was ist bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen
was muss der Vertrag zwingend beinhalten
ist "zwingend" ein bestimmter Mindest - Zeitrahmen vorgegeben
bestehen seitens des Leistungserbringers geografische Voraussetzung
ist der Einzelversorgungsvertrag nach § 77 SGB XI identisch mit einem Pflegevertrag
sind zusätzliche Verträge mit dem Pflegebedürftigen erforderlich
und welche Parteien schließen solche Verträge miteinander.
Über die Nennung von Links zu Vertragsmustern würde ich mich freuen.
Danke und liebe Gruesse
sos-pflege
Einzelversorgungsvertrag m. Pflegebedürftigen g. §77, SGB XI
Moderator: WernerSchell
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Einzelversorgungsvertrag m. Pflegebedürftigen g. §77, SGB XI
cogito, ergo suum - selbst dann, wenn ich kognitive Defizite aufweisen würde
Häusliche Pflege durch Einzelpersonen (§ 77 SGB XI)
Hallo,
ich hörte kürzlich von einer Situation, bei der es auch um den Einsatz einer Einzelpflegekraft nach § 77 SGB XI
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/77.html
ging.
Die zuständige Pflegekasse wurde angeschrieben und unter Darlegung des Sachverhalts um Angabe der konkreten Anforderungen an eine Zulassung gebeten. Meiner Kenntnis nach hat das alles reibungslos funktioniert.
Ich rate daher, die Pflegekasse entsprechend anzusprechen. M.W.n. gibt es von den Kassen Richtlinien, nach denen sie vorgehen. Jedenfalls kann man das erfragen.
MfG Rob
ich hörte kürzlich von einer Situation, bei der es auch um den Einsatz einer Einzelpflegekraft nach § 77 SGB XI
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/77.html
ging.
Die zuständige Pflegekasse wurde angeschrieben und unter Darlegung des Sachverhalts um Angabe der konkreten Anforderungen an eine Zulassung gebeten. Meiner Kenntnis nach hat das alles reibungslos funktioniert.
Ich rate daher, die Pflegekasse entsprechend anzusprechen. M.W.n. gibt es von den Kassen Richtlinien, nach denen sie vorgehen. Jedenfalls kann man das erfragen.
MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
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Re: Häusliche Pflege durch Einzelpersonen (§ 77 SGB XI)
[quote="Rob Hüser"]Hallo,
ich hörte kürzlich von einer Situation, bei der es auch um den Einsatz einer Einzelpflegekraft nach § 77 SGB XI
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/77.html
ging.
Die zuständige Pflegekasse wurde angeschrieben und unter Darlegung des Sachverhalts um Angabe der konkreten Anforderungen an eine Zulassung gebeten. Meiner Kenntnis nach hat das alles reibungslos funktioniert.
Ich rate daher, die Pflegekasse entsprechend anzusprechen. M.W.n. gibt es von den Kassen Richtlinien, nach denen sie vorgehen. Jedenfalls kann man das erfragen.
MfG Rob[/quote]
Hallo Rob,
Dein Enthusiasmus in allen Ehren, aber was ich heute alles am Telefon zu hören bekam lässt mich die Vorgehensweise der Kassen in einem ganz anderen Licht sehen.
eine Abteilungsleiterin O-Ton" warum soll ausgerechnet dieser Versicherte bessere Leistungen erhalten als die anderen"
der nächste Abteilungsleiter war noch besser:
"wieso braucht DEEER eine Einzelpflegekraft nach § 77 SGB XI ,
der kann doch auch in`s Heim gehen"
Und dann immer wieder dieser dumme Spruch:
"In unserem Bundesland haben wir nicht einen einzigen 77er Vertragspartner" (Bremen)
oder "nur drei 77er Fälle sind uns aus unserem Bundesland bekannt" (NRW)
In ganz Deutschland soll es angeblich nur 14 (VIERZEHN) Personen geben, die den 77er Vertrag anwenden.
