine Trinkgelder an !
Wir haben uns einfach zu durchgerungen, überhaupt keine Trinkgeld anzunehmen, auch nicht in eine Gemeinschaftskasse. Wir haben mit dieser Vereinbarung keine Probleme und kommen gut zurecht.
Einen sonnenreichen Tag wünscht allen
Therese
Einen sonnenreichen Tag wünscht allen
Therese
Trinkgelder von Patienten - Nein danke!
Ich vertrete die Meinung, dass sog. Trinkgelder generell ausgeschlossen sein sollen. Damit meine ich nicht nur die Zuwendung an eine bestimmte Pflegekraft, sondern auch die Geschenke für das Team, z.B. in Form von Kuchen, Blumen usw.
Die Tatsache, dass, wie auch immer, Zuwendungen gemacht werden, zeugt nämlich von der Tatsache, dass man glaubt, ein wenig "schmieren" zu müssen. Wer hier mitspielt, durch Annahme, macht sich mitschuldig.
Daher meine Aufforderung: vor Ort Regeln entwickeln, die die Annahme von sog. Trinkgeldern in jeder Form und zu jeder Zeit ausschließen.
Sabine R.
Die Tatsache, dass, wie auch immer, Zuwendungen gemacht werden, zeugt nämlich von der Tatsache, dass man glaubt, ein wenig "schmieren" zu müssen. Wer hier mitspielt, durch Annahme, macht sich mitschuldig.
Daher meine Aufforderung: vor Ort Regeln entwickeln, die die Annahme von sog. Trinkgeldern in jeder Form und zu jeder Zeit ausschließen.
Sabine R.
Re: Trinkgelder von Patienten
Hallo Bob, arbeiten Sie in einem Heim, siehe Heimgesetz § 14 "Leistungen an Träger und Beschäftigte".
MfG
MfG
Trinkgelder von Krankenhauspatienten
Hi,
die Diskussionen, die zu meiner Frage vom 9.3.2004 führten, fanden auf einer Krankenhausstation statt.
Es ging also zunächst nicht um die Rechtslage in stationären Pflegeeinrichtungen.
Ich danke allen, für Ihre Beiträge!
MfG
Bob
die Diskussionen, die zu meiner Frage vom 9.3.2004 führten, fanden auf einer Krankenhausstation statt.
Es ging also zunächst nicht um die Rechtslage in stationären Pflegeeinrichtungen.
Ich danke allen, für Ihre Beiträge!
MfG
Bob