Hüftprotektoren im Hilfsmittelverzeichnis
Das Landessozialgericht (LSG) NRW verpflichtete die Spitzenverbände der GKV, das Produkt "Safehip" bezogen auf die bislang geprüften Untergruppen "Safehip Kompakt" und "Safehip Top" in das Hilfsmittelverzeichnis aufzunehmen. Eine Ablehnung eines entsprechenden Hilfsmittelantrages durch den Kostenträger wird damit bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen zu einem erheblichen Haftungsrisiko für den Kostenträger und dessen Mitarbeiter. Hätte also eine schwere Verletzung durch Anwendung abgelehnter Hilfsmittel vermieden werden können, wird sich der Kostenträger ggf. auch der Mitarbeiter zivilrechtlich wegen Schadenersatzes und auch strafrechtlich wegen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzung verantworten müssen.
Urteil des LSG NRW vom 31.05.2007 - L 16 (5,2) KR 70/00 -
Die Entscheidung ist (noch) nicht rechtkräftig; das Verfahren ist beim Bundessozialgericht (BSG), Az: B 3 KR 11/07 R, anhängig.
Hüftprotektoren im Hilfsmittelverzeichnis
Moderator: WernerSchell
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Hüftprotektoren im Hilfsmittelverzeichnis
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