Bei Erbschaften gibt es Freibetrag für Pflegeleistungen
Neben den persönlichen Freibeträgen kann bei einer Erbschaft zusätzlich ein Pflegefreibetrag gewährt werden. Die Voraussetzung:
"Der Bedachte hat den Erblasser unentgeltlich oder gegen sehr geringes Entgelt gepflegt", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler
in Berlin. "Die Zuwendung gilt dann als angemessene Bezahlung." Die Höchstgrenze des Freibetrages liegt bei 20 000 Euro.
mehr... http://www.journalmed.de/newsview.php?id=40345
Bei Erbschaften gibt es Freibetrag für Pflegeleistungen
Moderator: WernerSchell
-
- Administrator
- Beiträge: 25258
- Registriert: 18.05.2003, 23:13
Pflegekosten - Pflegefreibetrag ...
Am 13.08.2017 bei Facebook gepostet:
Pflegefreibetrag für gesetzlich zum Unterhalt verpflichtete Personen -
Urteil des Bundesfinanzhofes vom 10.5.2017 - II R 37/15 -.
Näheres unter > viewtopic.php?f=5&t=22248
Pflegefreibetrag für gesetzlich zum Unterhalt verpflichtete Personen -
Urteil des Bundesfinanzhofes vom 10.5.2017 - II R 37/15 -.
Näheres unter > viewtopic.php?f=5&t=22248