Hallo !
Darf ein Arbeitgeber (TVÖD) allen Mitarbeitern einen Teil der Mehrarbeits-bzw.Überstunden einfach so auszahlen ? Kann Mitarbeiter sich weigern ,sich einen Teil der Stunden auszahlen zu lassen weil er sie lieber in Frei abgeglichen hätte. Hat der Betriebsrat das Recht einer solchen Auszahlung zuzustimmen auch gegen den Willen der Mitarbeiter ?
Habe im TVÖD gesucht, aber nichts richtiges gefunden, wer ist schlauer?
Gibt es dazu evtl. auch schon Gerichturteile ?
Wer hat Erfahrung damit.
Vielen Dank
gitona
Überstunden ausgezahlt, auch gegen Willen der Mitarbeiter ?
Moderator: WernerSchell
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Überstundenausgleich - Vergütung oder Freizeit
Ein Buchtipp aus diesem Forum hilft vielleicht weiter:
Margrit Zepf / Max Gussone:
Das Tarifrecht in Krankenhäusern,
Universitätskliniken, Heimen
und sozialen Einrichtungen
Besonderheiten und Handlungsanleitungen nach TVöD und TV-L – Mit CD-ROM

Näheres hier:
http://www.wernerschell.de/Buchtipps/tarifrecht.php
Was sagt denn der Betriebsrat zum Thema? Wenn es keine vertragliche / tarifvertragliche Regelung gibt, ist gegen die Bezahlung wohl nichts einzuwenden. Eigentlich ist die Bezahlung anerkennenswert. Ich kenne zahlreiche Fälle, da werden die Überstunden weder bezahlt noch in Freizeit ausgeglichen.
G.Sch.
Margrit Zepf / Max Gussone:
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Was sagt denn der Betriebsrat zum Thema? Wenn es keine vertragliche / tarifvertragliche Regelung gibt, ist gegen die Bezahlung wohl nichts einzuwenden. Eigentlich ist die Bezahlung anerkennenswert. Ich kenne zahlreiche Fälle, da werden die Überstunden weder bezahlt noch in Freizeit ausgeglichen.
G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!
Re: Überstunden ausgezahlt, auch gegen Willen der Mitarbeite
Hallo,gitona hat geschrieben: .... Darf ein Arbeitgeber (TVÖD) allen Mitarbeitern einen Teil der Mehrarbeits-bzw.Überstunden einfach so auszahlen ? Kann Mitarbeiter sich weigern ,sich einen Teil der Stunden auszahlen zu lassen weil er sie lieber in Frei abgeglichen hätte. Hat der Betriebsrat das Recht einer solchen Auszahlung zuzustimmen auch gegen den Willen der Mitarbeiter ? ...
ich denke, dass es grundsätzlich löblich ist, wenn ein Arbeitgeber überhaupt an einen Überstundenausgleich denkt. Ich kenne es eher so, dass Überstundenabbau oder -bezahlung eher nicht stattfindet.
Ich denke, dass gegen eine Vergütung nichts einzuwenden ist, obwohl mancherorts die Freiabgeltung im Vordergrund steht. Das muss aber wohl von den betrieblichen Verhältnissen abhängig gemacht werden. Kann der Betrieb zur Freiabgeltung auf MitarbeiterInnen eher verzichten oder nicht?
MfG R.H.
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
Mehrarbeit und Abgeltung
Hallo,
nur ein kurzer Satz: Ich wäre froh bei uns die gesamte Mehrarbeit in Geld ausgeglichen würde.
MfG KPH Neuss
nur ein kurzer Satz: Ich wäre froh bei uns die gesamte Mehrarbeit in Geld ausgeglichen würde.
MfG KPH Neuss
Für eine uneingeschränkt gute Pflege müssen wir alle eintreten - die Verfassung enthält die entscheidenden Wertegrundsätze: Die Menschenwürde ist unantastbar!