Kein Wunder, bei der miserablen Informationspolitik.
Und dieses Spielchen wegen dieser armen Menschen mache ich jetzt schon den vierten Monat mit.
Obwohl ER und auch seine Frau sich vehement gegen eine Heimunterbringung aussprechen -
ER und auch seine Frau sich explizit für mich als ihren Pfleger aussprechen -
hat die Kasse es bis heute nicht einmal fertig gebracht, nur einen einzigen diskutablen Vertragsentwurf vorzubereiten - geschweige, dass ich detailliertere Informationen erhalten hätte.
Vielleicht legen sie es ja drauf an, dass sich die Probleme des Ehepaares auf natürliche Weise lösen werden -
Nur, wenn man so die Probleme aussitzt, wird es sicher bald keine zahlungskräftigen Kassenmitglieder mehr geben -
Ich gebe den Herrschaften aus Duisburg noch 14 Tage Zeit eine gütliche Lösung herbei zu führen -
Danach muss ich leider andere Geschütze auffahren.
Vielleicht fällt ja noch dem ein oder anderen etwas zum Thema ein, würde mich freuen
liebe Gruesse
sos-pflege
ich hörte kürzlich von einer Situation, bei der es auch um den Einsatz einer Einzelpflegekraft nach § 77 SGB XI
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/77.html
ging.
Die zuständige Pflegekasse wurde angeschrieben und unter Darlegung des Sachverhalts um Angabe der konkreten Anforderungen an eine Zulassung gebeten. Meiner Kenntnis nach hat das alles reibungslos funktioniert.
Ich rate daher, die Pflegekasse entsprechend anzusprechen. M.W.n. gibt es von den Kassen Richtlinien, nach denen sie vorgehen. Jedenfalls kann man das erfragen.
MfG Rob[/quote]
Hallo Rob,
Dein Enthusiasmus in allen Ehren, aber was ich heute alles am Telefon zu hören bekam lässt mich die Vorgehensweise der Kassen in einem ganz anderen Licht sehen.
eine Abteilungsleiterin O-Ton" warum soll ausgerechnet dieser Versicherte bessere Leistungen erhalten als die anderen"
der nächste Abteilungsleiter war noch besser:
"wieso braucht DEEER eine Einzelpflegekraft nach § 77 SGB XI ,
der kann doch auch in`s Heim gehen"
Und dann immer wieder dieser dumme Spruch:
"In unserem Bundesland haben wir nicht einen einzigen 77er Vertragspartner" (Bremen)
oder "nur drei 77er Fälle sind uns aus unserem Bundesland bekannt" (NRW)
In ganz Deutschland soll es angeblich nur 14 (VIERZEHN) Personen geben, die den 77er Vertrag anwenden.
Kein Wunder, bei der miserablen Informationspolitik.
Und dieses Spielchen wegen dieser armen Menschen mache ich jetzt schon den vierten Monat mit.
Obwohl ER und auch seine Frau sich vehement gegen eine Heimunterbringung aussprechen -
ER und auch seine Frau sich explizit für mich als ihren Pfleger aussprechen -
hat die Kasse es bis heute nicht einmal fertig gebracht, nur einen einzigen diskutablen Vertragsentwurf vorzubereiten - geschweige, dass ich detailliertere Informationen erhalten hätte.
Vielleicht legen sie es ja drauf an, dass sich die Probleme des Ehepaares auf natürliche Weise lösen werden -
Nur, wenn man so die Probleme aussitzt, wird es sicher bald keine zahlungskräftigen Kassenmitglieder mehr geben -
Ich gebe den Herrschaften aus Duisburg noch 14 Tage Zeit eine gütliche Lösung herbei zu führen -
Danach muss ich leider andere Geschütze auffahren.
Vielleicht fällt ja noch dem ein oder anderen etwas zum Thema ein, würde mich freuen
liebe Gruesse
sos-pflege
cogito, ergo suum - selbst dann, wenn ich kognitive Defizite aufweisen würde